Ist eine Mieterhöhung nur bei einer Wohnpatei möglich

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Haben am Freitag eine Mieterhöhung bekommen Was verstehst du darunter? In welcher Form und ab wann soll mehr gezahlt werden? Es ist zunächst zu schaun, ob das Mieterhöhungsverlangen formal überhaupt wirksam ist. Dazu bedarf es hier näherer Angaben: Wann war Einzug, wann letzte ME wirksam, mit welcher Begründung soll Mieter erhöht werden? Ist das MEV an alle Mieter der Wohnung (namentlich) gerichtet? Was ist unter "will Fassade und Dach machen" zu verstehen? Soll gedämmt oder nur instandgesetzt werden? Ersteres könnte eine Modernisierungsmieterhöhung nach sich ziehen. Dabei sind aber gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Eine diesbezügliche ME dürfte unabhängig von der letzten ME erfolgen (Wartefristen) und auch bis zu 20% höher im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete sein. Diesbezüglich ist zunächst abzuwarten, bis die Modernisierungsankündigung in Textform vorliegt,e rst dann kann sie geprüft werden. Was die "Ungleichbehandlung" betrifft, ist das allein Sache des Vermieters, wessen Miete er erhöht. Bei Modernisierungsmieterhöhungen darf er nur den Mietern mehr Miete abfordern, die direkt davon profitieren (neue Fenster, Türen etc.). Fassadendämmung und Dachdämmung betreffen aber alle Mieter und sind demgemäß nach anteiliger Wohnfläche umzulegen. Da gibt es keine Ausnahmen.

schokowuerfel 
Beitragsersteller
 13.02.2012, 11:49

Vielen Dank für deine Antworten. Also Begründung sind die Steigenden Kosten und die damit verbundene Verschlechterung der Ertragslage des Objekts genannt. Die ME ist an alle Mieter der Wohnung gerichtet. In zwei Monaten, nach Zugang des Schreibens, sollen wir ihnen bescheid geben ob wir einverstanden damit sind. Hat man dafür aber nicht den Rest des Monats nach Zugang und dann noch zwei Monate Zeit? Was passiert wenn wir nicht oder nur teilweise zustimmen? Ab 1. Juni wäre die ME fällig.
Das mit dem Dach und der Fassade da wurde nur gesagt, dass das gemacht wird. Wir gehen davon aus das komplett das Dach gemacht wird, denn das Haus steht schon über 35 Jahre und es wurde noch nie was am Dach gemacht, also blanke Dachziegel ohne Dämmung und wir wohnen darunter. Jetz war ja die Frage, kann er die Miete, trotz der jetzigen ME, dieses Jahr noch mal erhöhen, denn mit der jetzigen ME liegt er im Mietspiegel.

albatros  13.02.2012, 17:42
@schokowuerfel

Wenn tatsächlich nur wie ausgeführt begründet wurde, reicht das nicht aus, die ME wäre unwirksam. E muss konkret auf den örtl. Mietspiegel oder die örtliche Vergleichsmiete oder ein Gutachten Bezug genommen werden. "Es wurde bzw. wird alles teurer" reicht nicht aus. Bei Heranziehung der Vergleichsmiete müssten drei gleiche Wohnungen (gleiche Wohnlage und Ausstattung exakt benannt werden >> mit Namen und Adressen, Hausnummer, Etage). Ist das nicht der Fall, ist die Erhöhung aus formalen Gründen unwirksam. Was den gesetzten Termin für eine geforderte Zustimmung betrifft, hast du voll recht, du hast nur falsch gerechnet. Die Frist sind 3 Monate, der** Zugangsmonat mitgerechnet**. Das hieße bei dir bis zum 30. Mai, ab 1.6. wäre bei Zustimmung die neue Miete fällig. Ich würde nicht zustimmen, der Vermieter könnte dann auf Zustimmung klagen, würde aber mit der von dir zitierten Begründung vor Gericht unterliegen. Er könnte danach erneutes MEV stellen und die Fristen laufen dann neu. Du solltest ihn auf seinen Fehler nicht aufmerksam machen, es ist sein Ding, sich schlau zu machen. Du musst auch nicht schreiben dass du nicht zustimmst, vielmehr einfach schweigen.

Bezüglich der Arbeiten am Haus warte ab, bis schriftlich was kommt. Dann hier nochmal fragen. Im Prinzip dürfte er dann erhöhen, allertdings darf die neue Miete dann nicht wesentlich höher (max. 20%) als die örtl. Vergleichsmiete bzw. Mietspiegel ausweisen. Die sonst üblichen Wartefristen gelten dann auch nicht.

Natürlich kann der Vermieter die Miete im Rahmen der Gesetze erhöhen. Er muss es aber nicht. Schon allein die neidische Nachfrage, warum die anderen nicht mehr zahlen müssen, ist überflüssig. Der Vermieter ist euch keine Rechenschaft schuldig.

Der VM ist im Rahmen seiner Möglichkeiten frei zu entscheiden.

Hallo, also kurz mal zur Richtigkeit. Mieter haben meist den Sinn dafür, sich mit anderen Mitmietern des Hauses zu vergleichen. Dies ist leider der falsche Ansatz. Die Miete und sonstigen Gegebenheiten wie Mietvertrag usw. können von Mietpartei zu Mietpartei unterschiedlich sein. Einen Anspruch zur Gleichbehandlung hat der Mieter grundsätzlich nicht, der Vermieter kann im gesetzlichen Rahmen selbst erntscheiden, wie er die einzelne Mietpartei behandelt. Das einzige was meist für alle in einem Haus gleich ist, ist die Hausordnung...

Ich hab da noch mal eine Frage. Unser Vermieter hat uns am Telefon gesagt er möchte dieses Jahr die Fasade und das Dach machen lassen, darf der Vermieter dann noch mal erhöhen oder darf er bei uns dann erst in zwei Jahren wieder kommen?