ist eine abgegebene Mietbescheinigung rechtlich bindend oder kann ich den Mieter noch ablehnen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wollen ALGII Empfänger die Wohnung wechsekln, benötigen sie die Zustimmung des Jobcenters. Im Vorfeld müssen sie mindestens drei Angebote von Vermietern einholen. Danach entscheidet die ARGE (jetzt Jobcenter), welche Wohnung davon in Frage kommt bzw. möglicherweise keine davon. Du hast dementsprechend nur Auskunft erteilt, zu welchen Konditionen du vermieten würdest. Das ist noch nicht mal ein Vertragsangebot, nur eine Auskunft. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass du an diese Person vermieten musst. Auch kann der Mann keinerlei Schadenersatz etc. geltend machen.

Hallöchen, ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Der Herr wollte bei mir einziehen, konnte dann aber nicht erfüllen bzw. die Situation wurde dergestallt das ich ein Vermietung ablehnte. Er hatte seine Wohnung auch aufgegeben. Ich wurde verklagt. Auf Zahlung der nun höheren Miete für die dann von ihm angemietete Wohnung, mehr Kilometergeld (weil weiter weg von der Arbeit) Maklergebühr usw. usf.

Das ganze belief sich dann auf gute 1500 Euro. (Gerechnet für die Zeit seines Verweilens in der dann angemieteten Wohnung).

Kurz und gut - das Gericht enschied zu meinen Gunsten. Anspruch auf Wohnung besteht definitiv nur dann wenn ein Mietvertrag unterschrieben wurde. Zumal der schriftliche Abschluß ja auch gepant war. Alles andere ist nicht gültig.

An dieser Stelle noch einmal Dank an meine hervorragende Anwältin die mich da "rausgehauen" hat.

Ausnahme: Man hat den Interessenten bereits in die Wohnung gelassen, Schlüssel übergeben und damit einen mündlichen Mietvertrag begründet.

In dem Fall hat man einfach nur die A-Karte gezogen.

123sommerblume 
Beitragsersteller
 08.06.2012, 12:38

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo hat sich das abgespielt in welchem Bundesland? Gibt es dazu ein Urteil mit einer Fallnummer, damit ich eventuell das als Beispiel angeben kann wenns hart auf hart kommt ???

Die Mietbescheinigung dient lediglich zur Vorlage bei der ARGE und stellt keinen rechtsgültigen Vertrag dar. Das der Mieter vor Zustandekommen eines Mietvertrages seine jetzige Wohnung gekündigt hat ist sein Problem.

Was der angebliche Anwalt das gesagt haben soll ist Quatsch.

Du mußt mit diesem Interessenten keinen Vertrag abschließen und irgendwelche Ansprüche auf Entschädigung hat er auch nicht.

Und sollte er auf den Dreh kommen es wäre ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, kannst Du auch das verneinen. Es wurde lediglich mündlich vereinbart einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.

Erst wenn ein Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben wird, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande! Das geschieht durchaus einige Monate vor Mietbeginn, also nicht erst einen Tag bevor der neue Mieter einzieht.

Dein Mieter in spe hätte seine Wohnung also erst kündigen dürfen, wenn er einen neuen Mietvertrag in der Tasche hat. Also sein Problem!

Sei froh, dass er sich jetzt bereits geoutet hat und das würde ich ihm auch so knallhart ins Gesicht sagen. Gutes Benehmen wird leider immer seltener...:-/

die Mietbescheinigung bindet dich nur an die dort zugesagte Miethöhe. sprich wenn du an den Herren vermieten würdest, müßte im MV derselbe Betrag stehen.

Ansonsten hat bindet dich diese Bescheinigung an nichts - vor allem nicht, wenn du bei einer Klage den lieben Brief vorlegen kannst.