Luftentfeuchter im Mietshaus werzahlt?
Hallo Zusammen
ich wohne in einem 6 Familienhaus. Im Waschraum steht ein Luftentfeuchter der permanent läuft. Die optimale Luftfeuchte beträgt laut Internet im Keller zwischen 50-60 Prozent. Mein Vermieter sagt der verbraucht nicht viel Strom jedoch läuft das Teil seit August. Ich wollte wissen ob das rechtlich in Ordnung ist wenn er uns die extra Kosten in der jahres Nebenkostenabrechnung berechnen darf?
Die Tochter vom Vermieter wohnt mit ihrem Mann im Hause und der Mann kann ziemlich böse werden. Ivh schalte das Teil oft bei erreichrer Feuchte aus jedoch schaltet er es permanent an.
Soll ich mich nochmal an mein Vermieter wenden? Oder bin ich im Unrecht?
5 Antworten
das sind Nebenkosten (Allgemeinstrom) die in den Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Die Notwendigkeit sehe ich aber nicht: in einem Waschraum sollte ausreichen gelüftet werden, wenn nicht gewaschen wird, und da dort keine wertvollen Sachen gelagert werden, besteht auch keine Notwendigkeit, dort die optimale Luftfeuchte zu erzeugen.
Wir setzen in einem Warenlager (grosser Kellerraum) einen solchen Entfeuchter ein, ich schätze mal, um 30 Euro ist unsere Stromrechnung im Monat gestiegen.
Falsche Antwort!
Ein Mieter hat kein Allgemeinstrom zu bezahlen, allenfalls für Beleuchtung.
Hier kann es somit nur eine Kostenstelle Waschraum geben.
schau mal auf das typenschild von dem gerät, das saugt richtig derbe strom. auch und gerade durch den permanenten betrieb.
m.E. ist das eine methode des vermieters, kosten für eine eventuell nötge bauliche maßnahme z.B. das Schaffen einer ordentlichen belüftung oder das Abdichten der Kellerwand von außen, auf euch umzuwälzen, in dem die symtome durch den luftentfeuchter gemildert werden.
ihr solltet sicherheitshalber auf jeden fall mal beim mieterschutzbund anklopfen und auch die nebenkostenabrechnungen prüfen lassen. würde mich nicht wundern, wenn töchterlein und ihr gatte von den mehrkosten bei den nebenkosten einfach ausgespart werden.
lg, Anna
ein Luftentfeuchter ist zwar eine kurzfristige Lösung aber kein dauerzustand. Klar verbraucht dieser viel Strom. Hole dir einen Stromzähler für Steckdose und mach den dazwischen dann haste Beweis was er an Strom zieht.
Wenn möglich soll der Vermieter Loch zur Aussenwand bohren lassen und da Entlüfter mit Wärmetauscher anbringen lassen. Diese verbrauchen nur Strom für kleinen Lüfter also fast nichts und die Freuchte geht raus, Wärme bleibt im Raum
.... was bitte haben denn Mieter an fremden Gerätschaften rumzufummeln?
Und was ein Internet mit meinem Keller am Hut haben soll, erschließt sich mir nicht.
Meine Mieter bezahlen für wirtschaftliche Kosten und Lasten, so jedenfalls der BGH.
Und wenn der Lüfter wirtschaftlich ist, ist doch alles im grünen Bereich.
Ich schaue oft in Richtung Wertstoff-/Abfallgefäße, da kann ich ein Verhalten der Mieter bezgl. Wirtschaftlichkeit sehr gut erleben und das gilt dann.
Der ständige Stromverbrauch muss im Verhältnis zum Nutzen stehen. Der Nutzen könnte darin bestehen, dass der Waschkeller und ggf. andere Räume schimmelfrei bleiben, weil sich erhöhte Feuchtigkeit nicht in andere Räume und Flure ausbreitet. Folge: Auch gelagertes Zeugs bleibt verschont.
Wenn nun, wie hier zu lesen ist, das Teil 30 € pro Monat Strom zieht, wären das bei 6 Parteien also rund 5 € pro Monat je Partei, also 60 € pro Jahr.
Würde der Vermieter darauf bestehen, dass das Gerät weiter betrieben wird und dass die Kosten dafür umgelegt werden, hast Du zwei Möglichkeiten:
1. Vor Gericht dagegen klagen. Ausgang ungewiss.
2. Umziehen, wobei die Kosten dafür ein vielfaches dessen ausmachen könnten, was ihr über Jahre an Mehrkosten für Strom habt.
60 € pro Jahr = 600 € in 10 Jahren. Wieviel kostet ein Umzug mit allem drum und dran?