Kann man nebenher des Unterhaltsvorschusses den Restbetrag zum Mindestunterhalt vom Kindsvater pfänden?

3 Antworten

Du bekommst den Unterhaltsvorschuss doch, weil der Kindesvater offensichtlich nicht leistungsfähig ist. Das kannst du durch das Jugendamt überprüfen lassen. Die sind froh, wenn sie nicht mehr leisten müssen- und ich auch Unterhaltsvorschuss kommt immer erst einmal aus Steuergeldern.

Nein, das kannst Du nicht.

Sobald der Vater zahlt, wird das vom UVG abgezogen.

Unterhalt geht vor Rückzahlung UVG.

Nein, kann man nicht. Unterhaltszahlungen (auch gepfändete) werden auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Wenn du also Unterhalt pfänden lässt, fällt der Unterhaltsvorschuss ggf. ganz weg. Teilst du der Unterhaltsvorschussbehörde nicht mit, dass du Unterhalt für das Kind bekommst, hast du unvollständige bzw. unrichtige Angaben zum UHV-Antrag gemacht bzw. verstößt gegen deine Mitteilungspflichten. Mit dem Ergebnis, dass du die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen musst und nicht der Kindesvater.

Der Kindesvater muss nur rechtmäßig erbrachten Unterhaltsvorschuss erstatten.

heldi02 
Beitragsersteller
 17.07.2017, 17:10

Doch wie bekäme man dann den regulären Unterhalt heraus, wenn nicht durch Pfändung? Denn dem Kind steht doch der Mindestunterhalt zu. Ich dachte das Wohl des Kindes ist höher als das des Staates.

Schuby221  17.07.2017, 17:29
@heldi02

Wenn der Staat nicht zahlen würde, also alle Steuerzahler würde man gar kein Geld haben.

Diese Geld muss man angeben und wird verrechnet. Sollte man es verschweigen droht unter Umständen die Streichung des Unterhaltsvorschusses. 

TreudoofeTomate  17.07.2017, 18:02
@heldi02

Richtig, aber wenn du den Mindestunterhalt pfändest, steht dir kein Unterhaltsvorschuss mehr zu.

Wenn die Leistungsfähigkeit des Vaters nun einmal nur den Mindestunterhalt abdeckt, kannst du diesen doch nicht mit Unterhaltsvorschuss künstlich erhöhen. So bekäme das Kind in der Summe ja mehr, als ihm zusteht. 

Oder anders, durch die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses würde die Leistungsfähigkeit des Vaters überschritten.

heldi02 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 08:04
@TreudoofeTomate

Es geht mir nicht um erhöhen!!!!!

Wie bekommt denn ein Kind sein Anspruch auch Mindestunterhalt?

Es geht doch nur um den Differenzbetrag (Rest) von 150€ Unterhaltsvorschuss zum Mindestunterhalt. (Siehe Rechnung oben).

TreudoofeTomate  18.07.2017, 11:00
@heldi02

Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf. Der Vater muss nicht die Differenz zum Mindestunterhalt zahlen sondern den gesamten Mindestunterhalt (schließlich ist er der Unterhaltspflichtige und nicht der Steuerzahler). Nur soweit er dies nicht tut, greift Unterhaltsvorschuss.

Was im Ergebnis heißt, mach von deinem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Gebrauch und pfände ihm alles weg, was der Beschluss hergibt. Gegebenenfalls kannst du danach aufstockend Unterhaltsvorschuss bekommen.

heldi02 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 19:05
@TreudoofeTomate

Es ist nun einmal ein gewisser Betrag des Unterhalts (Restbetrag zum Mindestunterhalt) angelaufen. Es gibt doch die Verjährungsfrist hinsichtlich einer Klage.

Wenn man nun nichts macht (zum Beistand habe ich genügend negatives gehört) und nicht mittels eines Anwaltes z.b. Lohnpfändungen (vorausgehende gerichtliche Vorgänge, Titel/Vergleich, Vollstreckung, Beschluss und Pfändung) würde ewig nicht herauskommen dass inzwischen sogar ein Unterhsltspflichtiges Einkommen vorhanden ist) kann doch einem der Anspruch vom Unterhalt verloren gehen. Es gibt auch Väter die sich nicht an Regeln halten und man muss halt sehen wo man bleibt.