Kann Halbwaisenrente auf Mindestunterhalts-Niveau aufgestockt werden?
Hallo,
mein Mann und Vater meiner beiden Kinder (4 und 2 Jahre alt) ist letzten Monat plötzlich verstorben.
Leider war sein bisheriger Erwerbsunfähigkeitsrentenanspruch noch nicht sonderlich hoch, sodass man mir (auch wenn die Anträge auf Halbwaisenrente noch nicht durch sind) grob geschätzt eine Halbwaisenrente von etwa 80-90 € pro Kind prognostiziert hat. Dieser Betrag entspricht ja noch nicht mal dem gesetzlichen Mindestunterhalt, den man sich beispielweise bei einem Vater, der seinen monatlichen Unterhalt nicht zahlt, beim Jugendamt beantragen könnte.
Gibt es eine Möglichkeit oder ein Recht, die Halbwaisenrente irgendwie - zumindest auf das Niveau vom Mindestunterhalt - aufzustocken?
Danke & Gruß
NU
4 Antworten
Mein Beileid !
Du solltest umgehend bei deinem zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Das Kindergeld und die dann gezahlte Waisenrente werden auf den jeweiligen Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle und Altersstufe der Kinder angerechnet.
Beispiel :
Noch sind die beiden Kinder in der 1 Altersstufe, der Mindestunterhalt liegt derzeit bei jeweils 369 € pro Monat, davon würde dann das Kindergeld von 204 € + angenommen 90 € Waisenrente abgezogen.
Den Differenzbetrag von angenommen jeweils 75 € würde es noch an Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt geben, vorausgesetzt die Voraussetzungen sind erfüllt, also das du nicht wieder verheiratet bist.
Du kannst Unterhaltsvorschuss bekommen.
Klar gibt es diese Möglichkeit, du musst nur Unterhaltsvorschuss beantragen beim Jugendamt, dort kannst du eine Aufstockung erhalten bis zum 18 Lebensjahr der Kinder. Allerdings nur so lange du nicht erneut heiratest (dieser Gedanke liegt ja in weiter Ferne).
Gehe am Besten noch diese Woche aufs Jugendamt, nimm Sterbeunterlagen und Sammelmeldebescheinigung mit. Du musst persönlich hin, den Rentenbescheid kannst du nachreichen.
Derzeit gibt es für Kinder unter 6 Jahren 150 Euro, ab Januar 165 Euro. Die Rente wird davon natürlich abgezogen. Ab 6 Jahren gibt es mehr.
Erstmal mein herzliches Beileid für deinen Verlust!
Du solltest zum Jugendamt gehen und Unterhaltsvorschuss beantragen.
https://www.familienrecht.net/unterhaltsvorschuss/
Da Unterhaltsvorschuss nur einen Monat rückwirkend beantragt werden kann, solltest du dich noch diesen Monat um den Antrag kümmern.
Alles Gute für dich und die Kinder.