Jugendamtsachbearbeiterin ist die neue Lebensgefährtin meines Kindsvaters, ist das rechtens?
Ich brauche dringend einen Rat oder Stichpunkte nach denen ich googeln kann, da mir hierfür leider jegliche Worte fehlen…
Ich habe vom Jugendamt bezüglich dem Unterhaltsvorschuss Post erhalten.
Die Sachbearbeiterin ist allerdings die neue Lebensgefährtin meines Kindsvaters, sie wohnen bereits zusammen.
Ist es rechtens, dass sie diesen Fall annehmen darf, obwohl wir „privat“ miteinander zu tun haben & sie vielleicht unterbewusst mehr auf die Interessen ihres Partners eingeht?
Ich habe einfach die Sorge, dass meine vertraulichen Daten missbraucht werden & an Dritte (Kindsvater) geraten bzw. weitergegeben werden.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Ich würde im Sinne des Interessenskonfliktes, eine Übertragung der Akten an eine andere Sachbearbeiterin verlangen.
Das sollte der AG erfahren, ehe es zu Problemen kommt.
Aus https://www.sadaba.de/Anm/GSBA_VwVfG_020.html
In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden -
wenn der Tätige zu einem Beteiligten oder Betroffenen des Verwaltungsverfahrens in einer die Befangenheit vermittelnden Beziehung steht als
Wenn das wirklich so ist gilt wohl das hier:
https://www.sadaba.de/Anm/GSBA_VwVfG_020.html
§§20 Abs. 2a dürfte einschlägig sein.
Sind Sie der Meinung dass es hierfür interessant wäre, eine Anwältin hinzuzuziehen?
Erstens bin ich noch nicht so alt als dass ich im Internet gesiezt werden muß und zweitens ist bei familären Auseinandersetzungen ein Anwalt oder eine Anwältin immer sinnvoll.
Okay, ich danke dir. Du hast mir wirklich sehr weitergeholfen! :-)
nein, das ist nicht in Ordnung. Weise die Dame darauf hin, dass du einen neutralen Sachbearbeiter haben willst, sollte sie das nicht in die Wege leiten wendest du dich an den Amtsleiter.
Bitte sie, die Bearbeitung abzugeben. Tut sie das nicht, wende Dich an ihren Vorgesetzten.
Wissen Sie zufällig ob es rechtlich festgehalten wird, dass sie das nicht bearbeiten „darf“? Bsp. aufgrund eines Interessenkonflikts?
Mein größtes Problem hierbei besteht darin, dass ich von nichts wusste. Durch Zufall habe ich herausgefunden, dass sie die Lebensgefährtin ist, nachdem der Briefverkehr schon einige Monate anhielt …
"Befangenheit" ist leider ein extrem weites Land und ich bin aus Österreich, wo es wieder etwas anders sein mag.
Du kannst entweder googeln nach den Regeln oder aber sie einfach fragen, ob sie abgeben mag. Bleibe freundlich, sagte, Du fühlst Dich nicht wohl und bitte sie um Änderung.
Danach kannst Du noch immer den Vorgesetzten fragen oder streiten.
Finde jedoch auch heraus, ob Du überhaupt benachteiligt wurdest. uU weiß sie ebenfalls nicht, dass ihr verbunden seit.
Vielen vielen Dank! Genau nach solchen Paragraphen habe ich gesucht - jedoch wie oben beschrieben, haben mir die richtigen Stichpunkte hierfür gefehlt :-)