Welche Bedeutung hat dieser Satz mit dem Wort Hebung?
Meine zuständige Gerichtsvollzieherin hat von der Schuldnerin einen Betrag von 150€ erhalten. Die Gerichtsvollzieherin soll nun ihre Kosten von diesem Betrag abziehen und den Restbetrag an mich überweisen. Nun steht in ihrem Brief:
"Am 10.05.2019 ist ein Betrag von 114,35€ zur Hebung gelangt. Die Auszahlung habe ich angeordnet"
Bedeutet dies, dass ich 114,35€ bekomme oder 114,35€ die Gerichtsvollzieherkosten sind?
5 Stimmen
3 Antworten
Deine Frage gehört in den Bereich der Rechtssprache. Deshalb solltest du zur Sicherheit immer mit der- oder demjenigen sprechen, die oder der dir das Schreiben geschickt hat.
Im extremsten Falle kann dir der Absender nicht mal sagen, was er meint. – Ich nehme aber an, dass dir in deinem Fall eine klare Antwort geschickt wird.
Also, wann immer du etwas in einem Schreiben nicht verstehst, immer den Absender fragen. Denn wenn es hart auf hart kommt, kannst du dich später nicht mehr rausreden, du habest es nicht verstanden. Denke daran, dass es Fristen gibt, die du einhalten musst, um nicht noch mehr zu bezahlen.
Viel Glück für die Zukunft.
https://www.schuldnerberatung.de/gerichtsvollzieher/
wie hoch war denn deine Forderung ?
Grundsätzlich zahlt der Schuldner die Kosten des Gerichtsvollziehers.
Also wenn der 150 Euro kassiert hat, und das war nicht die Gesamtforderung plus Kosten der Vollstreckung, dann heisst das, er, bzw sie hat ihre Kosten abgezogen und wird den krummen Betrag überweisen.
Der Betrag wird erhoben. Er soll gezahlt werden. Das heißt "zur Hebung gelangt"