Kann man nach der Probezeit wegen Krankschreibung gekündigt werden?
9 Antworten
Arbeitnehmer können durchaus auch wegen Erkrankung gekündigt werden, wenn z.B. bei einer Erkrankung langfristig / dauerhaft keine Besserung zu erwarten ist .... heißt die Hürde ist diesbezüglich recht hoch.
Kurzzeitige einzelne Erkrankungen berechtigen nicht zur Kündigung.
Nur wenn ein AG einen Kündigungsgrund finden möchte, so wird er i.d.R. auch einen finden.
Du meinst, wenn man krank wird und schon länger als sechs Monate im Betrieb arbeitet?
Wenn der AN sich "unverzüglich" beim Vorgesetzten/AG arbeitsunfähig meldet und die AU-Bescheinigung vom Arzt (sofern er diese braucht) auch fristgerecht einreicht, ist das i.d.R. kein Problem.
Problematisch kann es nur werden, wenn man in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitet. Da greift das Kündigungsschutzgesetz bis auf wenige Ausnahmen nicht und der AG kann u.U. kündigen.
Der Arbeitgeber muss dir den Grund nicht nennen. Wäre zwar seltsam, wenn das der Grund wäre, aber rechtlich gesehen, könnte er die Probezeit auch beenden, weil ihm dein Gesicht nicht passt.
Wenn du Krankgeschrieben bist und eine AU-Bescheinigung vom Arzt hast?
Solange du die Fristgerecht beim Arbeitgeber einreichst: Nein. Dafür kann er dich nicht kündigen.
Ich ging jetzt davon aus, das es sich bei der Frage um eine einmalige Krankheit handelt und kein Regelmäßiges Muster.
Unkündbar ist man natürlich nicht, aber da muss - wie du selbst schreibst - schon viel passieren. "Mal krank sein", so wie ich es jetzt aufgefasst habe, reicht da nicht.
Jein. In der Probezeit kannst du grundlos gekündigt werden.
Das heißt, der Arbeitgeber muss und wird dir nicht sagen, dass du zu oft krank warst.
...und wenn die vereinbarte Probezeit nur 3 Monate beträgt ist dies in den nächsten 3 Monaten nicht möglich ?
Stand vorhin auch schon "nach" in der Frage. Wenn ja, dann habe ich das Wort vorhin als "in" gedeutet.
Die Hürden sind höher, unkündbar aber ist man bei Krankheit nicht.