Aldi gekündigt - Probezeit allerdings vorbei?

4 Antworten

Wenn Du im Juli angefangen hast zu arbeiten, sind das noch keine sechs Monate. Das bedeutet, das Kündigungsschutzgesetz greift noch nicht und Dein AG kann Dich fristgerecht kündigen.

Ob Du noch in der Probezeit bist oder nicht, spielt für die Kündigung an sich keine Rolle, sie ist nur wichtig für die Kündigungsfrist.

Wenn Dein AG Dir zum 31. Januar gekündigt hat, hat er ohne eine verkürzte Frist gekündigt und das ist rechtens.

Den Gang zum Arbeitsgericht kannst Du Dir sparen, es wird nichts bringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mamoal  29.12.2018, 20:30

Hör auf Hexle2 - er verstehst einfach nicht 🙄
Aber Hauptsache mit Arbeitsgericht kommen 😂

Suprax537 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 13:57

Aber zum 31. Januar bin sind es 7 Monate

Halbammi  29.12.2018, 13:58
@Suprax537

Der Kündigungszeitpunkt muss in der Probezeit liegen, nicht das Arbeitszeitende.

Mugua  29.12.2018, 13:58
@Suprax537

Aber JETZT sind es noch keine 7 Monate, und dabei geht es ja um den Zeitpunkt der Kündigung, nicht den letzten Arbeitstag.

Suprax537 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:00
@Halbammi

Ja aber ich habe ein Vertrag, indem gesagt wird, dass ich 1 Monat kündigsfrist habe.

mein Vertrag hat am 15. Juli angefangen und zum 31. Januar wurde ich gekündigt.

sogesehen habe ich zwei Wochen Kündigungsfrist

Halbammi  29.12.2018, 14:02
@Suprax537

Die Kündigungsfrist ist eine MINDESTfrist. Sie darf nicht kürzer, wohl aber länger sein. Selbstverständlich darf der AG dir auch erst zum 31.01. 2019 kündigen

Suprax537 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:04
@Halbammi

Aber die Kündigungsfrist ist doch in dem Fall kürzer. Statt 4 Wochen ist sie 2 Wochen lang, da mein Vertrag offiziell ab dem 15. Juli angefangen hat

Stadewaeldchen  29.12.2018, 14:09
@Suprax537

Wie kommst du auf 2 Wochen? Es sind noch mehr als 2 Wochen bis zum 31.1. oder?

Hexle2  29.12.2018, 14:15
@Suprax537
Aber zum 31. Januar bin sind es 7 Monate

Das spielt keine Rolle.

Zum Zeitpunkt, als Du die Kündigung erhalten hast, warst Du noch keine sechs Monate beschäftigt. Es zählt das Datum des Erhalts der Kündigung und nicht das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Auf unbestimmte Zeit bedeutet nur, das der Arbeitsvertrag auf unbefristete Zeit ausgelegt wurde, also nicht auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Gekündigt werden kann der dennoch, von beiden Seiten.

Suprax537 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 13:54

Unbestimmte Zeit gilt doch als unbefristet.

habe ich kein Kündigungsschutz?

Halbammi  29.12.2018, 13:58
@Suprax537

nein, weil der Kündigungszeitpunkt in der Probezeit liegt.

Familiengerd  29.12.2018, 14:29
@Halbammi
nein, weil der Kündigungszeitpunkt in der Probezeit liegt.

Das hat nichts mit der Probezeit zu tun, sondern damit, dass in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses noch kein Kündigungsschutz besteht.

Es spielt also keine Rolle, ob eine Probezeit z.B. nur 3 Monate dauert oder auch 6 Monate (zufällig so lange wie der fehlende Kündigungsschutz).

Die Probezeit ist alleine relevant für die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist!

Wenn ich es richtig sehe erfolgte die Kündigung noch in der Probezeit. Damit wäre es ok. Das Datum deines Ausscheidens danach liegt ist unbedeutend

Halbammi  29.12.2018, 13:58

genau so siehts aus

15.7.18
15.8.18 1 Monat
15.9.18 2 Monat
15.10.18 3 Monat
15.11.18 4 Monat
15.12.18 5 Monat
15.01.19 6 Monat