Arbeitslos nach Jobwechsel - steht mir Arbeitslosengeld 1 zu?
Ich habe die vergangenen 19 Monate in einem Unternehmen gearbeitet und habe dann gekündigt um Nahtlos (also ohne einen Tag Pause) bei einem neuen Arbeitgeber meine Arbeit zu beginnen.
Der neue Arbeitgeber hat mich nach 3 Wochen innerhalb der Probezeit Betriebsbedingt gekündigt. Steht mir nun Arbeitslosengeld 1 zu?
6 Antworten
Ja, ALG I steht Dir zu.
Du hast beim vorigen AG gekündigt, um einen neuen Job anzunehmen. Da Du diesen nicht durch "Eigenverschulden" (z.B. fristlose Kündigung, eigene Kündigung) verloren hast, bekommst Du selbstverständlich ALG I
Danke fürs Sternchen
Zumindest hast du dir nach 19 Monaten Versicherungspflicht schon einmal einen ALG - 1 Anspruch erworben und wenn du ohne eigenes Zutun deinen neuen Job verloren hast, dann steht dir auch ALG - 1 ohne eine Sperre zu bekommen zu.
Ja steht dir den die Neue stelle hats du ja nicht selber gekündiegt!
Alos gibt es auch kein grudn für eine Sperzeit!
Ja, sonst dürftest du gar keinen Jobwechsel machen.
Weil jeder Jobwechsel das Risiko einer Probezeitkündigung birgt. Würden hier Sanktionen des Arbeitsamtes wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit greifen, dann würde niemand mehr den Job wechseln.
Moment...ich kann jederzeit meinen Arbeitgeber wechseln (wenn ich einen finde). Mit allen Konsequenzen.
Ja, aber das Arbeitsamt darf einem sowas nicht als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit auslegen. Red ich spanisch, oder was?
Ich versteh einfach nicht, was du meinst, wenn du sagst man darf nur dann seinen Arbeitsplatz wechseln, wenn man Arbeitslosengeld erhält. Das ist doch falsch. Ich kann tagtäglich meinen Arbeitsplatz wechseln wenn ich lustig bin.
OK ich gebs auf....
Kannst du auch nicht verstehen, weil es diese Aussage gar nicht gab !
Oder du liest etwas anderes als ich bzw.verstehst das geschriebene nicht ?
Hm...."sonst dürftest du keinen Jobwechsel machen".
Ich versteh die Aussage so, dass ein Jobwechsel scheinbar nur möglich ist, wenn man ALG2 erhalten würde.
Daher frage ich ja, wie das gemeint ist.
Wechselt man seinen versicherungspflichtigen Job, dann hat man in der Regel ja immer eine Probezeit und in der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden und wäre dann unter Umständen auf Arbeitslosengeld ( ALG - 1) angewiesen, vorausgesetzt man hat die Anwartschaftszeit ( einen Anspruch erfüllt) auch erfüllt.
Würde die Agentur für Arbeit dann sagen, nun du hast deinen sicheren Job aufgegeben und nun möchtest du ALG - 1 haben, bekommst du jetzt erst einmal nicht, sondern eine Sperre weil du selber Schuld daran hast, dann würde sich keiner mehr trauen seinen Job zu wechseln wie er es möchte, weil er sonst befürchten müsste 12 Wochen ( Sperre ) ohne Geld zu sein.
Hast du es nun verstanden ?
Sperren sind mir klar. Mir gehts nur darum, dass man angeblich seinen Job gar nicht wechseln dürfe. Das war mir eben neu, da ich bisher meine Jobs einfach so gewechselt habe.
*seufz....*
Wo steht das denn das man seinen Job nicht wechseln kann ?
@ augsburgchris hat doch nur geschrieben ,, Ja, sonst dürftest du gar keinen Jobwechsel machen ", damit ist nur gemeint, dass dann keiner seinen Job wechseln würde, müsste man Angst haben bei nicht überstehen der Probezeit erstmal eine Sperre zu bekommen, so wie ich es etwas ausführlicher erklärt habe.
Nuja....ich hab halt dieses "sonst dürftest du gar keinen Jobwechsel machen" so interpretiert, dass es erst einer Zustimmung bedarf.
Die Frage vom FS - ler war, ob er nun durch die Kündigung Anspruch auf ALG - 1 hat oder nicht, damit meinte der FS - ler, ob er durch die Kündigung evtl.erst einmal eine Sperre bekommt, auch wenn er für die Kündigung nichts kann und dann kam die Antwort von @ augsburgcris ,, Ja, sonst dürftest du gar keinen Jobwechsel machen.
Denn der FS -ler hat die Anwartschaftszeit fürs ALG - 1 ja durch die vorherige Beschäftigung von 19 Monaten Versicherungspflicht erfüllt, weil er vor der Arbeitslosigkeit innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen kann.
Dann hab ich das falsch verstanden.
Mir gehts nur darum, dass man angeblich seinen Job gar nicht wechseln dürfe.
Auweia!
Es ist doch völlig klar, dass augsburgchris dieses "Nicht-dürfen" nicht als "Verbot" gemeint hat, sondern nur mit Blick auf die Gefahr einer Sperre, wenn es eine solche Regelung geben würde!
Dann hab ich das falsch verstanden.
Allerdings!
wenn du 12 monate innerhalb der letzten 24 monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, dann hast du auch anspruch auf alg1.
sozialversicherungspflichtig gearbeitet
Um genau zu sein:
Man muss nicht sozialversicherungspflichtig "gearbeitet" haben; es zählen alle Zeiten, in denen Sozialversicherungspflicht bestand und Beiträge geleistet wurden, also auch Zeiten des Krankengeldbezugs.
Wieso das?