In der Probezeit gekündigt kann man dagegen nichts mehr machen?

11 Antworten

Solange Du noch keine schriftliche Kündigung bekommen hast, bist Du nicht gekündigt worden.

Kündigungen müssen zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Mündlich oder in elektronischer Form ist eine Kündigung nicht wirksam.

Du gehst also weiter in den Betrieb und bietest Deine Arbeitskraft an. Lässt man Dich nicht arbeiten, muss man Dich trotzdem so bezahlen, als hättest Du gearbeitet (§ 615 BGB).

Fusspilz180 
Beitragsersteller
 22.10.2018, 17:57

Er meinte zu mir bis 30.11 darf ich noch arbeiten und ich Mache eine ausbildung

Hexle2  22.10.2018, 19:12
@Fusspilz180

Ob Ausbildung oder nicht, er muss Dir schriftlich kündigen. Solange Du die schriftliche Kündigung nicht hast, bist Du nicht gekündigt.

Wer weiß, vielleicht ist das doch Deine "zweite" Chance.

Bemüh Dich und zeig Deinem AG, dass es sich lohnt, Dich als Azubi zu behalten. Solange Du die Kündigung nicht hast, ist noch nichts entschieden.

Viel Glück

Fusspilz180 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 00:57
@Hexle2

Danke das du mir Was positives hoffst. lch werde nochmal mit meinem Chef reden. Ich muss jetzt in diesem einen Monat überzeugen das ich das wirklich will. Ich werde nicht aufgeben und mich harı anstregen das ich das packen werde

Er meinte zu mir bis 30.11 darf ich noch arbeiten und ich Mache eine ausbildung

Diese Dir eingeräumte Frist von knapp 6 Wochen ist bereits Deine 2. Chance - speziell, wenn er Dir gegenüber die Kündigung bis dato nur mündlich erklärt hat.

Die Kündigung eines Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages muss zum einen zwingend ! schriftlich erfolgen - zum anderen hätte Dir Dein Ausbildungsbetrieb im Rahmen der noch bestehenden Probzeit gemäß § 22 BBiG von einer Stunde zur anderen ohne Einhaltung einer Frist kündigen können - und kann dies natürlich auch jetzt jederzeit noch. Also gib Gas - hol das Beste aus Dir raus und frage Deinen Chef in 4 Wochen noch einmal, ob Du nicht doch bleiben darfst.

Wann begann Dein Ausbildungsvertrag und wie lange / bis wann wurde eine Probezeit vereinbart?

Fusspilz180 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 01:36

1.8 hat Meine ausbildung angefangen bis zu 4 Monate stand so im vetrag. Aber ich habe im internet nachgeschaut das es bis zu 6 monaten die probezeit verlangert werden kann.

wilees  23.10.2018, 01:40
@Fusspilz180

Dauer der Probezeit

Laut § 20 des Berufsbildungsgesetzes muss die . Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Grundsätzlich ist auch eine Verkürzung der Probezeit möglich, wenn du vor der Ausbildung schon in deinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet hast, zum Beispiel als Praktikant. In Ausnahmefällen kann sich die Probezeit aber auch verlängern, wenn die Ausbildung einen Großteil der Probezeit unterbrochen wurde, zum Beispiel durch Krankheit des Auszubildenden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html

Fusspilz180 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 01:29

Mache ich gebe aufjedenfall gas ich werde mein arsch aufreißen um dazu bleiben. Nur was ich ungerecht fande es gab noch eine Auszubildende und der Chef meinte das sie nicht so motiviert war erzahlte sie mir und auch nicht besonders auf Kunden eingegangen ist. Und bei mir ist das gegenteil ich war zu kunden immer nett und nah und sie warrn begeistert von mir das ich sehr nett war und motiviert.

Da du noch keine Kündigung erhalten hast bist du auch nicht gekündigt.

Wie lange geht deine Probezeit noch?

Fusspilz180 
Beitragsersteller
 22.10.2018, 17:58

bis 30.11 mache eine ausbildung

w60muc13  23.10.2018, 01:07
@Fusspilz180

dann wurden Ausbilddungsziele nicht erreicht..habe oben was dazu geschrieben, warum ...der Arbeitgeber Recht hat..bei der nächsten Ausbildungsstätte, wenn du eine findest, solltest Dir wohl mal mehr Mühe geben...viel Erfolg

Viele Möglichkeiten hast du nicht. Eine der wenigen Möglichkeiten wäre, dass du bei der schriftlichen Zustellung der Kündigung schwanger bist (ich glaube, der Kündigungsschutz gilt trotz Probezeit) oder in der Kündigung steht eine Begründung, die nicht Stimm (z. B. Sie werfen Dir vor du hättest mehrfach unentschuldigt gefehlt, warst aber immer da, wenn du arbeiten hättest müssen). Allerdings muss dein Arbeitgeber in der Probezeit keine Begründung angegeben.
Du kannst höchstens nochmal um ein Gespräch bitten. Wenn das nicht hilft, hast du Pech.
Die Probezeit ist dafür da, das man sich unproblematisch voneinander trennen kann, wenn es nicht passt

Schriftliche Kündigung heißt Game over. Da gibt es keine zweite Chance . Eine Kündigung ist nur schriftlich GÜLTIG

Fusspilz180 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 01:06

Ich habe aber noch keine schriftliche kündigung bekommen also ist noch Alles im spiel

Fusspilz180 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 01:10
@Orogond

İch werde jetzt mich so hart anstrengen vielleicht wird es Doch noch eine zweite chance wer weiß

Orogond  23.10.2018, 01:11
@Fusspilz180

JA mach das. Viel Glück :)

Fusspilz180 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 01:16
@Orogond

Danke :)