Zwangsvollstreckung falsches Alter& was passiert wenn man zum Termin nicht erscheint (vermögensauskunft)?
Hallo,
zuerst ich weiß das es dumm und leichtsinnig war. Ich brauche auch keine vorwürfe oder sonst was.
Gegen mich wurde ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet.
Ein Gerichtsvollzieher wollte kommen, kam aber nicht. Nun habe ich ein paar Wochen später ein Brief bekommen das ich am 13.03.18 zu dem ins Büro muss eine Vermögensauskunft abgeben. Ich kann den offenen Betrag nicht zahlen, da ich Schülerin bin und keine Einkommensquelle habe.
Zu meinen Fragen:
ich habe als ich die Sache bestellt hatte, ein Falsches Alter angeben, da ich zu der Zeit noch minderjährig war, das falsche alter steht auch in dem fertigen Fomular für die Vermögensauskunft. Bei dem Termin wo ich die abgeben muss, bin ich aber Volljährig. Was könnte da auf mich zukommen?
Und was passiert wenn ich zu dem Termin nicht erscheine?
seid nett zu mir, ich bereue es bis heute!
Danke im Vorraus
5 Antworten
Die Vermögensauskunft solltest du auf jeden Fall abgeben, da ansonsten die Erzwingungshaft droht.
Wegen dem falschen Geburtsdatum würde ich mir nicht so viele Gedanken machen, sondern das richtige dem Gerichtsvollzieher mitteilen. Vermutlich wird er gar nicht weiter nachhaken, da er besseres zu tun hat.
Aber selbst wenn, dann muss man sich die Frage stellen, ob das überhaupt ein strafbares Handeln darstellte, was streitig ist. In Betracht käme jedoch prinzipiell (Eingehungs-)Betrug (kommt auf die näheren Umstände an) und die Fälschung beweiserheblicher Daten.
Da bereits das Zwangsvollstreckungsverfahren läuft, muss es auch einen vollstreckbaren Titel geben. Ggf. hätte man da schon ansetzen müssen, denn die im Raum stehende Forderung soll begründet worden sein, als du minderjährig warst und der zugrundeliegende Vertrag war damit vermutlich schwebend unwirksam.
Und was passiert wenn ich zu dem Termin nicht erscheine?
Wahrscheinlich wird dann ein Haftbefehl gegen dich ergehen. Anschliessend wird der Gerichtsvollzieher wohl noch 1 x versuchen, dir die Vermoegensauskunft abzunehmen. Gelingt dies, ist alles in Ordnung (der Haftbefehl wird nicht vollstreckt weil eine Erzwingungshaft dann nicht mehr erforderlich ist). Gelingt es jedoch nicht, wirst du Erzwingung der Abgabe der Vermoegensauskunft inhaftiert.
Hi geh hin und Gib die VAK ab. Im Titel steht nichts von einem Alter höchstens im Auftrag des Gläubigers. Beim GV gibst du dann das richtige Alter an und fertig. Da passiert doch nichts. Nur wenn du nicht hingehst hast du die Konsequenzen selber zu tragen, evtl Erlass Haftbefehl, Einholung von Drittauskünften u.a. das alles verursacht auch weitere Kosten. Also hin und durch. Ist halb so schlimm. Gruss ein GV
Ärger, Ärger, Ärger.
Sei einfach ehrlich. Den Kopf in den Sand zu stecken bringt gar nichts, es macht es nur noch schlimmer.