Sind Fitnessgeräte (Bankdrücken, usw.) bei Sachpfändung pfändbar?
Würde ein Gerichtsvollzieher diese Gegenstände pfänden, wenn diese beispielsweise in einer Garage im Nachbarort untergebracht sind?
Würde die Pfändung auch erfolgen, wenn die Geräte gebraucht vom Schuldner erworben worden sind?
5 Antworten
Aber NATÜRLICH sind die pfändbar, sofern sie irgendeinen Wert haben. Ein Pfändungsverbot, das da greifen würde fiele mir nicht ein.
Die Garage im Nachbarort ist eine andere Sache: Da kann es sein, dass der Gerichtsvollzieher, den du anscheinend erwartest, die nicht so einfach öffnen darf.
Doch an und für sich KANN eine solche Pfändung immer erfolgen. Ob es sinnig ist wenn die Geräte gebraucht und praktisch schrottreif sind ist eine andere Sache. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sowas pfändet als eher gering ein, wenn es tendentiell geringwertige Geräte sind... sollten es wirklich hochpreisige sein, dann ist die Wahrscheinlichkeit natürlich größer, dass sie weg sind.
Und im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung könnte ich zum Gerichtsvollzieher rein theoretisch auch sagen 'Ich möchte primär die Fitnessgeräte haben'.
Soweit ich weiß ja.
ist egal wo die sind und ob diese benutzt worden
solange die Geräte einen Wert darstellen, der zur Reduzierung deiner Schulden eingesetzt werden kann, ja . Sei es der Wert als Gerät oder auch der Altmetall-/ Schrottwert
Ja sind sie. Gebraucht oder neu spielt dabei keine Rolle. Das sind Luxusgegenstände die man gerne will aber nicht braucht.
Wenn er meint, dass die Wert haben, pfändet er sie.