Coeo Inkasso Monika Mumm?


11.12.2020, 20:37

Hier das Bild

6 Antworten

Hast Du keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen? Gegen diesen hättest Du Widerspruch einlegen können.

Gegen einen Vollstreckungsbescheid müßte man aber - meines Wissens nach - auch noch Widerspruch einlegen können.

Ansonsten Termin bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt machen.

Comp4ny  12.12.2020, 09:18
Gegen diesen hättest Du Widerspruch einlegen können.

Kann er auch gegen den Vollstreckungsbescheid und wäre Ratsam.

DasOrakel  12.12.2020, 09:25
@Comp4ny

Du:

Kann er auch gegen den Vollstreckungsbescheid und wäre Ratsam.

Ich:

Gegen einen Vollstreckungsbescheid müßte man aber - meines Wissens nach - auch noch Widerspruch einlegen können.

:)

Comp4ny  12.12.2020, 11:11
@DasOrakel

"meines Wissens nach" nach sagt soviel wie "ich weiß es nicht genau".
Darum habe ich deine Theorie einmal mehr bestätigt. Nicht mehr und nicht weniger ;)

Hallo,

da diese Monika Mumm nach dem, was man so im Internet findet nicht sehr seriös zu sein scheint, würde ich an deiner Stelle mal bei der Verbraucherzentrale anrufen.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Frau dort bekannt ist. Vielleicht können die dir direkt weiterhelfen oder dir ansonsten einen Anwalt empfehlen, der sich mit dieser Angelegenheit schon gut auskennt.

Viel Erfolg.

Aloha9876511 
Beitragsersteller
 11.12.2020, 21:45

Ja das werde ich denk ich auch tun. Ich habe gerade gesehen, dass man sich bei Klarna einloggen kann und seine Bestellungen alle sehen kann, dort ist mir etwas aufgefallen was nicht bezahlt wurde, nicht beabsichtigt. Ist allerdings nur diese eine Sache und da passen weder Datum noch der ursprüngliche Preis.

und weiß nicht wie ich weiter vorzugehen habe.

Der VB kommt ja nicht einfach so. Es muss also vorher Mahnungen und ein Mahnbescheid (MB) gekommen sein. Erst dann, wenn man die Widerspruchsfrist verstreichen lässt, kommt der Vollstreckungsbescheid.

Was du tun solltest?
Erstmal einen Widerspruch gegen den VB an das Gericht senden von wo der VB überhaupt kommt. Was du schreiben kannst weißt du ja selber wenn du sagst du weißt nicht was das ist.

Die Gebühren die da stehen (vom Inkasso) wären auch nicht rechtens, aber wenn sich keiner wehrt, hat dann selber schuld.

Sowohl COEO Inkasso also auch Monika Mumm "Rechtsanwältin" sind Massen-Inkasso.

Aloha9876511 
Beitragsersteller
 12.12.2020, 23:51

Danke für die Antwort, habe weder Mahnungen noch einen Mahnbescheid bekommen. Da das ganze anscheinend von Klarna kommt habe ich da mal meine Bestellungen durch geguckt, jedoch nichts gefunden zu dem Preis, geschweige denn zum angegeben Datum. Werde am Montag mal rum telefonieren, weil mir das alles doch ziemlich komisch vorkommt.

Comp4ny  13.12.2020, 10:37
@Aloha9876511

Du solltest erstmal SOFORT einen Widerspruch gegen den VB stelle, und per Einschreiben mit Rückschein an das ausgehändigte Gericht von wo der VB kommt hinschicken.

Danach kannst du alles andere machen.
Du hast nur 30 Tage Zeit ab Ausstellungsdatum zu Widersprechen, ansonsten besteht gegen dich für die nächsten 30 Jahre ein Vollstreckungstitel und man kann dich Pfänden usw usw.

Du MUSST vorher einen Mahnbescheid erhalten haben. Ansonsten hätte das Gericht niemals einen Vollstreckungsbescheid an dich geschickt. Und die Mahnbescheide werden immer per Einschreiben verschickt.

Ist beim Einwohnermeldeamt deine korrekte Adresse gemeldet? Dann lege unverzüglich schriftlich und nachweisbar beim Amtsgericht Widerspruch ein, von dem der Vollstreckungsbescheid kommt und weise darauf hin, dass du keinen Mahnbescheid erhalten hast. Man möge dir unverzüglich die Kopie des Mahnbescheides und des Zustellungsnachweises zukommen lassen.

Parallel mal beim Gericht anrufen und fragen, wann der Mahnbescheid an dich geschickt wurde, an welche Adresse und fragen, ob da ein Zustellnachweis existiert. Falls man beim Amtsgericht den Fall nicht kennt, ist der Mahnbescheid wohl gefälscht....

Hast Du vorher keinen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten ? Die Hauptforderung ist korrekt ? Du kannst übrigens immer noch Einspruch gegnüber dem VB tätigen

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbbescheids eingelegt werden (§ 700 Abs. 1 i.V.m. §§ 338, 339 ZPO).

Aus welchem Bundesland bist Du ?