Kann Gläubiger Zweitschrift des Vollstreckungstitels anfordern, wenn er das Aktenzeichen nicht hat?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Kann ein Gläubiger die Zweitschrift eines Vollstreckungsbescheides vom Gericht bekommen, wenn der Gläubiger das Aktenzeichen des Vollstreckungsbescheides nicht mehr weiß? Es müsste eigentlich ausreichen, wenn der Gläubiger dem Gericht den Namen des Schuldners und des Gläubigers nennt, oder? Das Gericht würde auch ohne Angabe des Aktenzeichens die Akte von dem Vollstreckungsbescheid finden, wenn Name des Gläubigers und des Schuldners bekannt sind, oder?
5 Antworten
Jau! Der Vorgang wird auch nur anhand der Namen gefunden.
Vielen Dank für´s Sternchen ;P
Ja, natürlich kann der zuständige Rechtspfleger auch anhand dieser Daten das Geschäftszeichen des Vollstreckungsbescheids ermitteln und ggf. eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilen. Hierzu müsstest du aber ggf. darlegen, was mit der ersten Ausfertigung passiert ist. Der Antragsgegner wird dann noch angehört. In der Regel sollte dann die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung kein Problem darstellen.
Hallo,
ja das kann er. Das zuständige Mahngericht schreibt den Schuldner daraufhin an, teilt mit, dass der Gläubiger eine Zweitschrift angefordert hat. Reagiert man hierauf nicht innerhalb 14 Tagen erhält der Gläubiger seine nochmals angeforderte Ausfertigung des vollstreckbaren Titels.
Das Aktenzeichen heraus zu bekommen, ist die leichteste Übung. Dafür gibt es die Schuldnerdatei. Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, bekommt da auch Auskunft.
Dafür gibt es die Schuldnerdatei
Dafür ganz bestimmt nicht, schließlich wird da ja auch der Vollstreckungstitel nicht eingetragen, sondern Eintragungsanordnungen, Haftbefehle und abgegebene Vermögensauskünfte.
Natürlich. Die können nach dem Gläubiger, dem Schuldner oder dem Aktenzeichen suchen und schwups haben die die Akte.