roter Haftbefehl
Hallo, letzten Freitag kam ein gerichtsvollzieher zu mir und meinte er habe gegen mich einen roten Haftbefehl wegen einer Forderung von etwas über 1000€. Jetzt weiss ich nicht ob ich ins Gefängnis muss oder ob ich noch etwas tun kann..
Hat vielleicht jemand schon mit sowas zutun gehabt oder weiss was man machen kann?
Danke schon mal für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen: Shinichi
10 Antworten
Du musst entweder zahlen oder die eidesstattliche Versicherung abgeben, dann ist Ruhe.
Vermögensauskunft heißt das jetzt, § 802c ZPO.
Das stimmt. Aber wenn man nicht unterschreibt, geht man in Erzwingungshaft. So gesehen hast du recht.
Klar kann man den "rückgängig" machen. Entweder zahlen oder Vermögensauskunft abgeben.
Bei einem Haftbefehl ist es zu spät.
Nein, zahlen oder Vermögensauskunft abgeben.
Hey zusammen, also in aller Kürze. Hier wurde viel Unsinn geschrieben, daher kurz eine Info von einem Gerichtsvollzieher. Haftbefehle werden von den Gerichten meist auf rot gedruckt, es gibt aber auch Ausdrucke auf gelb. Es verhaftet ausschließlich der Gerichtsvollzieher, die Polizei hat mit einer Verhaftung rein gar nichts zu tun. Falls der Gerichtsvollzieher Schwierigkeiten hat, kann er selbstverständlich die Polizei als HIlfsorgan hinzuziehen. Der Gerichtsvollzieher verhaftet aber nur, wenn Du DIch weiterhin weigern solltest, die Vermögensauskunft abzugeben. Wenn Du nicht bezahlen kannst, gib bei dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft ab, das ist im prinzip das gleiche wie früher die "Eidesstattliche Versicherung". Der Rest wird DIr sicherlich von Deinem zuständigen Gerichtsvollzieher erkllärt, ruf ihn doch einfach in seiner Sprechstunde an und vereinbare einen Termin. Falls Du bezahlen kannst, bezahle, Ratenzahlung sollte auch möglich sein, falls der Gläubiger dieser nicht ausdrücklich widerspricht. Gruß Keu
Also Wir leiten ein Familien Unternehmen und ich bin dafür zuständig das Zahlungen eingehen! Was mir am meisten auf den Sack geht Sag ich mal jetzt so ist, wenn man nichts vom Kunden hört. Eine Ratenzahlung ist meistens immer mit drin, aber diese dann wirklich versuchen zu zahlen und das auch pünktlich, sollte es nicht pünktlich klappen immer bescheid geben. Dann weis der Gläubiger bescheid und es gibt keine Probleme
Jo habe Ich. Also wenn nan nicht Zahlt aber Könnt, giebt das Beugehaft, bis bezahlt ist. Wenn du nicht Zahlen Kannst, alle kontoauszüge und Diverse Bank, Einkommensbescheinigungen Zusammensuchen und Schnell zum Gerichtsvollzier. Der muste schon diverse Briefe geschickt haben, Die letzten im gelben Umschlag. Da must du nen Offenberungseid Leisten und Dich Zahlungswillig zeigen.
roter Haftbefehl bedeutet es ist ein Haftbefehl mit polizeilicher Gewalt, also dass die Polizei die genannte Person inhaftieren kann.
Das geht in zivilrechtlichen Sachen nur:
zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung
Zur Erzwingung von Auskünften (z. B. gegenüber dem Finanzamt).
Wegen der Forderung eines Unternehmens, oder einer Privatperson nicht.
Was aber sein kann ist, wenn Jemand eine Geldstrafe nicht zahlt, die wird dann von den Tagessätzen die gezahlt werden müssen (z. B. 60 Tagessätze a 50 Euro) in 60 Tage Haft statt der Geldstrafe.
Nicht bei einem haftbefehl. Den kann man nicht rückgängig machen (außer sofort zahlen)