Wenn der Vollstreckungsbescheid da ist Ratenzahlung vereinbaren?
Wenn der Vollstreckungsbescheid da ist das heißt ja das zwangsläufig bald der Gerichtsvollzieher kommt. Vor paar Jahren war er schon mal da wegen einer andere Sache dann ich dann danach bezahlt habe. Als er hier war konnte er nichts Pfänden weil 1. nichts sonderlich wertvolles hier war und außerdem das meiste nicht mir gehört hat (wohne in WG). Ich bin immer noch Student und an der Situation hat sich nicht geändert. Wo kann ich bzw. kann ich jetzt noch Ratenzahlung beantragen? Der Gerichtsvollzieher muss er sich beim ersten Besuch ankündigen? Das weiß ich nicht mehr..
4 Antworten
Ratenzahlung kannst du und solltest du mit dem GV vereinbaren.
Wenn nichts zu pfänden ist, kann der Gläubiger auch die Abgabe der Vermögensauskunft von dir verlangen.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, hätte auf den Mahnbescheid schon ein Widerspruch bzw. ein Teilwiderspruch wenn Teile der Forderung falsch sind (Inkassogebühren z.B., die trägt der Gläubiger selbst) erfolgen müssen. In dem Fall sollte man es gar nicht zum VB kommen lassen (auch hier gibt es noch eine Einspruchsfrist).
Nicht abwarten, vorher handeln. Je weniger die tun müssen, desto vorteilhafter für Dich. Wenn die Ankündigung da ist, anrufen, bevor die einen Bescheid schicken.
ruf den GV einfach an................
Dann erkundige dich bei dem entsprechenden Amts-/Landgericht das den Vollstreckungsbescheid ausgestellt hat. Ratenzahlung solltest du VOR der Vollstreckung machen. Denn wenn der GV jetzt was pfändbares findet bzw. wenn er dir doof will kann er von dir die eidestattliche Versicherung verlangen...und dann haste ein Problem!!!
Also der Antragsteller ist ein Inkasso Büro. Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte.. wer wäre jetzt mein Ansprechpartner?lg
du bist doch GENERATION GOOGLE, oder?
was soll ich den googlen? wie heißt mein ansprechpartner in der Zwangsvollstreckung? ^^ finde so nichts.
sicher gibts bei euch auch die gerichtsvollzieherverteilerstelle...
Wegen einer Ratenzahlung solltest Du Dich schriftlich an den Gläubiger direkt wenden oder auch an seinen Rechtsanwalt.
Weiß aber nicht wer das ist? Steht nicht im Vollstreckungsbescheid.