Kann ich meinen WG mietvertrag fristlos kündigen, wenn meine Mitbewohner Drogen konsumieren?
Hallo,
ich wohne in einer WG und weiß weder ein noch aus. Meine Mitbewohner rauchen, machen lärm und nehmen Drogen (kiffen). Da ich selbst nichtraucher bin stört es mich extrem. Wir haben gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen, jeder hat unterschrieben. Ich habe schon öfter an die Vernunft meiner MItbewohner appeliert, jedoch erfolglos. Die kiffen genau unter meinem Fenster und jetzt im Sommer ist das besonders schlimm, da ich wegen der Hitze nachts das Fenster gerne auf lassen würde. Kann ich denn aus diesem Grund Fristlos kündigen?
Vielen Dank!
11 Antworten
Du allein kannst weder fristlos noch fristgerecht kündigen.
Sind mehrere Personen Hauptmieter in einem gemeinsamen Vertrag können sie den Vertrag nur gemeinsam kündigen.
Die Teilkündigen eines von mehreren Hauptmietern wäre unwirksam.
Das hat mit den Umständen nichts zu tun, das geht prinzipiell nicht. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden, und zwar immer (es sei denn, diese Möglichkeit ist ausnahmsweise ausdrücklich im Mietvertrag vorgesehen)....
Du kannst den WG-Vertrag mit Deinen Mitbewohnern kündigen, der Mietvertrag bleibt aber...
Nein, das kannst Du nicht.
Eine Kündigung würde sich gegen das Vertragsverhältnis mit dem Vermieter richten. Dieser hat jedoch einen Anspruch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Ich glaube kaum, dass er Dich da so einfach freiwillig raus lässt.
An Deiner Stelle würde ich den Vermieter über die Zustände informieren. Dieser hätte u. Umständen die Möglichkeit, den Mitvertrag fristlos zu kündigen.
Nein, so ohne weiteres geht das in der Regel nicht. Du kannst höchstens den Vermieter fragen ob er dich aus dem Vertrag lässt, was aber eher unwahrscheinlich ist.
ob er dich aus dem Vertrag lässt,was aber eher unwahrscheinlich ist.
Und dem die anderen Hauptmieter auch zustimmen müßten.
Ich bin zwar kein Jurist, denke aber dass unzumutbare Umstände immer ein Grund sind Änderung herbeizuführen. Wahrscheinlich musst du dem Vermieter zunächst informieren und in angemessener Frist die Chance geben, das Problem abzustellen. Gelingt das nicht, dann denke ich hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht denn unabhängig von der Frage wie störend das ist, ist es eine illegale Handlung. Bei einer WG ist das wahrscheinlich tricky - wer ist der Vermieter? Gibt es einen Hauptmieter und die anderen sind Untermieter ? Es wäre zu beachten wer eigentlich der Adressat der Beschwerde/Kündigung ist.
Es gibt keinen Hauptmieter... Adressat der Kündigung wäre unser Vermieter, der wie es der Zufall will, ein Polistist ist. Deshalb will ich den auch nicht über den Drogenkonsum informieren. Meine MItbewohner sind Arbeitstätig, zum Teil auch im Krankenhaus und die würden sofort ihre Jobs verlieren, wenn das rauskäme. Ich werde auf jeden fall kündigen, aber ich halte das wirklich nicht mehr aus!
Also wir sind alle gleichberechtigte Mieter.
Es gibt keinen Hauptmieter...
Natürlich, Ihr alle zusammem seid die Partei Mieter. Sprich gleichberechtigte Hauptmieter.
das ist eine verzwickte Situation. Das Gespräch mit den Kiffern hast du sicher schon gesucht oder ? das wäre ja der erste Schritt. Was würden denn deine Mitbewohner zu dem Vorschlag sagen: Du ziehst aus wann du willst, du sagst weder etwas dem Polizisten, sie behalten ihre Jobs - im Gegenzug ist es ihr Problem einen Nachmieter zu finden und wenn es nicht so schnell gelingt, tragen sie als Gegenleistung für deine Solidarität deinen Mietanteil mit bis neu vermietet ist?
Du kannst einen gemeinsamen Mietvertrag nicht einzeln kündigen, egal aus welchem Grund und egal ob mit Frist oder ohne...
Auch unter disesen Umständen?