Mitbewohner ins Gefängnis, Mietvertrag?
Hey Leute,
Mein Mitbewohner oder einer von 4 muss demnächst wohl ins Gefängnis für 70 Tage.
Er steht bei uns im Mietvertrag mit drin, können wir einzelne Personen (1 von 4) fristlos deswegen aus dem Vertrag kündigen?
Weil es muss jemand neues einziehen da würde kein Weg dran vorbei führen.
Liebe Grüße
8 Antworten
Geht nicht.
Einzelne Personen kann man nicht aus einem Mietvertrag streichen.
Wenn ihr die Wohnung zusammen gemietet habt und alle im Mietvertrag steht müsste der Mietvertrag durch einen neuen Mietvertrag ersetzt werden. Und wenn sich die Person quer stellt wird das ein richtiges Problem.
Der braucht vor allem erst mal einen Kündigungsgrund.
Nein, fristlos nicht.
Vorausgesetzt, er zahlt weiter pünktlich seine Miete.
Hat seine Miete schon öfters mal nicht genau bezahlt. Mal weniger mal später auch mal gar nicht!
Das ist aber Sache des Vermieters, nicht euere.
Es handelt sich um einen gemeinsamen Mietvertrag, wie du in einem Kommentar geschrieben hast. Das bedeutet, der Mieter kann nicht einzeln gekündigt werden. Keine rechtliche Grundlage dafür.
Am besten wäre es, ihr geht alle 4 zum Vermieter und macht, sofern der Vermieter einverstanden ist, eine Vertragsänderung, bei der der Mitbewohner aus dem Vertrag entlassen wird. Anders habt ihr keine Chance.
Das geht nicht. Der Vermieter kann nicht beliebig einzelne Mieter aus dem Vertrag werfen.
Das habe ich ja auch gar nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass alle 4 zum Vermieter gehen, somit also dort beim Vermieter unterschreiben. Vorausgesetzt natürlich, dass der Vermieter auch unterschreibt.
Und warum sollte der Knast-Mieter sich selbst auf die Straße setzen und einem Aufhebungsvertrag zustimmen, da wär er schön blöd.
Darüber müssen wir uns nicht den Kopf zerbrechen. Ich habe nur die Frage beantwortet und eine theoretische Möglichkeit aufgezeigt, was der Fragesteller tun könnte. Was für ihn umsetzbar ist, muss er dann selbst sehen..
Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag mit 4 Mietern, von denen der Betreffende einer ist? Dann koennt ihr dem nicht kuendigen. Er ist ja schliesslich Gesellschafter eurer GbR.
Gegenueber eurem Vermieter haftet ihr weiter gemeinschaftlich (also jeder einzelne von euch in voller Hoehe). Wie ihr das dann untereinander regelt, ist allein eure Sache. Wahrscheinlich habt ihr gegenueber dem Betreffenden einen Anspruch auf die anteilige Miete (wahrscheinlich auch auf anteilige Nebenkosten), das beeintraechtigt aber nicht eure gemeinschaftluiche Haftung gegenueber dem Vermieter.
Kuendigen koennt ihr nur alle gemeinsam. Dann muesst ihr aber alle raus oder einen neuen Mietvertrag schliessen (zu den Konditionen, die ihr dann mit dem Vermieter fuer einen Neuvertrag aushandelt). Ohne Zustimmung des betreffenden Mitmieters geht das aber nicht. Notfalls koennt ihr den aber auf Zustimmung verklagen.
Oder aber ihr vereinbart gemeinsam mit dem Mitmieter und dem Vermieter eine Vertragsaenderung. Geht aber auch nur mit Zustimmung des betreffenden Mitmieters UND des Vermieters. Hierfuer ist die Zustimmung des Mitmieters jedoch nicht einklagbar.
Ja wir sind zu viert in dem Vertrag. Er hat auch schon öfter mal nicht geschafft die volle Mite auf zu bringen. Klar wir gleichen das aus aber jetzt mit u.U. 70 Tage Knast?!
Allein euer internes Problem. Das muesst ihr unter euch ausmachen.
Das Sozialamt übernimmt solange die Miete. Bzw. den Anteil des Mitmieters. Er kann das vorab regeln und auch vom Knast aus.
.... nö, warum auch? Kein Mieter hat doch Anwesenheitspflicht.
Ach so: der Vermieter muss dann da natürlich auch noch mitspielen.