Darf mein Mitbewohner (beide Hauptmieter) Zwischenmiete verbieten?

4 Antworten

Im Mietvertrag einer WG wird stehen, dass weitere Vermietung gemeinsam entschieden werden und alle müssen zustimmen.

Gruß

Da ich zum 1.10. ausziehe,

Hast du mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag geschlossen? Oder wie habt ihr das geregelt?

mein Mitbewohner aber entgegen unserer Absprache das Zimmer erst ab dem 15. 11. weiter vermietet,

Entgegen eurer Absprache? Dein Mitbewohner muss nun ja auch nicht jedem x-beliebigen Bewerber das Zimmer vermieten. Man kann sich bemühen zeitnah weiter zu vermieten, aber wenn sich ken passender Mitbewohner findet, dann kann das schon mal länger dauern. Er will sich sicherlich die Wohnung auch nicht mit einem Mitbewohner teilen, der ihm gar nicht genehm ist. ER muss mit ihm zusammen wohnen, nicht du. Und im umgekehrten Fall würdest du das doch auch nicht wollen, oder?

will ich für 6 Wochen einen Zwischenmieter in mein Zimmer holen.

Selbstverständlich kann er dir einen Strich durch die Rechnung machen. Er hat genauso das Hausrecht wie du . Niemand möchte sich einen wildfremden Menschen in die Wohnung setzen lassen.

Designstudi 
Beitragsersteller
 31.08.2018, 11:50
  1. Wir haben regulär gemeinsam gekundigt, er wird anschließend einen neuen Vertrag unterschreiben und bleiben.
  2. Deal war, ICH such jemanden zum 1.10, der SEIN Untermieter wird, er unterschreibt dann den neuen Mietvertrag, sodass ich aus der Kündigungsfrist raus kann. Jetzt hat er hinter meinem Rücken mit der von mir eingeladenen Kandidatin jedoch ein anderes Datum vereinbart. Technisch gesehen alles legal, menschlich halt unter aller Sau.
  3. Gestern Abend hieß es noch auf meine Ankündigung, für die so entstandenen 6 Wochen Doppelzahlung einen Zwischenmieter einzuholen, dass er keine Einwände hätte.
rotreginak02  01.09.2018, 11:43
@Designstudi

du schreibst nur, zu wann du ausziehst, nicht, wie lange dein Mietvertrag noch läuft... bis 15.11. oder doch eher bis 31.11.? Solange bist du regulär noch in der Pflicht, deine Miete zu zahlen. Alles andere ist möglich und käme dir entgegen, aber mit doppelter Miete muss man halt auch rechnen.
Ich gehe davon aus, dass die Kandidatin eben in die WG passt, und ebenfalls erst ihre bisherige Bleibe fristgemäß kündigen muss. Da ist das nicht "hinter deinem Rücken", oder "menschlich halt unter aller Sau", sondern eine Absprache zwischen den beiden, vermutlich auch deshalb, damit sie nicht 3 Monate doppelte Miete zahlt. So gesehen, ist der 15.11. schon ein guter Kompromiss. Falls nicht, kannst du ja auch noch mal vernünftig mit den Beiden reden, sodass man sich mietmäßig auf der Hälfte trifft, wenn sie denn mitspielen....

Wer wollte es letztendlich verhindern, wenn Du für 6 Wochen einen "Besucher" in Deinem Zimmer unterbringst?

Designstudi 
Beitragsersteller
 31.08.2018, 10:28

Theoretisch ja, ich möchte das ganze aber schon offiziell machen.

Wieso vermietet der Mitbewohner das Zimmer weiter, wenn ihr beide Hauptmieter seid? Normalerweise müßt ihr gemeinsam kündigen. Weiß der Vermieter, dass du aus dem Vertrag aussteigen willst? Dein Mitmieter hat Hausrecht, wenn ihm der Zwischenmieter nicht passt, muß er ihn nicht dulden.

Designstudi 
Beitragsersteller
 31.08.2018, 11:51

Der Vertrag ist ganz regulär gekündigt. Deal war, ICH such jemanden zum 1.10, der SEIN Untermieter wird, er unterschreibt dann den neuen Mietvertrag, sodass ich aus der Kündigungsfrist raus kann. Jetzt hat er hinter meinem Rücken mit der von mir eingeladenen Kandidatin jedoch ein anderes Datum vereinbart. Technisch gesehen alles legal, menschlich halt unter aller Sau.