Hausrecht in einer WG gegenüber Besuchern eines Mitbewohners?
Jeder Bewohner der WG hat jeweils per Einzelmietvertrag ein WG- Zimmer sowie Küche, Bad und Wohnungsflur zur Mitbenutzung gemietet.
Küche und Bad sind möbeliert und mit Elektrogeräten voll ausgestattet.
Ein Mitbewohner der WG fällt allerdings durch höchst problematisches Verhalten auf.
Laute nächtliche Musik, keine Beteiligung am Putzplan, versiffte Elektrogeräte nach Gebrauch nicht säubern, versiffte Dusche/ WC nach Badezimmernutzung, regelmäßiger Diebstahl von Lebensmittel aus dem gemeinsam genutzten Kühlschrank, Verbreitung übler Gerüche in der gesamten Wohnung. Diese Liste könnte man endlos fortsetzen. Es ist auch bekannt, dass der Mitbewohner Drogen missbraucht. Mehrere Gespräche verliefen erfolglos.
Nunmehr empfängt der Wg- Mitbewohner Dauerbesuch von gleich mehreren Personen, deren Herkunft augenscheinlich aus dem gleichen sozialen Milieu stammt und die gleichermaßen in den gemeinsam genutzten Wohnräumen „hausen“.
Diese Besucher halten sich sogar in der Wohnung auf, wenn der Mitbewohner nicht zuhause ist.
Ist es durch die anderen WG Bewohner möglich im Rahmen des Hausrechtes zumindest für die Besucher des Mitbewohners den Zutritt zu den Räumen die der Mitbenutzung zur Verfügung stehen zu verweigern?
Welche Regeln gelten hier betreffend des Zustritts zur Wohnung durch diese Besucher?
Welche Regeln gelten der zur Mitbenutzung angemieteten Räume?
Würde das auch die Nutzung von Dusche und WC durch die Besucher umfassen?
Über kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen
3 Antworten
Wenn jedes Mitglied Eurer WG einen eigenen Hauptmietvertrag mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossen hat , dann könnt Ihr Euch nur direkt an den Vermieter wenden mit entsprechenden Stör- / und Belästigungsprotokollen der Handlungen des problematischen Mitmieters und seiner "Gäste" .
Wenn Ihr dann insgesamt stichhaltig eine grobe Störung des Hausfriedens und ggf. sogar eine Unzumutbarkeit der Fortführung des Mitbewohnungsverhältnisses dieses Mitmieters nebst erfolgloser Schlichtungsversuche ausreichend argumentieren und belegen könnt , so hätte der Vermieter von sich aus durchaus umfassendere Rechtshandhaben über Abmahnungen bis letztlich ggf. auch einer fristlosen Kündigung dieses Mitmieters .
Hi, da ich mal eine WG geleitet habe, kann ich dir vllt helfen.
Grundsätzlich hat jeder Mieter über die im Mietvertrag vereinbarten Räume ein Hausrecht. Normalerweise sind dort auch gemeinschaftliche Räume wie Küchen, Bäder etc. vermerkt. Da er ebenso Hauptmieter ist und einen normalen Mietvertrag hat, habt ihr da leider keine Handhabe, es sei denn die gemeinschaftlich genutzten Räume sind NICHT Teil seines Vertrages.
Ihr habt nur zwei Möglichkeiten:
1. Mit ihm sprechen und ihn bitten den Vertrag zu kündigen und auszuziehen/ihm klar machen, dass er in der WG unerwünscht ist (dem MUSS er aber nicht nachkommen).
2. Ihr zieht aus.
Ich empfehle immer dringend folgendes:
Nimm dir deine Kumpels/WG-Mitbewohner, die du kennst und magst und gründet eine eigene WG. Wenn ihr gute Vermieter findet, könnt ihr dann einzelne Zimmer untervermieten. Untermietverträge könnt ihr selber festlegen! Es braucht zwar immer eine Erlaubnis des Vermieters unterzuvermieten, aber sobald dies vorhanden ist, werdet ihr quasi zum Vermieter. Untermietverträge können binnen 2 Wochen gekündigt werden, sprich man kriegt die Leute schneller raus als bei einem regulären Mietvertrag. Meine Erfahrung zeigt, dass man sich in Menschen sehr täuschen kann und potentiell sympathische Typen plötzlich zum Alptraum werden.
Daher ist dies die beste Variante sich abzusichern und sich das Hausrecht zu bewahren.
Edit: Betreffend der Gäste: solange der Mitbewohner nicht da ist, haben diese meines Wissens nach keine Aufenthaltsrechte und können der Wohnung verwiesen werden. Das Mietrecht sagt folgendes:
"Ein Mieter darf so oft und so viel Besuch empfangen, wie er möchte, solange dadurch nicht die Nachbarn oder der Vermieter beeinträchtigt werden. Dies ist Teil des Hausrechts."
...ich denke, zumindest den Aufenthalt der Besucher während der Abwesenheit des Mitbewohners ließe sich problemlos, u.U. mit Hilfe der Polizei durchsetzen. Weiterhin sollte man dem Mitbewohner nahelegen, sich nach etwas anderem umzusehen und, sofern rechtlich möglich, seinen Vertrag fristgerecht kündigen. Diebstähle und fortgesetzter Verstoß gegen die Gemeinschaftsregeln könnten dafür als Gründe aufgeführt werden. Ansonsten sollte diesbezüglich mal ein Anwalt kontaktiert werden...der weiß in jedem Fall, welche juristischen Möglichkeiten bestehen, um dieses Untermietverhältnis rechtskräftig zu beenden und welche Hausregeln wie und mit welchen Folgen bei Nichtbeachtung durchsetzbar sind.
....danke für die Aufklärung! Das heißt, "man" ist in einer solchen WG tatsächlich relativ machtlos gegenüber solchen Mitbewohnern?
In diesem konkreten Fall müssen die betroffenen Mitmieter halt als Gemeinschaft ausfürliche Störungsprotokolle führen , Schlichtungsversuche vornehmen , und dann ggf. wie in jedem anderen Mehrparteien - Mietshaus über ihren Vermieter gegen den Störer vorgehen .
In diesem Bezug dürften der Polizei rein "nutzungsrechtlich" die Hände hinsichtlich eines möglichen Platzverweises weitestgehend gebunden sein .
In einer WG haben die einzelnen Mieter grundlegend erst mal die selben Rechte auf Empfang von Besuch , wie in jedem "normalen" Mietsverhältnis auch . Dieses umfasst dann auch die Mitnutzung gemeinschaftlicher Räume und Einrichtungsgegenstände innerhalb der Wohnung durch die Gäste einer Mitmietepartei .
Der Aufenthalt von Gästen bedarf auch nicht zwingend die stetige Mitanwesenheit des Gastgebers in der Wohnung .