Rauchen in der Wg - kann ich fristlos kündigen?
Hallo,
Ich wohne in einer Wohngemeinschaft und jeder hat sein eigenen Zimmermietvertag.
Nun bewohnt ein neuer Mitbewohner auf Wunsch des Vermieters eines der Zimmer. Es wurde mündlich oft darauf hingewiesen, dass es verboten ist in der Wohnung zu rauchen. Im Vertrag ist es leider nicht vermerkt. Nun raucht er dennoch in seinem Zimmer.
Was darf ich nun machen, denn in einer Raucherwohnung zu wohnen kommt für mich auf keinen Fall in Frage. Darf ich nun (nachdem ich dem Vermieter eine Frist gesetzt habe dieses Problem zu beheben) fristlos kündigen?
Danke euch für die Hilfe
9 Antworten
Es wurde mündlich oft darauf hingewiesen, dass es verboten ist in der Wohnung zu rauchen.
Von wem wurde darauf hingewiesen? Vom Vermieter oder von Euch?
Im Vertrag ist es leider nicht vermerkt.
Dann wird der Vermieter wohl auch nichts dagegen haben und der Mieter hält sich ja wohl daran, dass er in den Gemeinschaftsräumen nicht raucht sondern nur in seinem Zimmer.
Darf ich nun (nachdem ich dem Vermieter eine Frist gesetzt habe dieses Problem zu beheben) fristlos kündigen?
Hast Du denn eine Vereinbarung mit dem Vermieter, dass Du garantiert "rauchfrei" wohnst?
Ich halte eine fristlose Kündigung für unwirksam. Hast Du denn überhaupt schon eine andere Wohnung/WG-Zimmer in Aussicht, dass Du über eine fristlose Kündigung nachdenkst?
Hast Du denn überhaupt schon eine andere Wohnung/WG-Zimmer in Aussicht, dass Du über eine fristlose Kündigung nachdenkst?
Wetten dass? ;-)
Wer verbietet das Rauchen? Ist es eine Vorgabe vom Vermieter (diese sollte dann aber schriftlich im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung vermerkt sein - wobei das Verbieten von Zigaretten in gemieteten Wohnungen rechtlich wohl kaum Bestand hätte) - dann kannst dem Vermieter Druck machen, hast aber ohne schriftliche Nachweise keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.
oder ist das eine Regelung, die ihr euch als WG mal festgelegt habt? Dann hast du keine Chance auf eine fristlose Kündigung, sondern nur auf eine fristgerechte.
Du kannst ihm überhaupt nicht kündigen. Auf welcher Grundlage denn? Aber ja, du darfst ihm "fristlos nach einer Frist" kündigen, wenn er sein Verhalten nicht ändert und du einen Weg findest, nachträglich ein Rauchverbot in den Mietvertrag zu zaubern.
Ein Mieter kann O H N E Grund seinen Mietvertrag ordentlich kündigen.
Rauchen im eigenen Zimmer kann man nicht verbieten, noch nicht mal per Vertrag.
Euer mündlicher Hinweis, nicht in der Wohnung zu rauchen, gilt also nur für die Gemeinschaftsräume. Und daran scheint sich der Bewohner offenbar zu halten.
Du kannst also deswegen nicht fristlos kündigen, nur fristgerecht.
ich schließe mich joice648 an, auserdem schlag ihm halt ein raucherraum vor samt offenem fenster sprich ein kompromiss... ansonsten wen ndu rechtschutzversichert bist frag da halt mal an...