Extrem spontan aus Wg ausziehen?
Ich hab gestern eine ziemlich spontane Zusage für eine eigene Wohnung ab dem 15 Januar bekommen. Ich freue mich natürlich total, bin aber generell sehr überfordert mit der derzeitigen Situation.. Ich wohne seit etwa 4 Monaten in einer WG, habe aber gemerkt, dass es mir dort überhaupt nicht gefällt.. Ich war schon seit 3 Wochen nicht mehr dort weil ich mich dort einfach nicht wohl fühle..
Ich habe noch nichtmal den Mietvertrag mit dem Vermieter aufgesetzt und möchte jetzt schon wieder Ausziehen..
Mein Plan war jetzt meinen Wg Mitbewohnern mitzuteilen, dass ich mein WG Zimmer ab dem Februar kündigen werde und ab dem 15 weg bin.. Kann ich das bringen
Ich hab das Gefühl das mein Verhalten schon ziemlich assi ist, wenn ich so kurzfristig einfach ausziehe, oder? Meine Mitbewohner haben mich seit 3 Wochen nicht gesehen und wissen nichtmal, dass ich vorhabe auszuziehen.. Außerdem weiß ich garnicht wie das mit dem Vermieter abläuft. Ich habe ja noch nichtmal einen Mietvertrag, kann ich dann einfach mein Zimmer zu kurzfristig kündigen oder läuft da trotzdem die 3 Monate Kündigungsfrist? Ich habe ja nichts unterschrieben und mündlich wurde auch nichts ausgemacht, das einzige was ich gemacht habe, war die Kaution zu zahlen (und natürlich meine Miete).
Ich bin super überfordert. Wie sollte ich vorgehen?
3 Antworten
Da Du für die WG keinen Mietvertrag unterschrieben hast, fällt auch eine Kündigungsfrist weg. Du sagst so schnell wie möglich Bescheid, dass Du ausziehst - das wars.
Vergiss beim Auszug aber nicht, trotzdem ein Übergabeprotokoll zu machen, damit nicht nachträglich Schäden in Rechnung gestellt werden.
Oha, wieder was gelernt!
Man muss keinen schriftlichen Mietvertrag haben, ein mündlicher ist genauso gültig. Du hast das Zimmer bekommen und du bezahlst Miete. Das beides ist ausreichend, dass ein Mietverhältnis vorliegt.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Und das sind 3 Monate. Verkürzen kann man das nur, wenn du eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Vermieter machst, oder wenn ein neuer Mieter gefunden ist. Ausziehen kannst du natürlich schon vorher, aber es kann sein, dass du vielleicht die 3 Monte noch zahlen musst.
Du würdest also jetzt regulär kündigen. Und sage dem Vermieter, dass das Zimmer schon früher frei ist.
Kündigung bis 5.1.22 zum 31.03 .22
Ich würde bis zum 04.01. kündigen. Laut BGH zählt bei der Wohnungskündigung der Samstag als Werktag (bei der Mietzahlung nicht).
Der 1.1. ist ein gesetzlicher Feiertag, also kein Werktag. Aber solche Details sind für die Frage hier jetzt nicht wichtig, es geht im Kern ja um ewas anderes.
Stimmt ja, da war ich etwas voreilig. Du hast natürlich Recht.
Nein, was interessiert die anderen das? Mach was dich glücklich macht, sowas ist auch nicht asozial.
Viel spaß in deiner neuen Wohnung wenn das wirklich zu 100% klappt.🤍
Naja die müssen ja immerhin einen Nachmieter finden, was natürlich mit stress verbunden ist
Aber du meintest ja, du fühlst dich nicht wohl, kannst du ja nix für, und das ist das halt so…
Der Vermieter wird trotz Unwohlsein des Mieters die Miete bis zum Mietende fordern . Es besteht ein mündlicher Mietvertrag.
Wenn man nur tut was man selbst will und es einem egal ist, was andere davon halten bzw. was die für Schwierigkeiten daraus erben, ist genau das die Definition von asozial! :-D
Stimmt nicht. Der Mietvertrag ist hier durch konkludentes Handeln zustande gekommen.
Der Mieter hat einen Schlüssel bekommen und hat Miete gezahlt. Also gibt es einen Mietvertrag - wenn auch nicht schriftlich - mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.