Darf der Vermieter jemanden wg Stromschulden Fristlos Kündigen?
Fristlose Kündigung wg Stromschulden
3 Antworten
die kündigung aussprechen darf der vermieter jederzeit. ob diese allerdings rechtens ist, ist eine zweite frage. bei stromschulden jedenfalls halte ich das für eher unwarscheinlich...
unter engen vorrausetzungen kann der vermieter seinem mieter kündigen, wenn stromschulden vorliegen. allerdings müssen die schulden gegenüber dem vermieter fällig werden. d.h. wenn der vermieter einen zwischenzähler installiert hat, damit der mieter dort den strom bezahlt oder eine pauschale verlangt, die nicht bezahlt wurde... jedoch bestimmt nicht fristlos.
lg, Anna
Stromschulden gehen nur was den Stromversorger an, nicht den Vermieter.
Selbst wenn der Vermieter der Stromversorger wäre dürfte er bestenfalls den Versorgungsvertrag kündigen, nicht aber den Mietvertrag.
nein wenn er seine Mieter pünktlich und regelmäßig zahlt, aber der Energieversorger darf ihm den Strom abschalten.
erstmal nur Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.
aha.Ein Bekannter hat die Fristlose deswg bekommen & er/Sie zahlt seid 3 Jahren aber schon den Strom an den Anbieter selber.Was kann man da gegen tun?