Kann ich meine Einfahrt sperren für Baumaßen auf meinem Grundstück trotz Wegerecht zum Nachbarn?
Ich habe ein Grundstück und dahinter der Nachbar mit einem Überfahrts- und Leitungsrecht. Ich möchte jetzt meinen Hof plastern, muss also die Einfahrt mit einem Container sperren für ca. 14 Tage. Ein Durchlaufen ist aber gewährleistet (auch für die Post), aber das Auto kann zu dieser Zeit nicht auf das Grundstück, kann aber vor meinem Haus auf der Grünfläche (Stadt) stehen. Kann sie mir das verbieten trotz vorheriger schriftlicher Ankündigung (ca. drei Wochen her).
5 Antworten
Würde mich jetzt auch mal interessieren. Als unser Vorderlieger angebaut hat, war unsere Zufahrt fast ein halbes Jahr gesperrt. Wir mussten unser Auto draussen parken und dann mit unseren Einkäufen über irgendwelche Sandberge klettern. Gab schon einen zunehmend dicken Hals.
Sicher nicht für 14 Tage. In 2-3 Tagen ist das doch erledigt.
Für einen so langen Zeitraum ein Ding der Unmöglichkeit; Wegerecht ist gerichtlich eingetragen. Priorität der Durchfahrt, 2-3 Tage sollten reichen Danach dein Hof. Rede mit dem Nachbarn
Die Arbeiten müssen so vonstatten gehen, das keine erhebliche Beeinträchtigung des Rechtes entsteht. eine interimsweise Umfahrung einer zu bearbeitenden Teilfläche wäre zumutbar.
Sie könnten dem Berechtigten aber auch in Vorabstimmung ein kräftiges finanzielles Trostpflaster anbieten, mit dem dann eine wesentlich teurerer Rechts- und nachbarschaftsstreit vermieden werden könnte.
Wieso ist alles so kompliziert ? So ein Vorhaben bespricht man mit den Nachbarn im Vorfeld, dann wären doch alle aufkommenden Fragen bei diesem Gespräch geklärt worden. Mein Hof war in 3 Tagen fertig gepflastert worden und der war gewiss nicht klein. Ich durfte bei meinem Nachbarn in dieser Zeit Baumaterial lagern, das ist doch gute Nachbarschaft.