Wegerecht auf Privatweg
Hallo, ich habe folgendes Problem. Und zwar wohnen wir in einer Doppelhaus-Reihe (bestehend aus 6 Parteien, sprich 3 Doppelhäuser), dessen Zufahrt über jedes einzelne Grundstück verläuft. Wenn man von der Hauptstraße aus schaut, stehen die Häuser hintereinander. Wir wohnen im vorletzten Haus (ich nenne uns mal Nr. 5) und haben von den 4 Häusern/Grundstücke ein Überwegungsrecht. Nun haben wir erfahren, das unser Nachbar vor uns (Nr. 4) ein Überwegungsrecht (Fahrrecht) auf unser Grundstück hat (damit er mit seinem Auto rückwärts in seine Einfahrt kommt), was unser damaliger Notar ohne unsere Genehmigung in unser Grundbuch eingetragen hat. Nun meine Frage, können wir dieses Überwegungsrecht über Notar aus unserem Grundbuch löschen, da ja noch nicht mal in unserem Notarvertrag ein Überwegungsrecht für Nr. 4 drin steht.
4 Antworten
Was in EUREM Notarvertrag drin steht, braucht Deinen Nachbarn nicht zu interessieren. Die Grunddienstbarkeit wurde mit Zustimmung des Nachbarn ins Grundbuch eingetragen und kann auch nur mit dessen Zustimmung aus dem Grundbuch entfernt werden. Wäre es anders, könnte man sich den ganzen Schnickschnack mit dem Grundbuch auch sparen, weil dann ja trotzdem der Besitzer des herrschenden Grundstücks von den Launen des Besitzers des herrschenden Grundstücks abhängig wäre.
steht euer wegerecht im notarvertrag oder grundbuch? das ist mir unklar.
wenn ihr das überbewegungsrecht löscht, kann der anchbar wiederum auch sagen, das er nicht möchte, das ihr über sein grundstück fahrt und einen poller setzen, so das ihr nur zu fuss darüber dürft.
fragt euren nachbar wie sein vertrag und grundbuchintrag aussieht und lasst wenn etwas nicht eingetragen ist es nachtragen.
aber merke nur solang jeder freundlich zueinander ist oder auch mal fünfe gradesein lässt, kann man miteinander leben. lässt man so etwas löschen, nur weil ein anderer einrtag fehlt, wird es schnell teuer und der nachbar der feind statt freund
Diese Frage kann eigentlich nur ein Notar beantworten. Falls Ihr Stress mit dem Nachbarn habt, wird der sicher nicht geringer, wenn Ihr etwas unternehmt. Also, entweder sich mit dem Nachbarn so arrangieren, dass alle damit leben können oder Haus verkaufen.
Wenn der Notar eine Vollmacht hatte dieses Recht bei Euch ins Grundbuch einzutragen, dann wird es schwierig. EInfach so löschen, könnt ihr das Recht nicht. Ich nehme an, der Notar war dazu vom Bauträger berechtigt, möglicherweise findet sich zum Thema Wegerecht auch doch etwas in der Bauleistungsbeschreibung oder im Kaufvertrag, wenn auch nicht explizit.