MMietminderung wegen baustelle?

5 Antworten

Wer betreibt die Baustelle? Wenn nicht der Vermieter sondern Straßenbauamt oder ZVO dann kann ja der Vermieter nichts dafür! Hier wäre es dann möglich, dass ihr das eventuell hinnehmen müsst!

Sollte der Vermieter die Baustelle betreiben, dann könnt ihr zu 100 % die Garage/den Stellplatz nicht nutzen, ihr könnt dann zu 100 % die Miete hierfür für diese Tage/Wochen/Monate, nachdem ihr dieses schriftlich beim Vermieter angezeigt habt, einbehalten! Normalerweise werden die Mieten für Garagen/Stellplätze im Mietvertrag extra ausgewiesen!

Im Übrigen hätte/musste der Vermieter dieses dann wesentlich früher anzeigen müssen!!!

Wenn der Stellplatz angemietet wurde, dürfen die Kosten für den Zeitraum einbehalten werden, an dem er nicht genutzt werden kann.

Andernfalls ist es Dein ganz persönliches Problem, wo das Auto abbleibt. Es handelt sich hierbei nicht um einen Sachmangel der Wohnung, den der Vermieter zu verantworten hat, ergo ergibt sich auch kein Anrecht auf Mietminderung.

Generell ist eine Mietminderung möglich, weil du daran gehindert wirst deinen angemieteten Stellplatz zu nutzen.

Ist es eine Baustelle, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, also z. B. von der Stadt, müßt ihr das so hin nehmen. Die Parkplätze, evtl. von Euch gemietet, stehen Euch auch in der Bauzeit zur Verfügung. Dass ihr sie nicht benutzen könnt, dafür kann doch der Vermieter nichts.

Hast du den Stellplatz gemietet? Hört sich nicht so an.

Also wofür die Mietminderung?

Falls doch brauchst du den Stellplatzt sicherlich nicht mehr bezahlen

LG