Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Wegerechts und Nachbarschaftsstreit?

5 Antworten

Also entweder ist es Dein Grundstück, dann brauchst Du kein Wegerecht oder irgendwo musst Du über sein Grundstück - also nicht Deines - und benötigst das Wegerecht. Du kannst auf Deinem Grundstück einen Zaun setzen, wenn es mit der Gesetzeslage konform geht.

"Stressvermeidung" wäre es zu schlucken und klein bei zu geben!
Fände ich auch sehr sinnvoll WENN eure werten Nachbarn sich mal einen normalen Umgangston zulegen könnten!
An eurer stelle würde ich stur genau das durchziehen was mein Recht ist! (Genau an der Grenze parken, -wenn er läuft das kann ich nicht beurteilen- auch gerne direkt einen Zaun ziehen lassen,..) sehr provokant aber das ist ja auch die Unmöglichkeit sowas muss man sich nicht gefallen lassen und dann noch nett und freundlich sein!
Allerdings: würde ich mir vor jeglichen Aktionen Rechtsberatung geben lassen (wie weit genau muss ich von seinem Grundstück entfernt parken, wie hoch und wie weit darf der Zaun sein ect.) sonst kann er euch am Ende noch eins auswischen!
Wünsche euch viel Ausdauer und Glück :(

polenaa  25.05.2016, 00:29

Dann mach genau das bei dem du das Gefühl hat das willst du und das "schützt" euch vielleicht auch (ein Zaun bspw.)
Ihr seid nämlich definitiv nicht dazu verpflichtet, Menschen mit solch einem flegelhaften benehmen, auch noch ein Teil eures Grundstücks zum einparken bereit zu stellen! Außerdem würde ich an deiner Stelle wenn er noch mal derart auf dich los geht und dir mit "Schlägen" droht direkt sagen er soll sofort dein Grundstück verlassen sonst rufst du die Polizei das ist nämlich unterste Schublade!
Allerdings: so ein Nachbarschaftsstreit ist eine wahnsinnige Belastung, meist kostspielig (Rechts kosten) und natürlich auch echt unangenehm :(
Ich hoffe ihr schafft es irgendwie anders eine nette, ruhige und *streitfreie* Nachbarschaft aufzubauen...
Liebe Grüße

StabiMD 
Beitragsersteller
 25.05.2016, 00:24

Laut Amtlichen Vermesser (wir mussten unser Grundstück neu Vermessen lassen) da Er den Grenzstein "verschwinden" ließ als er seinen Weg pflastern ließ, können wir auf unserer Seite alles machen was wir wollen, da Er keinerlei Rechte hat. Auch die Sachbearbeiterin beim Grundbuchamt hat mir das gesagt da unser Grundstück frei jeglicher Belastung ist. 

polenaa  25.05.2016, 00:09

*legal ist (nicht "läuft")

Ich befürchte eine Anfrage hier bei GF wird nicht ausreichen für eine verbindliche juristische Information.

Mir ist gerade nicht klar wie die Parksituation aussieht. Parkt ihr euer Fahrzeug auf einer Straße? Wenn ja: Wo beginnt der abgesenkte Bordstein? Sind Markierungen von Parkflächen vorhanden?

Wie sieht euer Grundstück aus? Ist es ein geschlossener Belag (geteert) oder handelt es sich um eine Grünfläche, welche nun als »bequemer Anfahrweg« genutzt werden soll?

Ich vermute, ihr seid im Recht. Und das weiß er auch, deshalb verhält er sich so. Andernfalls hätte er einfah die Polizei holen müssen, wenn ihr so parkt. Und klar macht der Ton die Musik. Wenn ich dich richtig verstehe, siehst du es ja nur deshalb nicht ein, weil er es euch nicht wirklich freundlich sagt. Grundsätzlich finde ich es ja nicht verkehrt, auch mal den Befehlston zu verwenden, wenn man so einer Forderung Nachdruck verleihen will. Aber das kann man natürlich nur machen, wenn man auch die Befugnis hat, so eine Forderung durchzudrücken. Und da denke ich mal, daß es nicht so ist. Vielleicht solltet ihr ihm einfach mal mitteilen "wir sind der Auffassung, daß wir im Recht sind, da es unser Grundstück ist, wie man deutlich erkennt und auch so gekennzeichnet ist. Sollten Sie der Auffassung sein, daß dies nicht zutrifft, steht es Ihnen frei, den Rechtsweg einzuschreiben" Und wenn du ganz nett bist, kannst du ihm ja Anbeiten, gern zu verhandeln, wenn es friedlich und vor allem sachlich passiert, aber sonst nicht. Dann kann er sich ja überlegen, wie er weiter vorgeht und wie er am ehesten seine Ziele erreicht.

Wir haben unsere Hofeinfahrt gepflastert bis zu unserer Garage. Unsere Zufahrt geht an unseren Reiheneckhaus vorbei bis zur unserer Garage. Sein weg verläuft parallel zur unseren Zufahrt. 

Der Weg ist das Flurstück 1958 - (Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Wegerecht)