Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Wegerechts und Nachbarschaftsstreit?
Ich habe seit ca. 3 Monaten ein Problem mit dem Eigentümer meines Nachbargrundstücks welches hinter meinem Grundstücks liegt. Er hat einen separaten Weg zu seinem Weg der an meiner Zufahrt zu meiner Garage lang führt, und bis jetzt ebenerdig und ohne Zaun ist. Die Trennung erfolgt sichtbar durch farbige Steine die die Trennung der Grundstücke anzeigen. Da Er das dahinterliegende Haus vermietet hat, fordert Er nun von uns das wir auf unserer Seite des Weges weiter vor Parken damit seine Mieter einfacher auf seine Zufahrt gelangen können - sprich enger die Kurve nehmen und durch das Überfahren unseren Grundstücks es einfacher haben. Da wir das aber nicht nicht mehr hinnehmen wollen, da der Besitzer nicht uns bittet sondern Anschreit und befehlt uns seinen Anweisungen zu beugen, sehen wir das nicht mehr ein, und Parken nun unsere Autos an der Hofeinfahrt (unsere Seite) aber immer mindestens 30 cm entfernt vom Grenzstein. Die Sache ist nun diese Woche eskaliert, da der Eigentümer des Nachbargrundstücks am Montag mich rüde Beschimpft hat und Fotos von meinem KFZ gemacht wo und wie es geparkt war (das Autos stand auf meinem Grundstück ca. 30 cm vom Grenzstein entfernt). Ich muss erwähnen das seine Einfahrt 3 Meter breit ist und der gesetzlichen Mindestbreite entspricht. Heute Abend wurde ich von einem Mieter mit Schlägen bedroht weil der Herr seinen Porsche nicht mehr mit Schwung und Karacho mehr auf den Weg fahren kann. Ich bin ruhig geblieben trotz der Drohung, aber weil ich alleine war in dem Moment konnte ich keine Anzeige erstatten.
Laut Beglaubigten Auszug des Grundbuchamtes beim hiesigen Amtsgericht hat Er uns ein Wegerecht einräumen müssen. Unser Grundstück ist Belastungsfrei, aber die Situation droht zu eskalieren da wir nicht mehr wissen was wir machen können. Es kann doch nicht sein dass wir uns auf unserem Grundstück so ewas gefallen lassen müssen. Wir können auf das Wegerecht verzichten, und wollen so schnell wie Möglich einen Zaun ziehen lassen, aber was kommt danach? Oder müssen wir uns alles Gefallen lassen auch wenn Er keine rechtliche Handhabe hat?
5 Antworten
Also entweder ist es Dein Grundstück, dann brauchst Du kein Wegerecht oder irgendwo musst Du über sein Grundstück - also nicht Deines - und benötigst das Wegerecht. Du kannst auf Deinem Grundstück einen Zaun setzen, wenn es mit der Gesetzeslage konform geht.
"Stressvermeidung" wäre es zu schlucken und klein bei zu geben!
Fände ich auch sehr sinnvoll WENN eure werten Nachbarn sich mal einen normalen Umgangston zulegen könnten!
An eurer stelle würde ich stur genau das durchziehen was mein Recht ist! (Genau an der Grenze parken, -wenn er läuft das kann ich nicht beurteilen- auch gerne direkt einen Zaun ziehen lassen,..) sehr provokant aber das ist ja auch die Unmöglichkeit sowas muss man sich nicht gefallen lassen und dann noch nett und freundlich sein!
Allerdings: würde ich mir vor jeglichen Aktionen Rechtsberatung geben lassen (wie weit genau muss ich von seinem Grundstück entfernt parken, wie hoch und wie weit darf der Zaun sein ect.) sonst kann er euch am Ende noch eins auswischen!
Wünsche euch viel Ausdauer und Glück :(
Dann mach genau das bei dem du das Gefühl hat das willst du und das "schützt" euch vielleicht auch (ein Zaun bspw.)
Ihr seid nämlich definitiv nicht dazu verpflichtet, Menschen mit solch einem flegelhaften benehmen, auch noch ein Teil eures Grundstücks zum einparken bereit zu stellen! Außerdem würde ich an deiner Stelle wenn er noch mal derart auf dich los geht und dir mit "Schlägen" droht direkt sagen er soll sofort dein Grundstück verlassen sonst rufst du die Polizei das ist nämlich unterste Schublade!
Allerdings: so ein Nachbarschaftsstreit ist eine wahnsinnige Belastung, meist kostspielig (Rechts kosten) und natürlich auch echt unangenehm :(
Ich hoffe ihr schafft es irgendwie anders eine nette, ruhige und *streitfreie* Nachbarschaft aufzubauen...
Liebe Grüße
Laut Amtlichen Vermesser (wir mussten unser Grundstück neu Vermessen lassen) da Er den Grenzstein "verschwinden" ließ als er seinen Weg pflastern ließ, können wir auf unserer Seite alles machen was wir wollen, da Er keinerlei Rechte hat. Auch die Sachbearbeiterin beim Grundbuchamt hat mir das gesagt da unser Grundstück frei jeglicher Belastung ist.
*legal ist (nicht "läuft")
Ich befürchte eine Anfrage hier bei GF wird nicht ausreichen für eine verbindliche juristische Information.
Mir ist gerade nicht klar wie die Parksituation aussieht. Parkt ihr euer Fahrzeug auf einer Straße? Wenn ja: Wo beginnt der abgesenkte Bordstein? Sind Markierungen von Parkflächen vorhanden?
Wie sieht euer Grundstück aus? Ist es ein geschlossener Belag (geteert) oder handelt es sich um eine Grünfläche, welche nun als »bequemer Anfahrweg« genutzt werden soll?
Ich vermute, ihr seid im Recht. Und das weiß er auch, deshalb verhält er sich so. Andernfalls hätte er einfah die Polizei holen müssen, wenn ihr so parkt. Und klar macht der Ton die Musik. Wenn ich dich richtig verstehe, siehst du es ja nur deshalb nicht ein, weil er es euch nicht wirklich freundlich sagt. Grundsätzlich finde ich es ja nicht verkehrt, auch mal den Befehlston zu verwenden, wenn man so einer Forderung Nachdruck verleihen will. Aber das kann man natürlich nur machen, wenn man auch die Befugnis hat, so eine Forderung durchzudrücken. Und da denke ich mal, daß es nicht so ist. Vielleicht solltet ihr ihm einfach mal mitteilen "wir sind der Auffassung, daß wir im Recht sind, da es unser Grundstück ist, wie man deutlich erkennt und auch so gekennzeichnet ist. Sollten Sie der Auffassung sein, daß dies nicht zutrifft, steht es Ihnen frei, den Rechtsweg einzuschreiben" Und wenn du ganz nett bist, kannst du ihm ja Anbeiten, gern zu verhandeln, wenn es friedlich und vor allem sachlich passiert, aber sonst nicht. Dann kann er sich ja überlegen, wie er weiter vorgeht und wie er am ehesten seine Ziele erreicht.
Wir haben unsere Hofeinfahrt gepflastert bis zu unserer Garage. Unsere Zufahrt geht an unseren Reiheneckhaus vorbei bis zur unserer Garage. Sein weg verläuft parallel zur unseren Zufahrt.