Kann ich dafür angezeigt werden, weil ich sowas gesagt habe?
Hallo, hier die Vorgeschichte:
Ich hatte eine Freundin, die angefangen hat, sich in meine Beziehung einzumischen und die immer meinen Freund zugetextet hat. Dabei hat sie aber immer mehr von mir Abstand genommen; aber wenn sie etwas geschrieben hat, dann war es über meinen Freund, wie toll der doch sei und so weiter.
Dann schrieb sie mich irgendwann wieder an und ich habe ihr normal gesagt, was mich stört und was mich kränkt und was das eigentlich alles so soll. Dazu schrieb sie nichts, sondern hat mich nur ausgelacht.
Dann hab ich von meinem Freund erfahren, dass sie ihm geraten hatte, mit mir Schluss zu machen. Daraufhin sind bei mir die Sicherungen durchgebrannt und ich habe, weil ich sie auf whatsapp blockiert habe und ihre Nummer nicht mehr habe, auf facebook angeschrieben mit den Worten: "Lass meinen Freund in Ruhe oder du kannst dein blaues Wunder erleben! Verpiss dich, du falsche Schlange! Wie kann man nur so drauf sein? Ich glaube es nicht, dass du ihm sagst, er soll mit mir Schluss machen! Wie bist du denn drauf? Ich dachte, wir wären Freunde. Lass uns beide einfach für immer in Ruhe."
Kann ich für
''du kannst dein blaues wunder erleben''
''du falsche schlange''
''verpiss dich'' angezeigt werden?
Wenn ja, dann würde ich mich sogar unfreiwillig bei ihr entschuldigen, sie so angegiftet zu haben. Aber eigentlich ist es ja alles rechtens, weil sie so falsch ist und vorgespielt hat meine Freundin zu sein.
12 Antworten
Ich kann dich sehr gut verstehen, und nehme an, dass das alles die reine Wahrheit ist.
Ich glaube kaum, dass es da eine Anzeige gibt. Und selbst wenn dich jemand anzeigen wollte (was ich kaum glaube!), dann gibt es sehr wenig Chancen, dass du unangenehme Dinge erwarten könntest.
Dem stimme Othetaler zu:
Für das "ver piss dich" kann man nicht wirklich was sagen. Es ist einfach nur Unfreundlich, aber mehr auch nicht.
"Du falsche Schlange" hat vor dem Gericht erst recht kein Bestand. Es kann als Beleidigung angesehen werden, kann aber auch als eine wahrheitsgemäße Aussage angesehen werden ( Sie ist ja keine Schlange als solches ).
Allgemein kann man sagen, dass man deswegen nicht verklagt wird ( vorallem weil es Facebook ist ) und selbst wenn, wird kaum ein Richter das böse sehen. Jemanden deswegen zu verklagen ist ein zu hohes Risiko, den Prozess zu verlieren und die Kosten zu tragen.
Und Abschließend möchte ich dir nur noch sagen, dass du das Richtige getan hast ;). Also den Satz: "Lass uns beide einfach für immer in ruhe."
"Du falsche Schlange" hat vor dem Gericht erst recht kein Bestand. Es kann als Beleidigung angesehen werden, kann aber auch als eine
wahrheitsgemäße Aussage angesehen werden ( Sie ist ja keine Schlange als solches ).
Made my day :D
Hast Du schon eine Anzeige?
Mach Dir keinen Kopf, muss sie erst mal zur Polizei gehen und das überhaupt anzeigen, das halte ich für unwahrscheinlich.
Seidenn wegen Beleidigung....aber wie gesagt muss sie erst mal zur Polizei
Du hast ja keine Morddrohung gemacht.
das ist die androhung einer straftat.
Nein, das reicht nicht für eine Anzeige!
Kann dich gut verstehen!