Versehentlicher Diebstahl Rechtsfrage
Hallo,
Ich war vorgestern am 01.02.2014 (mein Geburtstag) mit meiner Freundin in der Stadt. Wir besuchten das Einkaufszentrum Galeria Kaufhof in Kleve NRW. Ich wollte mir eine Nachfüllpatrone für meinen Kugelschreiber kaufen. Als ich den richtigen Artikel gefunden hatte gingen wir noch etwas durch das Geschäft. Meine Freundin sah sich den Schmuck an und ich ging lieber zu den Uhren. Nach einer Weile wollte ich endlich weiter und überredete meine Freundin zu gehen. Auf dem weg zum Ausgang waren wir total im Gespräch (Geburtstag etc.) und als wir aus dem Laden gingen viel mir plötzlich auf, dass ich noch immer die Patrone in meiner Hand hielt. Ich wollte umdrehen, da die Ware noch nicht bezahlt war. Plötzlich stand ein Mann vor uns der sich als Kaufhausdetektiv ausgab. Wir sollten mitgehen da er uns beim "Diebstahl" erwischt hat. Ich nahm die Situation ganz locker, da ich mir sicher war, dass es kein großes Problem geben würde. In seinem Büro angekommen meinte er, dass ich eine Anzeige bekommen würde und 50€ zahlen müsste. Die Polizei war nicht dabei ! Er schrieb mir eine Konto Nummer auf, dort sollte ich ohne Verwendungszweck die 50€ überweisen. Außerdem bekam ich ein Jahr Hausverbot. Eine Verkäuferin unterschrieb als Zeugin, ohne das Video von der tat gesehen zu haben. Der Geschäftsleiter unterschrieb auch ohne die tat gesehen zu haben. Ich sollte auch unterschreiben, was ich dummerweise auch getan habe. Ich war nie zuvor in so einer Situation und habe voreilig gehandelt. Auf dem Video ist deutlich zu sehen, dass ich die tat nicht mit Absicht begangen habe, da ich mich die ganze Zeit mit meiner Freundin unterhielt und die Ware ziemlich offensichtlich in der Hand hielt. Ich finde es schlimm wie ich dort behandelt wurde, da ich die "tat" nicht mit Absicht begonnen habe. Ich bin doch auch nur ein Mensch, so was kann bei so einer Kleinigkeit doch mal passieren. Nun zu meiner Frage. Wie kann ich dagegen angehen ? Anscheinend lief das ganze wohl nicht so ab wie es sollte, kann ich da was widerrufen ? Heute mittag werde ich versuchen mit den Geschäftsleiter zu rede.
Vielen Dank für eure Hilfe !
20 Antworten
Zunächst mal gibt es keinen versehentlichen Diebstahl, da der Begriff Diebstahl die Absicht voraussetzt, was jedoch bei einem Versehen unmöglich wäre.
Du beziehst dich auf die fehlende Absicht zum Diebstahl. Wir alle kennen den genauen Hergang nicht. Prinzipiell ist es doch normal, dass man vor dem Verlassen des Gebäudes an der Kasse vorbeigeht und die Waren bezahlt. Wer also nun Ware mitnimmt und diese nicht bezahlt, dem kann durchaus Absicht unterstellt werden, da er vom normalen Verhalten abweicht.
Für die Beschäftigten im Einzelhandel gehören Diebstähle zum Tagesgeschäft. Dem Einzelhandel entstehen hierdurch jedes Jahr Verluste in Milliardenhöhe. Daher ist Ladendiebstahl nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Was glaubst du, wie oft bekommen die zu hören, dass der Erwischte sagt: "Ich habe vergessen zu bezahlen!" Jeden Tag aufs Neue behauptet das mindestens jeder Zweite.
Im Übrigen ist das eine gängige Masche, dass zwei Personen in den Laden gehen und einer nimmt was mit, was er offen in der Hand rausträgt. Kommt ihm jemand nach, entschuldigt man sich tausendmal und bezahlt die Ware selbstverständlich. Kommt niemand nach, wird die Ware einfach eingesteckt und die Sache ist gelaufen.
Die Fakten sehen nun mal so aus, dass du ohne zu bezahlen aus dem Haus gegangen bist. Deine Bezahlabsicht kann niemand beweisen und wird wohl tausendfach von Tätern hinterher erzählt. Als minderjährige hättest du überhaupt nicht unterschreiben dürfen. Die 50 Euro solltest du nicht überweisen, da die Kaufhäuser zu feige sind, diese Bearbeitungsgebühr einzuklagen.
Daran kannst Du nichts ändern und man kann auf einem Video nichts sehen ob es versehentlich war. Diebstahl ist Diebstahl.
Diebstahl ist Diebstahl.
In diesem Fall nicht.
§242 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafebestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
IN DER ABSICHT!!!!
Ja so gemein und kaltherzig ist man in Deutschland weil es nur noch das Geld wichtig ist. Wenn es keine Absicht war sollten die es verstehen und Du gibst das wieder her oder kaufst es und der Fall ist erledigt. Eine Anzeige sollte es nicht geben.
Sorry dann halt nicht, jeder Dieb wird eine Ausrede vorbringen doch der Detektiv glaubt keine. Dann werten sie es eben als Diebstahl und geben Hausverbot. Doch eine Anzeige lassen sie bei Jugendlichen meistens sein und die Ware war nicht teuer.
...leider ist man oft erst hinterher schlauer...
Ein Anwalt hätte dir empfohlen, gar nichts zu unterschreiben, keine Aussage zu machen und darauf zu bestehen, dass der Ladendetektiv die Polizei ruft. - Man darf dich nicht länger fest halten, als bis die Polizei da ist. Das setzt voraus, dass die Polizei auch wirklich "zeitnah" gerufen wird, sonst ist der Verantwortliche wegen Freiheitsberaubung dran.
Wenn die Polizei dann da ist, auch keine Aussage machen. "Ich sage nichts, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben" ist auf alles die richtige Antwort.
Na dann, jetzt nehm ich mir halt immer überall Dinge mit, und wenn ich erwischt werde, sage ich einfach es ein Versehen. Und Schwupps passiert nichts! Glaubst du ehrlich so etwas funktioniert? :-)