Anzeige möglich wenn jemand meinen persönlichen Gegenstand verloren hat?
Hallo. Kurz und knapp.
ich habe einer freundin einen gegenstand geliehen den sie dann verloren hat. Dieser gegenstand war 200€ wert.
das war vor ungefair 6 monaten. Weil ich so eine gnädige freundin bin sollte sie mir davon nur 100€ zurück geben, jeden monat hat sie dann gesagt sie habe kein geld um es mir zu geben ob sie es nächsten monat machen könnte.
jetzt schreibe ich ihr seit dezember, sie liest es und ignoriert es.
kann ich sie deshalb anzeigen? Ich hab die quittung und die verpackung von dem gegenstand noch, eine freundin die dabei war als sie den gegenstand verloren hat & ihre whatsapp nachrichten in denen sie zugibt das sie diesen gegenstand verloren hat und mir nächsten monat das geld gibt und wie ich ihr deshalb immer hinterher renne.
14 Antworten
Natürlich kann man alles mögliche anzeigen - allerdings ist das nicht unbedingt sinnvoll. In deinem Fall ist es jedenfalls nicht der richtige Weg, um an dein Geld zu kommen.
Denn in deinem Fall ist keine Straftat erkennbar. Das wäre nur dann anders, wenn deine Freundin den Gegenstand tatsächlich nicht verloren hätte, sondern dies nur vortäuscht und dann selbst einfach weiterbenutzt (oder weiterverkauft etc.). In einem solchen Fall könnte man über eine Unterschlagung (§ 246 StGB) nachdenken, was man selbstverständlich anzeigen könnte. Aber solange für eine solche Straftat keine Anhaltspunkte bestehen, werden die Ermittlungsbehörden die Ermittlungen relativ schnell wieder einstellen.
Gehen wir also davon aus, dass deine Freundin den Gegenstand tatsächlich verloren hat und dir jetzt nur das Geld nicht zahlen will. Dies ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, hat also mit Polizei und Staatsanwaltschaft nichts zu tun.
Du hast gegen deine Freundin einen Schadensersatzanspruch auf Zahlung von 100 Euro (§§ 604, 280 Abs. 1 BGB). Mehr kannst du wohl nicht verlangen, weil du ihr einen Teil der vollen Summe erlassen hast (§ 397 BGB).
Wie kannst du diesen Anspruch durchsetzen? Hierfür bleibt dir letztlich nur der Weg über eine zivilrechtliche Klage, wenn sich deine Freundin weiterhin weigert zu zahlen. Im Folgenden kurz die Schritte, die du jetzt als nächstes gehen könntest (wenn du denn tatsächlich vorhast, gegen deine "Freundin" rechtlich vorzugehen):
- Du schreibst ihr nochmals (am besten per Brief oder E-Mail, auf jeden Fall eine Kopie aufbewahren), dass du von ihr die 100 Euro forderst. Setze ihr eine Frist und schreibe dazu, dass du bei erfolglosem Verstreichen der Frist einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung deines Anspruchs beauftragen wirst. Du kannst das mit dem Hinweis versehen, dass dann weitaus höhere Kosten für sie entstehen würden.
- Passiert nach Ablauf der Frist nichts, musst du überlegen, wie es weitergehen soll. Du kannst tatsächlich zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn damit beauftragen, gegen deine Freundin vorzugehen. Er kann ihr dann selbst noch einmal außergerichtlich schreiben oder direkt eine Klage beim Amtsgericht gegen deine Freundin einreichen. Das Problem für dich: Du müsstest in Vorleistung gehen und wohl deinem Rechtsanwalt einen Vorschuss zahlen, außerdem auch die Gerichtsgebühren vorstrecken. Das ist zwar bei einem Streitwert von 100 Euro nicht wahnsinnig viel, du solltest dich aber fragen, ob sich der (finanzielle und zeitliche) Aufwand lohnt. Solltest du den Rechtsstreit am Ende gewinnen (wonach es stark aussieht bei deiner Schilderung), würdest du natürlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten von deiner Freundin ersetzt verlangen können.
- Wenn du am Ende den Prozess gewinnst (und deine Freundin nicht vorher schon von selbst eingelenkt hat), hast du das Geld immer noch nicht. Will deine Freundin auch dann nicht freiwillig zahlen, musst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der sich (für dich) das Geld von deiner Freundin holt (oder Wertgegenstände pfändet und anschließend versteigert, du bekommst dann den Erlös in Höhe deiner Forderung).
Natürlich kannst du den Prozess auch ohne Anwalt angehen. Das ist aber gerade im Zivilprozess nicht ratsam. Zwar sparst du so die Anwaltskosten - du hast aber keine Ahnung vom Zivilprozessrecht. Das kann fatal sein, denn im Zivilprozess kann man den Prozess allein wegen formeller Fehler verlieren.
FAZIT: Einzige Möglichkeit, an dein Geld zu kommen, wäre, deine Freundin zu verklagen (wenn sie sich weiter weigert, zu zahlen). Du musst dir die Frage stellen, ob sich das lohnt. Die Frage können wir dir natürlich nicht beantworten.
Nein, kannst du nicht. Etwas zu verlieren ist keine Straftat.
Dann leih dir mal ein Auto bei einer Autovermietung und "verliere" es ;)
Das ist durchaus möglich und nicht strafbar.
Das nicht, aber den Wert nicht zu ersetzen schon.
Die Frage war aber, ob sie sie anzeigen kann...
Weil sie den Wert nicht ersetzt.
Das ist keine Straftat!
Das ist trotzdem keine Straftat...das ist ein rein zivilrechtlicher Vorgang.
Dann muss ich ggf dafür haften. Betraft für das Verlieren an sich werde ich nicht, weil das ..... Taddaaa - nicht strafbar ist!
Klar, der Verlust selbst ist nicht strafbar, nur wenn ich dann nicht bereit bin für den Verlust zu haften, dann schon.
Welche Straftat sollte das sein?
Straftat natürlich nicht, aber ich kann dafür trotzdem vor Gericht landen.
Es geht darum, ob man diese Dame ANZEIGEN kann. Anzeigen kann man nur jemanden, wenn er eine Straftat begangen hat.
Und das ist Zivilrecht.
Das ist aber ´ne fiese Freundin! Womöglich hat sie den garnicht verloren, sondern sogar verscheppert?
Natürlich kann man mal was verlieren, aber wenn es jemand Anderen gehörte, hat man den Schaden zu ersetzen! Wird Dir hoffentlich eine Lehre sein.
Mit ´ner Anzeige würdest nicht weit kommen, aber vielleicht sollte man mal mit ihren Eltern reden!?
Ja ich habe auch das bedenken, dass sie es einfach behalten hat. Das sie es verloren hat wurde ja nie zu 100% bewiesen. Das sind ja nur ihre worte.
bin einfach nur sauer da ich diese sache mit meinem hart erarbeiteten geld bezahlt habe, wie man so schön sagt wer so freunde hat braucht keine feinde! Sie ist schon 21 was soll ich da mit ihren eltern reden die können glaube ich nicht viel machen. Aber habe mich schon an ihren freund gewendet der von der ganzen sache natürlich nichts wusste.
Und wie hat der darauf reagiert?
Er hat mir zugestimmt und war entsetzt
Gut! Aber ob Dir das hilft?
Man kann nur Straftaten anzeigen. Etwas zu verlieren ist nicht verboten.
Aber mir mein geld nicht zu geben ist doch eine straftat oder nicht?
Nö. Oder hattet ihr einen Vertrag?
Nein, ist es nicht. Du hast eine zivilrechtliche Forderung. Die kannst du über einen Anwalt einklagen, aber der Polizei und der Staatsanwaltschaft sind deine Probleme vollkommen egal.
Natürlich hatten die beiden einen Vertrag. Aber das ist trotzdem keine Straftat.
kann ich sie deshalb anzeigen?
Anzeigen kann man erst einmal jeden - ob das allerdings in diesem Fall zielführend ist?
Ich würde https://www.online-mahnantrag.de/ vorschlagen.
Man kann grundsätzlich jeden anzeigen, aber nur bei einem strafbaren Verhalten. Dies ist hier nicht gegeben, also kann nichts angezeigt werden.
Einwilligen Betrag XY zu zahlen und es dann nicht zu tun schon.