Wenn man jemanden anzeigt, es kommt zum Prozess und man verliert, kann der andere einen dann irgendwie auch wiederum anzeigen?

4 Antworten

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Solange du in deiner Anzeige wahre Tatsachen schilderst...

Wenn du deinen Nachbarn siehst, wie er im Garten die Blumen gießt, kannst du eine Anzeige erstatten. Dir sollte nicht passieren, solange du nicht lügst... Dem Nachbarn aber auch nicht, weil Blumen gießen nicht strafbar ist...

Wenn du deinen Nachbarn anzeigst, weil du gesehen hast, wie er ein Kind missbraucht, dann sollte dir auch nichts passieren.

Erst, wenn man dir nachweist, dass du wider besseren Wissens Anzeige erstattet hast, kann man dir wegen falscher Verdächtigung kommen. 

Es könnte natürlich theoretisch sein, dass du deinen Nachbarn siehst, wie er ein Kind missbraucht, der Richter jedoch von der Unschuld des Nachbarn überzeugt ist. Der Nachbar wird freigesprochen und dir wird falsche Verdächtigung unterstellt. Das könnte dann auch sein, dass du nur die Wahrheit sagst, aber man dir nicht glaubt... Dann hättest du ein Problem...

Oder die Person, die du anzeigst, erstattet Gegenanzeige. Dann geht es darum, dass man dir die falsche Verdächtigung nachweist...

Anzeige erstatten kann man generell immer, sogar online mittlerweile. Inwieweit es zu einer Verhandlung kommt, kann man nicht sagen ohne die Umstände nicht zu kennen. Aber klar, Gegenanzeige ist möglich und wird auch oft initiert. So ein unberechtigter Prozess/Verhandlung kann auch ein Imageschaden für eine Person oder ein Unternehmen bedeuten. Dann geht's um Schadenersatzansprüche gegenüber dem "Falschanzeiger".

Einen Strafprozess kann man nur gewinnen oder verlieren, wenn man selbst Angeklagter ist. Du bist lediglich Zeuge und hast nichts zu verlieren.

Erstmal Jann jeder jeden anzeigen.

Die Anzeige wird dann überprüft. Sollte der Täter freigesprochen werden gibt es Gründe.

Eine (Gegen) - Anzeige wurde ha nur SINN machen, wenn der Täter auf Grund einer Lüge vor Gericht gewesen wäre. Und dadurch ein Schaden erlitten hätte wie Arbeitslosigkeit, Schadensersatzansprüche, Verleumdung