Wenn man jemanden anzeigt, es kommt zum Prozess und man verliert, kann der andere einen dann irgendwie auch wiederum anzeigen?
Angenommen man zeigt jemanden an... dann gibts ja eigentlich drei weitere Möglichkeiten wie die Sache verlaufen kann:
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Die Anzeige hat Erfolg, es gibt Ermittlungen, einen Prozess und eine Verurteilung des Täters.
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Die Anzeige wird wegen "Geringfügigkeit" eingestellt.
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Die Anzeige wird bearbeitet, es gibt Ermittlungen, einen Prozess aber der Verdächtige wird freigesprochen.
Mich würde interessieren, wenn Möglichkeit 2 oder 3 eintrifft, kann ein Verdächtigter den Anzeigeerstatter dann wiederum irgendwie anzeigen?
Einerseits meine ich mal irgendwo gelesen zu haben, dass das rechtlich gesehen nicht so ist, weil sich ansonsten Personen abgeschreckt fühlen könnten Anzeigen zu erstatten.
Andererseits sieht bzw. hört man ja in Filmen oft Sätze wie "zeig' mich ruhig an, dann zeige ich dich wegen Verleumdung an..." oder "zeig' mich ruhig an, dann zeige ich dich wegen falscher Verdächtigung an..."
Wie ist es denn jetzt?
4 Antworten
Solange du in deiner Anzeige wahre Tatsachen schilderst...
Wenn du deinen Nachbarn siehst, wie er im Garten die Blumen gießt, kannst du eine Anzeige erstatten. Dir sollte nicht passieren, solange du nicht lügst... Dem Nachbarn aber auch nicht, weil Blumen gießen nicht strafbar ist...
Wenn du deinen Nachbarn anzeigst, weil du gesehen hast, wie er ein Kind missbraucht, dann sollte dir auch nichts passieren.
Erst, wenn man dir nachweist, dass du wider besseren Wissens Anzeige erstattet hast, kann man dir wegen falscher Verdächtigung kommen.
Es könnte natürlich theoretisch sein, dass du deinen Nachbarn siehst, wie er ein Kind missbraucht, der Richter jedoch von der Unschuld des Nachbarn überzeugt ist. Der Nachbar wird freigesprochen und dir wird falsche Verdächtigung unterstellt. Das könnte dann auch sein, dass du nur die Wahrheit sagst, aber man dir nicht glaubt... Dann hättest du ein Problem...
Oder die Person, die du anzeigst, erstattet Gegenanzeige. Dann geht es darum, dass man dir die falsche Verdächtigung nachweist...
Anzeige erstatten kann man generell immer, sogar online mittlerweile. Inwieweit es zu einer Verhandlung kommt, kann man nicht sagen ohne die Umstände nicht zu kennen. Aber klar, Gegenanzeige ist möglich und wird auch oft initiert. So ein unberechtigter Prozess/Verhandlung kann auch ein Imageschaden für eine Person oder ein Unternehmen bedeuten. Dann geht's um Schadenersatzansprüche gegenüber dem "Falschanzeiger".
Einen Strafprozess kann man nur gewinnen oder verlieren, wenn man selbst Angeklagter ist. Du bist lediglich Zeuge und hast nichts zu verlieren.
Erstmal Jann jeder jeden anzeigen.
Die Anzeige wird dann überprüft. Sollte der Täter freigesprochen werden gibt es Gründe.
Eine (Gegen) - Anzeige wurde ha nur SINN machen, wenn der Täter auf Grund einer Lüge vor Gericht gewesen wäre. Und dadurch ein Schaden erlitten hätte wie Arbeitslosigkeit, Schadensersatzansprüche, Verleumdung