Zeugnis einbehalten, wenn Bücher fehlen?

9 Antworten

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Hallo Hacker48!

Meines Wissens kann die Zeugnisausgabe nicht von der Bücherrückgabe abhängig gemacht werden. Das sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Der Schüler hat ein Recht auf die unmittelbare Ausgabe aller Zeugnisse und die Pflicht auf die Rückgabe der Bücher zum Ende des Schuljahres. Die Schule muss das Zeugnis ausgeben und darf die Bücher bzw. einen Schadensersatz einfordern. Aber voneinander getrennt.

Es gibt ein Schulgesetz, das alles regelt, was es zu regeln gibt. Wenn, dann findest Du es dort. Jedes Bundesland hat aber ein eigenes. Du musst unter der Homepage des Schulministeriums (nennt sich auch mal Bildungs- oder Kultusministerium) nachsehen.

Schöne Grüße

evalona  26.10.2012, 19:46

nette antwort auf einen sehr unfreundlichen frager.

wie schaffst du das?

Hacker48 
Beitragsersteller
 27.10.2012, 12:39
@evalona

Liebe evalona!

Könntest Du mir bitte aufzeigen was an meiner Frage unfreundlich ist?

Vielen Dank.

tintini  04.03.2013, 09:54
@Hacker48

Wahrscheinlich ist dies nicht die einzige Frage von Dir, die evalona gelesen hat. Bedenke immer, dass auch wenn einige Antworten Dir unpassend erscheinen, Deine Frage an ALLE Nutzer dieses Forums gerichtet sind. Und nicht alle haben Dir schon mal unfreundlich geantwortet. Unfreundliche Antworten sollte man entweder direkt kommentieren oder ignorieren. Aber mit einer erneuten Frage sprichst Du ALLE an und bist denen gegenüber unfreundlich, die Dir nichts getan haben und von denen Du Hilfe erbittest. Ich persönlich antworte auf unfreundlich gestellte Fragen meist gar nicht. Und ich bin bestimmt nicht die einzige hier, die das so hält. Unter Umständen gehen Dir also durch die unfreundliche Formulierung Deiner Frage die Antwort von einigen Leuten durch die Lappen. Und unter Umständen sind genau das die Antworten von DEN Leuten, die es wissen. Wenn Du also auf qualifizierte Antworten nicht verzichten möchtest, schluck Deinen Groll auf die Antworten der vorherigen Frage runter und formuliere Freundlich. Deinen Ärger kannst Du in einem Kommentar auf die unfreundlichen Antworten loswerden. Außerdem muss man vielleicht auch mal Kritik annehmen und sich selbst reflektieren, ob denn die Frage vielleicht doch etwas ungenau gestellt war.

Das ist völlig normal und auch in Ordnung, denn wenn Du Dein Zeugnis erst einmal in Händen hättest, dann könnte die Schule die von Dir nicht abgelieferten Bücher wohl in den Schornstein schreiben.

Hacker48 
Beitragsersteller
 26.10.2012, 17:29

Komisch, die anderen sagen etwas anderes ... ich habe nicht nach "völlig normal" gefragt, und auch nicht nach "in Ordnung", sondern nach "rechtens" ... und das scheint es ja nicht zu sein. Mehr wollte ich nicht wissen. Deine persönliche Meinung dazu interessiert mich herzlich wenig. Die Begründung ist übrigens sinnfrei, da man unterschrieben hat, dass man die Bücher erhalten hat, also muss man sich auch zurückgeben bzw. ersetzen.

tintini  04.03.2013, 09:55
@Hacker48

Demosthenes hat Dir freundlich geantwortet, auch wenn Dir die Antwort nicht gefällt. Diese Art von Kommentar ist vermutlich genau das, was evalona meinte.

Der Absolvent hat ein Recht, ein Zeugnis zu bekommen. Allerdings hat die Schule natürlich ein Recht darauf, ihr Eigentum zurückzubekommen ohne jedem schlecht erzogenen Schüler den Gerichtsvollzieher schicken zu müssen.

Mein Gymnasium hat schon vor Jahrzehnten es so gemacht, daß sie den säumigen Schülern nur eine "Zweitschrift" des Zeugnisses ausgehändigt hat. Dies ist anscheinend rechtens.

Weißt du dazu fällt eine Geschichte von mir ein :D Vor 4 Jahren habe ich die Schule gewechselt und da bekam ich die neuen Bücher schon und musste sie danach wieder abgeben. Nun ich hab es vergessen und bekam trotzdem mein Zeugnis. Die Bücher liegen immer noch bei mir zuhause XD Die melden sich nicht also mache ich mir keine Mühe ^^

Zu deinem Problem: Bei uns gibt es diese Regelung auch, aber ich kann nichts dazu finden. Sry :I

meine frage, hab ich das richtig verstanden die schule will dir dein zeugnis nicht aushämdigen, bis du alle fehlenden bücher abgegeben hast? falls ich dich richtig verstanden habe gehe ich davon aus dass das nicht rechtens ist. ich denke sie können geld von dir verlangen als schadensersatz, oder dir keine neuen bücher aushändigen bis du alle fehlenden zurückgebracht oder ersetzt hast. das zeugnis zu beahlten würde ich jedoch als eine art diebstahl persönlichen eigentums ansehen. die paragraphen die das belegen würden kann ich dir nicht nennen, aber wenn du willst kann ich bis morgen abend meine mutter, die jura studiert hat fragen, vllt. weiß die das ;)

outfreyn  26.10.2012, 08:16

würde ich jedoch als eine art diebstahl persönlichen eigentums ansehen

Abgesehen davon, dass höchstens Unterschlagung in Betracht käme (keine Wegnahme!) - das Zeugnis ist ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt. Strafrecht scheidet hier somit aus.

TheWebToni  26.10.2012, 11:35
@outfreyn

ok gut da scheinst du dich dann ja besser auszukennen, danke ;)

TheWebToni  26.10.2012, 20:05
@TheWebToni

also ich hab nochmal meine mom gefragt und die meinte auch, dass es da zwar ausnahmen geben kann, dass aber iegntlich rechtlich gesehn nicht ganz richtig ist, was die da abziehen. dein zeugnis ist dein persönliches eigentum auf das du eien anspruch hast, sie dürfen das nicht so einfach einbehalten. es wäre unterschlagung persönlichen eigentums

Hacker48 
Beitragsersteller
 26.10.2012, 00:09

Das wäre sehr lieb. :) Danke. :)

Und nein, es geht nicht um mich ... ist zwar bei uns gängige Praxis, aber bei mir noch nicht vorgekommen ... interessiert mich mometan einfach sehr, weil ich mal wieder auf sehr kontroverse Meinungen gestoßen bin ...