Weitere Massnahmen behalten wir uns ausdrücklich vor. Was bedeutet das?

9 Antworten

Weitere Maßnahmen können sein: eine Anzeige, Schadenersatzansprüche, etc. Kommt halt darauf an, worum es geht.

ggg555ggg 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 10:41

aber heißt das automatisch, dass ich eine bekomme?

ich habe inzwischen auf die mail geantwortet und mich entschuldigt

bigsur  10.12.2012, 10:50
@ggg555ggg

nein, das heiß es nicht. sich etwas vorbehalten heißt, daß man sich die Möglichkeit offen läßt. Der Schreiber hättedich darauf gar nicht hinweisen müssen, er hätte es auch einfach tun können, wenn du einen Rechtsverstoß begangen hast.

Heißt das, dass ich eine Anzeige zu beführchten habe?

Eine Anzeige wohl eher nicht, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit zu handeln scheint.

Allerdings behält sich der Autor gerichtliche Schritte vor. Welche das sind, kommt auf die genauen Umstände des Falles an. Wenn ich die Aussagen (Programmrichtlinien, AGB) allerdings richtig deute, könnte es sich um einen Unterlassungsanspruch (Mittel: einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage) oder einen Schadenersatzanspruch handeln.

Aber wenn Du eine verwertbare Aussage willst, musst Du ein paar Fakten auf den Tisch legen.

Um diese Frage zu beantworten, müsste man wissen, wie der Sachverhalt aussieht. Das Vorbehalten weiterer Maßnahmen heißt aber allgemein, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Dich zur Kasse zu bitten. Das heißt z.B.:wenn Du einen Unfall gebaut hast, dann hat er eine straf- oder verkehrsrechtliche Seite. Die wird von der Polizei gerichtsfest aufgenommen. Die zivilrechtliche Seite wird davon nicht berührt. Da können dann im Nachgang weitere Forderungen auf Dich zukommen (Schadenersatz, Behandlungskosten von Unfallopfern, Schmerzensgeld, usw) Das kann dann die richtig teure Seite werden. Das heißt in Deinem Fall, dass die Sache noch lange nicht ausgestanden sein dürfte.

ggg555ggg 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 10:48

ich habe bei einem Unternehmen, welches Werbebanner im Internet vertreibt, gegen die AGBs verstoßen, dann kam diese Mail, worauf ich mich entschuldigt habe. Bei dem Geld, was ich veruntreut habe, handelt es sich um ca. 8€... Ist es möglich/wahrscheinlich, dass durch Geringfügigkeit von einer Anzeige o.Ä. abzusehen ist?

Das soll heißen, daß sich das Unternehmen weiter Schritte vorbehält, gegen dich vorzugehen, wenn du gegen die AGB verstößt.

ggg555ggg 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 10:39

ich habe ja leider gegen die AGBs verstoßen und daraufhin diese mail erhalten :(

Zimtschokolade  10.12.2012, 12:06
@ggg555ggg

Dann kannst du nur noch abwarten, was noch kommt und dich an einen Anwalt wenden.

schau in den AGB nach, behältst Du Dein Verhalten bei, so behält mann sich auch weitere Schritte oder Maßnahmen, auch gerichtlich vor!