Den Vermieter klagen anzeigen?

Silberfunken38  30.03.2022, 03:19

Kannst du den nicht selber abfotografieren?

Gutefragexx3 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 03:20

Nein, nur der Hausmeister hat die Schlüssel.

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Genau so machst Du das.

Anzeige kannst Du nicht erheben. Die Polizei wird Dich wieder weg schicken, weil in dem Moment noch nichts passiert ist. Mach so, wie ich Dir gestern geraten habe und wenn der Vermieter dabei nicht mitmacht, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.

Denk aber immer an die Verhältnismäßigkeit. Wegen 3,50 € oder so lohnt sich kein Aufstand.

Gutefragexx3 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 21:33

Vielen Dank bwhoch2 Der Hausmeister ist heute endlich ran gegangen, die Wohnung habe ich vor drei Stunden übergeben. Das lüstigteste war, dass Vermieter mich gefragt hat, ob ich den Zähler abgelesen habe, ich wollte nicht die Sache kompilieren und ich habe ihn das Foto gezeigt. Als ich ihm Dankeschön gesagt habe hat er mir nicht geantwortet. Nur hand Check dann war ich weg.

bwhoch2  30.03.2022, 21:34
@Gutefragexx3

Na, also. Dann alles Gute im neuen Heim.

Gutefragexx3 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 21:52
@bwhoch2

Vielen Dank Sie sind Lebensretter.

bwhoch2  31.03.2022, 08:42
@Gutefragexx3

Jetzt mal nicht übertreiben ;-) Letztendlich war es doch der Hausmeister, der Sie an den Zähler gelassen hat. Aber wenn ich Sorgen nehmen konnte, dann freut es mich auch.

Gutefragexx3 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 11:53
@bwhoch2

Ja, es hat mich beruhigt. Alles gut.

Gutefragexx3 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 20:13
@bwhoch2

Gerngeschen.

Der Stromzähler muß jederzeit zugänglich sein. Geht nicht an, das nur eine Person den Schlüssel zu dem Raum hat.

bwhoch2  30.03.2022, 08:49

Das stimmt so nicht.

Gutefragexx3 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 03:36

Leider nur der Hausmeister hat die Schlüssel, warum weiß ich selber nicht beim Einzug war er auch dabei.

Maritha25  30.03.2022, 03:41
@Gutefragexx3

Dann muß er auch beim Auszug dabei sein und dir den Zugang zum Stromzähler gewähren. Ist er nicht dabei oder der Vermieter verweigert den Zugang, dann sofort anzeigen, weil ein nachträglicher Stromdiebstahl auf deine Kosten nicht ausgeschlossen werden kann.

Gutefragexx3 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 04:11
@Maritha25

Wie heißt die Anzeige?

Maritha25  30.03.2022, 04:17
@Gutefragexx3

Den genauen Wortlaut kenne ich nicht.

bwhoch2  30.03.2022, 08:49
@Gutefragexx3

Die Polizei wird die Anzeige aber nicht annehmen. Die haben besseres zu tun.

Maritha25  30.03.2022, 16:23
@bwhoch2

Du kennst die Aufgaben der Polizei für Recht und Ordnung zu sorgen, ja besser als die Polizei selber.

bwhoch2  30.03.2022, 16:52
@Maritha25

Nein, aber ich weiß, wie die Polizei Prioritäten setzt.

Maritha25  30.03.2022, 17:02
@bwhoch2

Nur wei du evtl probleme hattest heißt das nicht, das es immer so ist. Ein Verdacht auf Stromdiebstahl geht die Polizei nach und beauftragt evtl. das Energieunternehmen mal die gesammte Anlage zu überprüfen, wenn dem Mieter der Zugang verweigert wird. Ich bin Elektromeisterin und habe schon Sachen gesehen, wo jeder Ottonormalverbraucher denkt das ist unmöglich.

bwhoch2  30.03.2022, 17:04
@Maritha25

Gut, aber doch nicht bei einem evtl. Diebstahl in Höhe von 3,50 € bzw. dem nahe 0-Verbrauch einer leeren Wohnung für wenige Tage.

Maritha25  30.03.2022, 17:11
@bwhoch2

Diebstahl ist Diebstahl, da spielt die Höhe keine Rolle. Es könnten auch 20.000KW/h sein, wenn damit z.B.Reparaturen ausgeführt werden usw.

Selbst wenn nur eine Glühlampe damit betrieben wird, ist es Stromdiebstahl und das wird hart bestraft.

bwhoch2  30.03.2022, 21:39
@Maritha25

Lies Dir mal genau durch, wie Diebstahl im STGB definiert ist. Es dürfte an der Absicht fehlen.

Maritha25  31.03.2022, 03:02
@bwhoch2

Was bist du, ein Paragrafenreiter. Etwaiger Stromdiebstahl steht nicht im STGB. Das hat mit einem normalen Diebstahl garnichts zu tun. Das ist unbefugtes erschleichen von Energie. Schau mal in den Papieren deines Energieversorgers nach da steht das drin, auch mögliche Strafen und das entsprechende Gesetz.

Wenn dem Mieter der Zugang zu seinem Stromzähler verwehrt wird, ist da was oberfaul. Wenn der Vermieter das auch nicht ermöglicht, bleibt nur noch die Polizei, bzw. eine Anzeige. Und die wird wahr genommen und nicht der Scheiß, den du hier behauptest.

bwhoch2  31.03.2022, 08:46
@Maritha25

Du willst am Ende auf jeden Fall Recht haben und ich wünsche Dir, dass Du mit dieser Haltung in verschiedenen Situationen Deines Lebens dann auch wirklich standhaft bleibst und Dir absolut nichts gefallen lässt.

Wenn Du zwischendrin Zeit hast, dann besuche mal Gerichtsverhandlungen. Das ist wirklich interessant. Lies aufmerksam Lokalzeitungen und verfolge, was alles so passiert und wie Gerichte Recht sprechen. Du wirst staunen!

Wenn Du dann erst mal eigene Erfahrungen mit Polizei und Justiz gemacht hast, wirst Du vielleicht verstehen, dass das, was ich empfohlen habe, nämlich einfach mal den Ball flach zu halten, vielleicht doch gar nicht so schlecht war. Viel Spaß!

Übrigens: Der Hausmeister hat den Zugang zum Zähler rechtzeitig gewährt und ein Foto ermöglicht. Es gab also weder einen Stromdiebstahl, noch die Absicht dazu.

Stromzählernummer steht auf der Rechnung für die Abschlagzahlungen. Oder mach ein Foto von allen Zählern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gutefragexx3 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 03:24

(Rechnung für die Abschlagszahlungen) Was ist das? Der Zugang ist gesperrt ich kann keine Fotos machen.

Gutefragexx3 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 03:35
@Siwafi

Ich brauche den Zählerstand und nicht die Zählernummer.

Silberfunken38  30.03.2022, 06:21
@Gutefragexx3

Einfach darauf beharren, ohne Umschweife Anwalt einschalten wenn heute weiter nix passiert. Nix sagen, einfach machen.

ich würde den stress dem anbieter überlassen.

teil dem anbieter mit wann du ausziehst, er wird dir deine stromrechnung nach abschlag machen. spätestens wenn der nächste mieter einzieht, wird der stromzähler abzulesen sein. dann wisst ihr es ja, und dein anbieter kann dann eine endgültige abrechnung erstellen bzw. kann dein anbeiter beim vermieter druck machen, dass der zähler abgelesen wird.

lg, anna

bwhoch2  30.03.2022, 08:48

Das hilft aber nicht weiter, wenn nächste Mieter erst in einem Monat oder so einziehen und dazwischen, Handwerker mit schweren Maschinen drin arbeiten, um z. B. das Bad zu erneuern.

Den Anbieter zu informieren nützt also recht wenig.