Nachbarin hat meinen Hund getötet?

18 Antworten

Ich hätte sofort die Polizei gerufen, nachdem der Hund verstorben ist.

Was sagt denn euer Tierarzt dazu?

MarkusPK  28.03.2017, 13:10

Ungeachtet der Beweislage steht außerdem die Schuldfähigkeit der Nachbarin zur Debatte. Wenn sie aussagt, dass sie durch die kläffenden Hunde befürchtete, die Pferde könnten durchgehen, und sie deshalb eine Abwehrmaßnahme ergriffen hat, deren Folgen sie nicht abschätzen könnte, so wird hier eine Art Notwehrsituation vorgelegen haben.

Führt euch mal vor Augen, dass der Fall auch ganz anders hätte ausgehen können. Pferde haben immense Kraft, wenn sie ausrasten, ist man besser woanders. Die Hunde hätten angeleint werden müssen.

kuechentiger  28.03.2017, 13:25
@MarkusPK

Die Hunde waren auf ihrem eigenen Grundstück!

Nachbarin hat hinter unserem Grundstück ein weiteres Grundstück für Ihre Pferde. An den Zaun, welcher die beiden Grundstücke voneinander trennt, rennen meine Hunde schon mal hin

Menuett  28.03.2017, 13:28
@MarkusPK

Nö. Die Pferdebesitzerin muss dafür Sorge tragen, dass ihre Pferde an normale Alltagsgeräusche gewöhnt sind. Dazu zählt Hundebellen.

Und außerhalb der Koppel muss da niemand Rücksicht auf Pferde nehmen.

Suedherz  28.03.2017, 14:26
@Menuett

Wenn da kein Schild steht von wegen Hunde an die Leine nehmen (was auch Schwachsinn ist, da das ja ein privatgrundstück ist) kann sie auch nicht motzen. Pferde gleich entschuldigen nur weil es Fluchttiere sind also echt. Ich hab auf einem Stall gearbeitet da hat es auf dem gleichen Grundstück monatlich ein Agility Turnier gegeben. Da hat auch keins der Pferde angst gekriegt

MissPommeroy  30.03.2017, 13:21
@MarkusPK

MarkusPK:

Pferde sind erstmal nicht gleichzusetzen mit Bisons, Elefanten oder dem Tyrannosaurus Rex - meine Güte !

Wenn Pferde nicht mal potentiell kläffende Hunde auf dem "abgezäunten Nachbargrundstück" abkönnen, sind wohl vielmehr und in erster Linie die Pferdehalter gefragt...:(

Ein cooles, abgeklärtes und angstfreies Pferd mit entsprechendem Grundvertrauen kann nichts erschüttern !

steinblau23 
Beitragsersteller
 28.03.2017, 12:31

Der sagt auch das es vor Gericht schwer werden würde und ich mir das erst nochmal überlegen soll

chatley  28.03.2017, 12:35
@steinblau23

Der Tierarzt hat euch doch bestimmt die Todesursache genannt, oder!? Das wäre schon mal ein Beweismittel.

Zunächst würde ich Anzeige erstatten. Danach bleibt es ja euch überlassen, ob ihr eine Klage bei Gericht einreicht. Anzeige und Klage sind ja zwei Paar Schuhe.

Mit der Anzeige bekommt die Nachbarin zumindest einen "Denkzettel" verpasst und ich glaube, den hat sie auch dringend nötig.

kuechentiger  28.03.2017, 12:38
@steinblau23

Da wird nichts schwer. Anzeige wegen Verstoß gegen § 13 Tierschutzgesetz

BohemianLife  28.03.2017, 12:44
@kuechentiger

Doch, denn es gibt keine Beweise.


Und nur, weil er an diesem Mittel gestorben ist, ist es noch lange kene Tierquälerei. Sie kann es dort gesprüht haben und der Hund ist dort hingelaufen. Hier muss die Absicht bewiesen werden.

Die meisten Beantworter der Frage und auch diejenigen, die draufhin kommentieren, verwechseln zum einen leider sehr oft Zivilrecht und Strafrecht und haben zum anderen weder vom einen noch vom anderen große Ahnung. Daher im Folgenden die Rechtslage:

Zivilrecht

Dein Hund ist tot. Das bedeutet für dich nicht nur, dass du ein Haustier verloren, sondern auch, dass du einen gewissen finanziellen Schaden davongtragen hast. Diesen finanziellen Schaden (sozusagen den wirtschaftliche Wert deines Hundes) kannst du von der Nachbarin ersetzt bekommen.

Die Rechtsgrundlage dafür ist: § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB iVm § 303 StGB, 17 TierSchG.

Die Nachbarin hat dein Eigentum zerstört, indem sie deinen Hund getötet hat. Zwar sind Tiere gem. § 90a BGB keine Sachen, doch sie werden als solche behandelt, wenn es keine Spezialvorschrift gibt.

Es gibt allerdings einen Umstand, der einem Schadensersatzanspruch von dir (zumindest in Teilen) entgegenstehen könnte. Denn die Nachbarin könnte sich darauf berufen, deine Hunde hätten sie selbst oder ihre Pferde (d.h. ihr Eigentum) in irgendeiner Form angegriffen. Dann wäre dir als Tierhalter zumindest eine Mitschuld (§ 254 BGB) zu geben, sodass dein Schadensersatz reduziert oder sogar ganz wegfallen würde. Ob das allerdings tatsächlich so war oder nicht und falls ja, in welchem Maße du mitverantwortlich bist, muss für den Fall, dass ihr euch nicht einigen könnt, ein Gericht letztendlich klären.

Strafrecht

Im Rahmen des Strafrechts geht es um eine Anzeige und letztendlich um eine Strafe, die die Nachbarin für ihr Verhalten erhalten könnte. Hier geht es also nicht darum, ob du irgendwie eine Kompensation für deinen Schaden erhälst.

In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen zwei Straftatbeständen:

Zum einen ist das Töten deines Hundes eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Denn im Bereich des Strafrechts werden nach allgemeiner Meinung Tiere wie Sachen behandelt. Wer einen fremden, d.h. in fremdem Eigentum stehenden, Hund vorsätzlich tötet oder verletzt, macht sich wegen Sachbeschädigung strafbar.

Zum anderen kommt auch eine Straftat nach § 17 Nr. 1 TierSchG in Betracht. Danach wird bestraft, "wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet". Die erste Frage ist hier also, ob ein vernünftiger Grund vorlag. Ein Grund könnte die Abwehr einer Gefahr sein, die von deinen Hunden ausging. Auch hier lässt sich dazu aus unserer Perspektive nichts abschließendes sagen. Vor allem liegt § 17 Nr. 1 TierSchG wohl aber deswegen nicht vor, weil der Nachbarin Vorsatz bezüglich des Todes nachgewiesen werden muss. Das dürfte hier schwierig werden.

In Betracht kommt aber auch § 17 Nr. 2 a) TierSchG. Danach wird bestraft, "wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt".

Generell gegen eine Strafbarkeit könnte ein Rechtfertigungsgrund der Nachbarin sprechen. Sie wird einwenden, die Hunde hätten sie selbst oder ihre Pferde in irgendeiner Form angegriffen oder es wäre von deinen Hunden eine Gefahr für sie und/oder ihre Pferde ausgegangen. In diesen Fällen könnte man von einem rechtfertigendem Notstand (§ 904 BGB, § 34 StGB) ausgehen. Das würde bedeuten, dass die Handlung nicht strafbar war.

Ob nun eine Strafbarkeit gegeben ist oder nicht, lässt sich aus unserer Sicht nicht beurteilen. Natürlich kannst du zur Polizei gehen und wegen der oben genannten Delikte Strafanzeige bzw. Strafantrag stellen. Hierfür solltest du natürlich alle Beweise deinerseits bei der Polizei abliefern (zB den Befund des Tierarztes). Alles weitere liegt dann nicht mehr in deiner Hand. Die Polizei wird der Sache nachgehen und die Ermittlungsergebnisse dann der Staatsanwaltschaft vorlegen. Diese hat die Ermittlungsergebnisse dann rechtlich zu bewerten und entscheidet, wie es weitergeht.

Zeig sie hart an. Hunde Bellen das ist wie Menschen reden oder schreien. Man kann nicht ausversehen einen Mord begehen und es war ja auch nicht ausversehen. Sie kann wegen Tierqüalerei angezeigt werden und muss ordentlich Strafe zahlen.

BohemianLife  28.03.2017, 12:30

Tierquälerei wäre es nur, wenn man ihr die Absicht dahinter beweisen könnte. Ansonsten ist es nur Sachbeschädigung.

kuechentiger  28.03.2017, 12:48
@BohemianLife

Es ist keine Sachbeschädigung! Mit der Sachbeschädigung werden die Tierarztkosten verrechnet, aber nicht das Töten des Hundes. Und auch unabsichtliche Tierquälerei, aus Blödheit oder Unwissen, ist Tierquälerei und nicht erlaubt.

BohemianLife  28.03.2017, 12:51
@kuechentiger

Natürlich nicht, aber du wirst es nicht beweisen können. Darum geht es hier. Wenn die Mittel nicht verbeoten sind, kann sie die in ihrem Garten natürlich versprühen, wenn der Hund davon etwas abbekommt, dann ist das "dumm gelaufen". Und wenn sie nicht ganz blöd ist, wird sie das behaupten.

Man wird es nicht schaffen zu beweisen, dass sie das mit voller Absicht dem Hund ins Gesicht gesprüht hat. Also wird hier auch niemand Tierquälerei sehen. Ausser die Besitzerin....

peace87  28.03.2017, 12:55
@BohemianLife

@boh

So ein Schwachsinn! Hunde zu töten ist doch keine Sachbeschädigung! Was erzählst du hier für einen Stuss!?!

Und es lässt sich sehr wohl feststellen ob die Dosis des Dünger in so einer hohen Konzentration auch nur durch das schnüffeln an den besprühten Pflanzen aufgenommen werden kann! Das ist nämlich hier definitiv nicht der Fall!

BohemianLife  28.03.2017, 12:59
@peace87

Es geht hier darum, was bewiesen werden kann. Nicht darum, was passiert ist (aus Sicht der Besitzerin).

Sie kann das Zeug doch auf ihrem Grundstück gesprüht haben, wenn der Hund das einatmet kommt eine sehr hohe Dosis in Frage. Auch scheint hier nur ein Hund verstorben zu sein, nicht beide. Der andere hat nicht einmal Vergiftungserscheinungen?

Und was der Fall ist oder was nicht, kannst du aus der Ferne doch gar nicht beurteilen. Vielleicht war der Hund vorbelastet? Hatte Allergien? Alles Möglichkeiten.

Hier Tierquälerei zu beweisen wird unmöglich.

Menuett  28.03.2017, 13:11
@BohemianLife

Sie hat die Hunde mit Insektenvernichter/Dünger angesprüht.

Das steht auf der Packung drauf, dass das lebensgefährlich ist.

Menuett  28.03.2017, 13:12
@peace87

Du hast offensichtlich keine Ahnung vom deutschen Recht, beleidigst aber Menschen, die es besser wissen.

Auch nett.

Das war auf alle Fälle eine Sachbeschädigung.

kuechentiger  28.03.2017, 14:11
@Menuett

Das Quälen und unberechtigte Töten von Tieren ist erstmal generell nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat - unabhängig davon, ob es mit Absicht oder aus Unvernunft passiert. Hund bei Hitze im Auto vergessen z.B.

Eine Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch kann zusätzlich hinzukommen, wenn es tatsächlich Vorsatz war.

Bitterkraut  28.03.2017, 14:22
@BohemianLife

Einem Hund gifiges Zeug auf die Nas zu sprühen ist immer Tierquälerei. Sie hat ja nicht vesehentlich gesprüht.

matrix1984  28.03.2017, 14:26
@kuechentiger

Eine Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch kann zusätzlich hinzukommen, wenn es tatsächlich Vorsatz war.

Nein. Entweder Sachbeschädigung nach §303 StGB oder §17 TierSchG. Beides geht nicht!

kuechentiger  28.03.2017, 14:36
@BohemianLife

Umgekehrt. Strafbare Sachbeschädigung bedingt Absicht. Strafbare Tierquälerei nicht, da reicht auch Fahrlässigkeit oder Blödheit.

kuechentiger  28.03.2017, 14:39
@matrix1984

Natürlich geht beides. In Tateinheit heißt das. Einmal geht es um das Tier als "fremde Sache", und einmal um das Tier selbst, als Lebewesen.

matrix1984  28.03.2017, 15:31
@kuechentiger

Dann schlage ich dir vor, dass du Tateinheit mal nachliest.

§52 Abs.2 

Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

Die Doppelbestrafung ist nicht vorgesehen.

Marithe  29.03.2017, 01:21
@peace87

Im Strafgesetzt gilt ein Tier als Sache und wird ebenso behandelt, also (leider) Sachbeschädigung. Ich würde der den Kaufpreis des Rassehundes, die Tierarztkosten, alle Pokale die der Hund evtl. errungen hat steigern seinen "Wert", usw. und ich persönlich würde die Visage dieses entsetzlichen Trampels über facebook veröffentlichen, damit jeder reiß aus nimmt, wenn er ihr begegnet, man weiß ja nicht, was der noch einfällt....

Aber Hallo! Das dubda noch so gelassen wirkst... Ich würde die Alte vermutlich umhauen und ihr den eigenen Dünger mittten in den Mund kippen... Sry.. Aber bei sowas werd ich echt aggressiv! 

Aber jetzt ganz im Ernst! Geh umgehend zur Polizei und erstatte IN JEDEM FALL Anzeige! 

Wichtig ist auf jedem Fall, dass du dir vom Tierarzt etwas bescheinigen lässt, dass er an einer viel zu hohen Dosis des Dünger gestorben ist. Und das er diese Dosis nicht einfach so aufnehmen konnte, indem er an den besprühten Pflanzen gerochen hat. Außerdem bist du ja selbst auch noch der Zeuge für dieses abscheuliche Verbrechen... 

Ich hoffe sie bekommt eine Freiheitsstrafe! Wäre nicht das erste mal, dass solche widerwärtigen Tiermörder ins Gefängnis gehen....

MarkusPK  28.03.2017, 13:04

Du siehst die Situation völlig falsch. Hier stand akute Gefahr im Raum: Ein kläffender, nicht angeleinter Hund kann ein Pferd in Panik versetzen und durchgehen lassen. Mensch und Tier sind durch die Halterin, NICHT durch die Nachbarin grob fahrlässig in Gefahr geraten. Das Mittel, das hier zur Abwehr eingesetzt wurde, ist natürlich unverhältnismäßig und es ist wirklich traurig um den Hund. Aber hier hat klar die Hundehalterin falsch und verantwortungslos gehandelt. In der Nähe zu einer Pferdekoppel haben die Hunde angeleint zu sein. Das weiß jeder Hundehalter - oder sollte es eigentlich wissen.

Menuett  28.03.2017, 13:09
@MarkusPK

Die Hunde dürfen auf ihrem Grund so viel bellen, wie sie lustig sind.

Die Tiere waren nicht auf der Koppel. Wenn da das Pferd in Panik versetzt wird, dann ist das die Schuld der Eigentümerin, diese hätte die Pferde gegenüber alltäglichen Geräuschen abhärten sollen.

In der Nähe eine Pferdekoppel muß kein Hund angeleint sein, solange er keine Anstalten macht auf die Koppel zu rennen.

Das ist wieder jedes deutsche Recht.

MarkusPK  28.03.2017, 13:43
@Menuett

Wie kann man nur so bescheuert argumentieren, entschuldige bitte.

Wenn ich an deinem Garten vorbeigehe und mit meinem Maschinengewehr in die Luft ballere und du legst dich dann im Garten vor Schreck auf die Fresse, dann ist das nach deiner Argumentation deine eigene Schuld. Du hättest dich eben gegen Feuersalvengeräusche abhärten müssen.

Und einen Hund anzuleinen, eben WENN er Anstalten macht, auf die Koppel zu rennen, dürfte wirklich sehr schwierig werden. Will mal sehen wie du einem vierbeinigen Wirbelwind hinterherläufst, wenn ihn das Jagdfieber packt.

Ich habe außerdem nicht von Gesetzen gesprochen, sondern bloß mit der Stimme der Verantwortung und der Vernunft.

kuechentiger  28.03.2017, 14:03
@MarkusPK

Die Hunde konnten nicht auf die Koppel rennen. Sie waren in ihrem eigenen Garten, der durch einen Maschendrahtzaun von der Koppel getrennt ist.

MissPommeroy  28.03.2017, 14:05
@MarkusPK

:) Wow !

Bist hier immer wieder für Überraschungen gut, MarkusPK - besonders, wenn es sich um Fake-Fragen handelt...;)

peace87  28.03.2017, 14:14
@MarkusPK

@markus

Du sprichst von einer bescheuerten Argumentation und bringst im selben Zug so ein Unsinniges Argumente mit dem Maschinengewehr... Aha...

Außerdem ist doch schon deutlich geworden, dass die Hunde überhaupt nicht auf die Koppel konnten, weil alles eingezeunt ist! Also macht deine Aussage, die Hunde würden auf die Koppel laufen, auch keinen wirklichen Sinn!

Zum Thema Verantwortung und Vernunft! Die einzige die hier ohne jegliche Verantwortung und Vernunft gehandelt hat, ist diese Hundemörderin! Einem Hund Chemikalien ins Gesicht zu sprühen und hinterher zu sagen" ich wusste ja nicht, dass ihn das töten würde", ist einfach nur extrem dumm, extrem verantwortungslos! Und frei von jeglicher Vernunft und jeglichem gesunden Menschenverstand! 

Deine Versuche diese abscheuliche Tat zu rechtfertigen, hat im übrigen auch nicht gerade mit Vernunft zu tun!

peace87  28.03.2017, 14:19
@peace87

Denn hier liegt ganz klar ein Fall schlimmster Tierquälerei vor! Der Versuch soetwas zu rechtfertigen, ist einfach nur unterste Schublade!

Bitterkraut  28.03.2017, 14:21
@MarkusPK

Das ist kein Grund für eine tödliche Abwehr, der Pferdehalter hätte erst mal seine Pferde in sicherheit bringen müssen, wenn denen Gefahr droht. Die Gelegenheit dazu war ja da, die Hunde waren hinter dem Zaun. 

BohemianLife  28.03.2017, 15:46
@peace87

Hier liegt erst einmal die Aussage des Hundebesitzers vor. Das ist schon mal kein Überblick über die Gesamtsituation.

Marithe  29.03.2017, 01:16
@MarkusPK

Motorradfahrer, Sportwagenfahrer mit lautem Motor, Gewitter, Sturm.... die armen Pferde müssen ja laufend unter Dröhnung gehalten werden, sonst überstehen sie das normale Leben nicht....

MissPommeroy  30.03.2017, 12:53
@MarkusPK

Nix für ungut, MarkusPK: (den DH nur, damit du das noch liest)

Wer wie du in diesem "Fall" einen durch die Gegend ballernden Amokläufer als Vergleich heranzieht, hat weder Ahnung von Hunden, noch von Pferden - hier geht es mal nicht um Jäger und auch nicht um militante (Anti)Veganer...:)

Wer sowohl seinen Pferden als auch seinen Hunden Liebe, Vertrauen und Stabilität vermittelt, hat weder kläffende Hunde noch angstvolle Pferde !

Neben meinen Pferden und Hunden könnte eine Bombe einschlagen - die würden sich nicht vom Fleck rühren...;)

MissPommeroy  30.03.2017, 13:04
@MarkusPK

Aha - wir lernen demnach:

In der Nähe einer (räumlich begrenzten) Pferdekoppel haben die Hunde also angeleint zu sein...

In der Nähe zu Jagdgefilden haben sich dagegen wiederum die Reiter fernzuhalten...

Fazit: Manche machen sich die Welt, widewidewitt es ihnen gefällt - und springen auch noch auf offensichtliche Trollfragen an !

 

 

 

MarkusPK  30.03.2017, 16:02
@peace87

Erstens: ich habe nur dein eigenes Argument überspitzt, aber in identischer Form gebracht, eben gerade darum, um dir zu zeigen, wie bescheuert es war. Jetzt zu sagen ich würde bescheuert argumentieren ist also dann deine eigene Selbsterkenntnis.

Zweitens: es kommt nicht darauf an, ob die Hunde auf die Koppel konnten, sondern nur darauf, dass sie die Pferde ankläffen und so beunruhigen könnten. 

Drittens: Mach mich hier nicht zum Advocatus diaboli. Ich rechtfertige die Tat in keinster Weise! Sie war abscheulich, unverhältnismäßig und für den Hund ist es ungemein tragisch. Lies nicht das, was du willst, sondern das, was ich schreibe auch zur Gänze! Mein Standpunkt: der Vorfall wäre durch eine rücksichts- und verantwortungsvolle Handlungsweise des zu verhindern gewesen. 

MarkusPK  30.03.2017, 16:23
@MissPommeroy

Wie du jetzt wieder die Jagdthematik ins Spiel bringst... Na schön. Fassen wir einmal deinen Punkt zusammen: 

Pferde haben an Hundegebell gewöhnt zu sein. Deshalb haben Dackel überall frei herumlaufen zu dürfen, zumindest aber auf dem eigenen Grund und Boden. Reiter sollten überall reiten dürfen und Reitverbote in Jagdrevieren sind doof. Ist das ungefähr richtig paraphrasiert?

Mein Punkt dagegen: Das man Pferde sensibilisieren sollte, finde ich auch. Und in der Tat kenne ich mich mit den Tieren nicht gut aus, bin auch kein Reiter. Ich kann mir nur vorstellen, dass ein bellender Hund Pferde beunruhigen kann. Deshalb bin ich dafür, allein zur Vorsicht den Dackel zumindest an einer Langleine anzuleinen, dass er sich zwar frei bewegen, aber der Koppel nicht zu nahe kommen kann. 

Reitverbotsschilder dienen neben der Vermeidung von Straßenverschmutzung unter anderem dem Zweck, das Wild nicht zu beunruhigen. Auch tagsüber setzt die Anwesenheit von Reiter und Pferd das Wild unter Stress, abends und frühmorgens in den Aktivzeiten der Tiere ganz besonders. Außerdem führt die Nichtbeachtung der Schilder zu einer unnötigen Gefährdung, aber vor allem zur Vergrämung des Wildes. Uns Jäger stört das dann ganz, weil wir so die Hege nicht gewährleisten und unsere Quoten erfüllen können. Und natürlich ist es auch einfach ein Ärgernis, wenn man alles auf den Abschuss eines Bockes vorbereitet hat, er sich dann zeigt, der Kanzel nähert und dann im letzten Moment davonspringt, weil ein Reiter ein Verbotsschild missachtet (was im übrigen sogar strafbar ist).

Somit gibt es immer wieder unnötige Konflikte zwischen Jägern und Reitern, die mit ein bisschen Verständnis und Rücksicht schon lösbar wären. 

MissPommeroy  01.04.2017, 10:27
@MarkusPK

Unglaublich, wie du immer wieder versuchst, die Tatsachen zu verdrehen...

Als Hundehalter sollte man also seine Hunde auf dem eigenen oder gemieteten Grundstück anleinen, nur weil sich auf dem Nachbarsgrundstück Pferde befinden ?

Das wär ja noch schöner - man sollte die Kirche schon im Dorf lassen !

Auf dem Land passieren immer mal wieder größere landwirtschaftliche Maschinen die Straßen und Wege:

Wenn nun schon bellende Hunde die Pferde beunruhigen, sollten die entsprechenden Halter erstmal anständige Bodenarbeit, Aussacken ect. betreiben, bevor sie sich überhaupt ins Gelände wagen...

Vor einem Tiefflieger ist man nie gefeit - Pferde, die angstfrei sind, auch aus dem Vertrauen zum Menschen heraus, wird weder ein Flieger noch ein bellender Hund oder sonstwas erschüttern können !

Im Übrigen haben auch hundeführende Spaziergänger, Jogger und Reiter das Recht, sich in der freien Natur zu bewegen - natürlich  nicht dort, wo es ausdrücklich verboten ist ! Davon war auch nicht die Rede in meinem Kommentar - das unterstellst du mir nur wieder mal...

Von wegen, Reiter und Pferde würden das Wild aufscheuchen - im Gegenteil !

Grade zu Pferde kommt man dem Wild viel näher als es ein Jäger oder Spaziergänger vermag !

Von wegen "Vergrämung" des Wildes:

Das Wild hat mit Reitern, die vernünftig und achtsam auf den Wegen bleiben, weitaus weniger Probleme als mit Jägern, die ihnen auf Ansitzen nach dem Leben trachten !

Für Rücksicht und Verständnis bin auch auch - aber dann bitte von beiden Seiten aus !

Jäger haben zwar Reviere, aber sicher nicht die Natur für sich allein gepachtet...

MarkusPK  02.04.2017, 10:44
@MissPommeroy

Wer verdreht hier etwas? Die Jagdthematik hast du doch selbst ins Spiel gebracht und auf den möglichen Konflikt zwischen Reitern und Jägern bist du zuerst eingegangen. Wenn ich nun darlege, worin dieser Konflikt oftmals besteht und wo der Zündfunke liegt, findest du das unglaublich? Na danke dafür.

Ich persönlich bin übrigens noch nie mit Reitern in Konflikt geraten, höre das, was ich gerade erwähnte, aber häufig von Jagdkollegen. Manche Menschen - allerdings von beiden Seiten - scheinen wirklich immer auf Konfrontationskurs zu liegen.

Wenn du für Rücksicht und Verständnis bist und diese auch an den Tag legst, dann brauchen wir doch gar nicht weiter zu diskutieren. Wir sind doch eigentlich einer Meinung - nur dass es dir zu weit geht, einen Hund auf deinem Grundstück anzuleinen, ist unsere Meinungsverschiedenheit. Da hast du deine Position und ich meine, ich mache es so, du machst es so. Beide Sichtweisen sind legitim.

Wären wir beide jedoch in der selben Situation wie die Fragestellerin (Wahrheitsgehalt vorausgesetzt), so wäre dein Hund allerdings nun tot und meiner am Leben. Dir würde nur die Möglichkeit einer Anzeige bleiben, die aber wahrscheinlich fruchtlos bleiben würde. Ich könnte mich hingegen weiterhin um ein gegenseitiges Auskommen bemühen, ungeachtet dessen, was ich von dieser Frau halte.

MissPommeroy  11.04.2017, 11:48
@MarkusPK

Ich hatte in vielen Jahren noch kein Problem mit Jägern - weder zu Pferde noch verbal... Trotzdem kann ich gegen die Jagd an sich sein...

Mein Hund wär mit Sicherheit nicht tot in deiner Vorstellung...

Hier bei uns gibt es auch Nachbarn, die sich nicht grün sind, aber dennoch muss keiner um das Leben seines Hundes fürchten !

Ich würde zur Polizei gehen und eine Anzeige aufgeben wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Niemand darf einfach so einen Hund töten, auch nicht aus Versehen oder weil der schon 3mal die Pferde gejagt hat.