Kann ich angezeigt werden?

15 Antworten

Mir wollte vor Jahren mal jemand die Polizei vorbei schicken, nachdem er mit dem Tablet unzufrieden war, das ich bei Ebay Kleinanzeigen verkauft hatte. War gebraucht, aber voll funktionstüchtig. Er mochte die Tatsache nicht, dass das Gerät nicht sonderlich intuitiv war. Sein Problem, nicht meins. Auf die Polizei warte ich übrigens bis heute.

Also, mach Dir nicht zu sehr nen Kopf. Die Polizei wird ihm nen Vogel zeigen Und sollte der Typ dann zu einem Anwalt gehen damit, wird der ihm vermutlich ebenfalls nen Vogel zeigen und ihm erklären, dass allein das Erstgespräch, was die beiden gerade führen, den Wert des T-Shirts vermutlich um ein Vielfaches übersteigt. Und ein Prozess wäre noch viel teurer und vor allem einfach nur lächerlich.

Hattest Du denn eine Waschanleitung beigefügt ?

Dann muss er nachweisen, entsprechend der Anleitung gewaschen zu haben.

Anzeigen kann jeder jeden, sehe jetzt aber keine Strafbarkeit.

NITEXonYT 
Beitragsersteller
 10.09.2020, 13:25

ja Waschanleitung war dabei

Aber ist war ja ein Privatverkauf 

Es klingt aber eher nach einem Gewerbe und ueberhaupt nicht nach "privat". Du machst das ja anscheinend oefter ("auf Dauer angelegt") und verkaufst dann wohl auch nicht nur selbst getragene Shirts, nachdem diese dir nicht mehr gefallen. Eine Gewinnabsicht duerfte ebenso vorhanden sein bzw. duerfte kaum glaubhaft von dir bestritten werden koennen.

Dann kannst du die sog. "Gewaehrleistung" und auch das gesetzliche Widerrufsrecht gar nicht wirksam ausschliessen.

Anzeigen kann er dich schon. Aber ob er daraus einen Anspruch ableiten kann oder ob die Anzeige überhaupt weiter verfolgt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Aber ist war ja ein Privatverkauf

Wenn Du dies öfters oder mit dem Ziel eines Gewinnes machst, handelst Du nicht mehr „Privat“.

Als Gewerbetreibender kannst Du die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, was Du zudem nach deiner Schilderung eh nicht getan hast.
Garantie sowie Rücknahme sind freiwillige Leistungen die kann man geben, muss man nicht und ausschließen freiwilliger Leistung macht mal überhaupt keinen Sinn.