Kann unberechtigtes Parken auf Privatparkplatz angezeigt werden?

5 Antworten

Auf Privatgelände kommt höchstens Besitzstörung infrage. Sollte das eine Wohnhausanlage sein, dann muß das die Wohnungsgesellschaft machen. Photografische Dokumentation erforderlich, wo Zeit und Ort hervorgehen.
Sollten da Halte- und Parkverbotschilder hängen, sind die ein lieb gemeinter Hinweis an Ortsfremde, aber sie geben leider keine Rechtsgrundlage, weil eben Privatgrund und kein öffentliches Gelände.

Sie vollends ignorieren, bleibt trotzdem ein Zankapfel. Spätestens dann, wenn Müllabfuhr oder gar Einsatzkräfte von "Wildparkern" behindert werden.

Das kommt eben raus, wenn man pro Wohnung nur einen Parkplatz einplant und Gäste bzw. Handwerker nicht vorgesehen sind ;-) Kenne das Problem aus eigener leidvoller Erfahrung. Geht das lang genug und immer wieder, gehen einem dann irgendwann die Nerven durch...

Selbstjustiz ist da zwar menschlich verständlich, aber trotzem nicht erlaubt. Das Schloß ist ja auch nur deshalb kaputt, weil der Parkplatzbesitzer so ein Sturkopf war. Dennoch - so teuer wird es ja wohl nicht sein - vielleicht ersetzt ihr das Schloß lieber, sonst ist es (besser sollte es keines geben) das nächste Mal vielleicht ein Zuckerpäckchen im Tank oder zerstochene Reifen....

Zunächst mal war das Verhalten Deiner Bekannten dumm, egoistisch und/oder gedankenlos (suche es Dir aus) als sie sich auf einen Privatparkplatz auf Eurem Gelände stellte. Selbst, wenn sie kein Hinweisschild gesehen hat, kann man sich das denken, dass das kein öffentlicher Parkplatz ist. Außerdem ist es unverschämt mit einem Moped einen Parkplatz zu blockieren. Ein Moped kann man auch bei den Fahrrädern oder an der Hauswand abstellen, wo man aber auch niemand behindern sollte.  das ist die eine Seite.

Was der Parkplatzbesitzer gemacht hat, ist allerdings Selbstjustiz. Er hätte die Polizei rufen müssen/können oder einfach das Moped an die Seite stellen. Mit dem Abschließen mit der Fahrardkette hat er sich strafbar gemacht. wenn er unbedingt das Schloß ersetzt haben will, muss er das zivilrechtlich einklagen. Allerdings wird er da nicht viel Erfolg haben, denn es handelt sich um einen geringfügigen Betrag.

Wenn Deine Bekannte sich entschuldigt und er sich trotzdem quergestellt hat, ist die Schuld auf seiner Seite, denn er hätte das Moped wieder freigeben müssen.

Aber an Stelle Deiner Bekannten würde ich das als eine Lehre ansehen und zukünftig nicht mehr gedankenlos das Moped auf einen PKW-Parkplatz abstellen. Und wenn sie Dich mal wieder besuchen sollte, wäre es wohl sinnvoll ohne das Moped zu kommen oder weit weg zu parken.

Pauli010  12.05.2017, 08:41

bis auf die Anfangs-Kommentare mit großer Spannweite stimme ich völlig zu.

Auf solche Verfahren sind Rechtsanwälte richtig scharf, weil einerseits nichts dabei rauskommt, doch andererseits sie absahnen können ('das gewinnen wir').

Ein kluger Polizist beruhigt beide Parteien und verwarnt sie mündlich. Ebenso verhielte sich ein Richter.

Der Parkplätzler hat Unbequemlichkeiten erlitten und einen geringfügigen Vermögensschaden (das noch nach Vorwarnung mit Verstreichen einer Frist) - womit er hätte rechnen müssen (!). Wahrscheinlich war er so unbeweglich, weil ihm das bereits öfters passiert war. Polizei kommt in solchen Fällen kaum (hat was anderes zu tun).

Und letzlich ist seine Nötigung schwerwiegender als der Raub des Parkplatzes. Ungleiche Waffen! Wie hätte er sich verhalten, wenn die Bekannte mit einem Auto drauf gestanden wäre? Selbst wenn er sich dahinter stellt, ist es wieder Nötigung.

Lernt draus, Leute.

Schlimmer wärs auf einem Behinderten-PP, echt schlimm bei Feuerwehr-Einfahrt.

Genesis82  11.05.2017, 09:27

Ein Moped hat das selbe Recht wie jedes andere Kraftfahrzeug und darf auf einem normalen Parkplatz abgestellt werden (außen vor gelassen, dass es sich hier um einen privaten Stellplatz handelte). Im Gegensatz dazu hat das Moped weder bei den Fahrrädern noch an der Hauswand oder auf dem Gehweg etwas verloren.

Lachlan  12.05.2017, 08:17
@Genesis82

Genesis82, Du Schlaumeier. Du scheinst die gängige Praxis des realen Lebens nicht zu kennen. Solche Kommentare eines Wichtigtuers braucht niemand. Das nächste Mal behalte sie für Dich und lass mich damit in Ruhe. Thema erledigt.

Ja, der Mieter/Eigentümer des Parkplatzes hätte eine Anzeige machen können und das Moped auch abschleppen bzw. versetzen lassen können. Ich verstehe auch den Unmut des Parkplatzbesitzers, für mich gibt es auch kaum was Schlimmeres, als nach Hause zu kommen und auf meinem Parkplatz, den ich teuer bezahlt habe, parkt jemand!
Aber: ich hinterlasse einen Zettel mit dem Hinweis auf den Privatparkplatz und der Bitte, dort nicht wieder zu stehen. Wenn ich dann zufällig noch mitbekomme, wie derjenige zu seinem Fahrzeug kommt, spreche ich ihn auch noch darauf an und es kommt von dem dann auch nicht wieder vor.

Wenn der Parkplatzbesitzer jetzt noch eine Anzeige machen sollte, dann wäre es ziemlich dumm von ihm: Er hat durch das Anschließen des Mopeds nämlich Nötigung begangen, was deine Bekannte im Gegenzug dann anzeigen würde.

also wenn auf meinem privatgrund ein unberechtigtes fahrzeug steht, rufe ich sofort die polizei und mache eine anzeige gegen "bekannt", habe ja das kennzeichen. Dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Falsch parken.

Hierzu sagt das deutsche Gesetz insbesondere die StVzO folgendes:

Neben der Erteilung eines Strafzettels, können diese das Umsetzen oder Abschleppen des falschparkenden Fahrzeugsveranlassen. Die Kosten muss der Falschparker tragen.

Die Kosten muss der Falschparker zahlen. Genau so ist es.

ABER nicht selbständig den abschlepper rufen, sondern die Polizei. Sag denen, dass die Dringlichkeit gegeben ist, weil du im Zeitverzug bist und auf diesem Parkplatz parken musst, es ist dein Parkplatz.

Mal schauen, ob der Falschparker, das nochmal macht, wenn eine Abschleppgebühr und eine Strafe seitens der Anzeige von ca. 550,00 € anfallen.