Kann ich als Vermieter die Anschlusskosten der Telekom (APL) als Werbungskosten absetzen?
Wir haben ein neues Reihenhaus zur Vermietung gekauft / erstellen lassen. Nun hat die Telekom den Anschlusspunkt gesetzt. Die durch die 30 Minuten Arbeit für das Setzen des Anschlusspunkts entstandene Aufwandspauschale von 599,95 € (an sich schon eine Unverschämtheit) möchte ich natürlich gerne von der Steuer absetzen. Ist das im Rahmen der Werbungskosten möglich oder muss ich diese aktivieren und über 50 Jahre abschreiben? Oder gilt hier zumindest eine kürzere Abschreibungsdauer.
4 Antworten
Wie war es denn mit den Stromanschlusskosten, den Gasanschlusskosten, den Wasseranschlusskosten? Es sind alles Leitungen, die zur Versorgung des Hauses dienen. Strom, Gas, Wasser und jetzt noch Informationen.
Das Finanzamt weiß sehr gut, diese Kosten einzuordnen.
Ich würde sie in der Steuererklärung wie eine normale Ausgabe ansetzen. Das Finanzamt läßt das dann durch gehen oder wird sie als Teil der Anschaffungsausgaben sehen.
Meine Vermutung ist aber doch, dass sie es zu den Anschaffungskosten zählen werden, was bedeutet, Abschreibung auf 50 Jahre.
Nochmal klare Antwort auf Deine Frage:
Du kannst die Kosten als Werbungskosten absetzen.
Die Frage ist nur, ob das Finanzamt das durchgehen läßt. In der Regel wird alles, was in den ersten 3 Jahren nach dem Kauf anfällt, den Herstellungs- bzw. den Anschaffungskosten zugerechnet und ein solcher Anschlusspunkt, ist nun mal erforderlich, um die mitgekaufte Leitung auch nutzen zu können.
Ausgenommen davon sind natürlich die regelmäßigen Kosten, die durch das Bewohnen normalerweise anfallen.
Aus dem Bauch heraus würde ich das als nachträgliche AHK verbuchen. Zumal ein Haus ohne Anschlusspunkt kaum zu vermieten ist; das zu übernehmen kann man vom Mieter eigentlich nicht erwarten.
Die Befürchtung hatte ich auch. :-(
... und darfst Du auch weiterhin haben.
Wenn diese Kosten im Rahmen des Hauskaufs fällig wurden gehören sie zu den Anschaffungskosten. Wenn sie nur zufällig gerade jetzt entstanden sind es Betriebsausgaben, die deinen Mietertrag im betreffenden Jahr mindern.
Im Rahmen des Hauskaufs sind sie nicht angefallen, Von daher freut mich Ihre Antwort. Ich werde auf jeden Fall versuchen sie als Betriebskosten geltend zu machen. Ansonsten wir sich das FA ja eh noch melden.
Wer wird das Telefon nutzen?
Doch wohl der Mieter.
Warum stellst Du ihm dann nicht die Anschlusskosten in Rechnung?
Die Anschlusskosten fallen ja nur einmalig an. Wieso soll ein Mieter diese zahlen, wenn er evtl. dieses Haus nur für ein oder zwei Jahre mietet? Es ist eine Werterhöhung der Immobilie
Ja, nutzen wird es der Mieter. Allerdings fallen die Anschlusskosten ja nur einmalig pro Haus an (d.h. Nachmieter würden nie mit derartigen Kosten belastet). Davon abgesehen, hatte ich dem Mieter damals zugesagt, dass ich mich um den Anschlusspunkt kümmer und er nur die Anschlussgebühr seines Providers zu tragen hätte.
Die anderen Anschlusskosten waren quasi im Hauspreis mit drin. Der Energieversorger hat auch die Leitung der Telekom bis ins Haus gelegt. Nur für die Freischaltung und das Setzen des Anschlusspunkts (einer Anschlussdose) verlangt die Telekom halt 599,95 €, welche der Eigentümer zu beauftragen und zu tragen hat.