Welche Berufskleidung als Werbungskosten beim Finanzamt steuerlich absetzen?
Welche Berufskleidung lässt sich eigentlich alles beim Finanzamt als Werbungskosten steuerlich absetzen? Ich bin in der Metzgerei tätig. Kann ich meine Kittel und deren Reinigung evtl. steuerlich absetzen?
8 Antworten
TYPISCHE Berufskleidung
Das höchste Finanzgericht ist in Münchhen. Daher wurde die Trachtenkleidung der Angestellten der Hähnchenbraterein Wiener Wald nicht als typische Berufskleidung anerkannt. Wäre das Gericht in Hannover, wärs wohl anders ausgegangen. Die Möglichkeit der privaten Mitbenutzung muss nahezu ausgeschlossen sein. Also Schornsteinfeger, Helmtaucher, Astronauten tragen echte Berufskleidung ! Bei allen anderen wird es schwierig. Die Crocks der Krankenschwester sind also auch dann keine typische Berufskleidung, wenn sie nur im Krankenhaus getragen werden. Ein Steuerberater hat auch keine typische Berufskleidung, auch wenn er in Jeans ins Büro fährt und sich dann dort umzieht.
Als Metzger hast Du bestimmt spezielle Bekleidung, die das Finanzamt anerkennt, wenn Du es glaubhaft machen kannst.
Generell gehen aber nur Spezialbekleidungen durch. Alles was in normalen Bekleidungshäuser gekauft wird, wie weisse Socken, Gummischuhe, T-Shirts fallen meist raus.
Zusätzlich zu den Kosten für Berufsbekleidung kannst Du dann 110 Euro für unbelegte Arbeitsmittel, 16 Euro Kontoführungsgebühren, die Fahrtkosten und alle anderen DURCH DEINEN BERUF entstandenen Kosten.
Alles was mehr als 920 Euro ist, führt dann zu einer Steuererstattung.
Alles was nicht im privaten Bereich als Kleidung getragen werden kann, kann als spezielle Berufskleidung vom FA anerkannt werden. Z. B. Roben der Anwälte, Richter, Kaminkehrer, spezielle Berufsbekleidung für Handwerker, Maler, Monteure, Elektriker , Ärzte, Krankenschwester, Soldaten usw.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Z. B. wenn man eine Person der Öffentlichkeit ist und dauernd korekt bekleidet auftreten muss, ist diese Bekleidung sicher steuerlich absetzbar.
Obere Antwort korrekt, alle typische Kleidung, die speziell in einem Beruf und nicht privat getragen wird (Metzgerschürze) ist absetzbar.
Dagegen nicht: Anzug eines Vertreters, der kann auch privat zB. auf Hochzeit getragen werden.
Werbungskosten-Pauschbetrag ist EUR 902,00
nur was darüber hinausgeht, kannst Du absetzen. Also, wenn Du keine Fahrtkosten hat, kannst Du Dir diese Arbeit sparen.
Ansonsten, spezielle Berufskleidung, die man privat nicht tragen kann und die Reinigung dieser Kleidung.
...also, Schreibfehlerkorrektur: 920 Euro
Er fragt ja nach der speziellen Berufskleidung.
aber natürlich.....und wenn du n bischen kreativ bist dann kannste andere Klamotten auch absetzen ...hast z.B.ne werbeplakat gemacht oder nen flyer dazu brauchtest du gewisse sachen und so....sei kreativ!!
Du weißt nicht wirklich, was Werbungskosten sind, gelle?