Videoüberwachung steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Das ist datenschutzrechtlich sehr kritisch was du sa machst. Erstens mal solltest du dem Mieter nicht nur bescheid sagen, sondern du solltest dir sein Einverständnis schriftlich geben lassen. Außerdem müssen Schilder als Hinweis über die Aufzeichnung angebracht werden. Denn es geht ja auch um Besucher des Mieters, deren Rechte verletzt werden, wenn sie nicht einverstanden sind. Und falls dabei Fremde aufgenommen werden, die nur auf der Straße vorbei gehen, kannst du erst recht Probleme bekommen.

bei aufwendungen für die immobilie

aber wenn die mehr als 430€ kosten, musst du sie über jahre abschreiben

Brainbiter 
Beitragsersteller
 10.01.2018, 17:54

Super, Danke

Genau so wie andere Anschaffungen für die Immobilie.