Airbnb: Kann ich Waschmaschine von der Steuer absetzen (falls Preis unter 400€)?

4 Antworten

zB 399€ /10Jahre Nutzungsdauer/365Tage * 25 Tage?

Rechne das mal aus, das sind 2,73€ im Jahr. Meinst du wirklich, es lohnt sich, bei dem Betrag irgend welche Klimmzüge mit der Steuer zu machen. Das Geld hast du schon allein dadurch raus, dass die die Wohnung entsprechend teurer vermietest wegen der Ausstattung.

Die Vermietung über Airbnb hast du aber schon mit deinem Vermieter abgesprochen, oder?

paman2 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 08:29

Vermieter hat zugestimmt.

Wenn ich Staubsauger, Kühlschrank, Grill, TV, Musikanlage, gemeinsam genutzte Möbel, etc summiere - komme ich auf einen größeren Betrag. Insbesondere wenn in Zukunft öfter vermietet wird, kann ich mir vorstellen das sich das für mich auszahlt.

Alicia54  28.06.2018, 10:14
@paman2

Naja ob es sich im Endeffekt auszahlt bin ich mir nicht sicher, da Du die “Einnahmen“ aus der Vermietung normalerweise angegeben müßtest.

Alicia54  28.06.2018, 10:17
@paman2

Ggelöscht, da doppelt gepostet

Renick  28.06.2018, 11:43
@Alicia54

Ich denke, das ist dem Fragesteller klar. Es geht ihm sicherlich darum, für die Ausgaben in der Anlage V auch etwas angeben zu können.

paman2 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 15:44
@Renick

Ich gebe alle Einnahmen an - das ist Voraussetzung für eine legale Steuererklärung.

Du nutzt die Waschmaschine selbst auch? Dann musst du wohl schätzen, wie viel Prozent der Nutzung auf deine Gäste bei AirBNB entfallen, und wie viel Prozent auf dich selber. Begründe diese Schätzung und teile sie dem Finanzamt mit.

Bei Computern etc., die teils geschäftlich, teils privat genutzt werden, nimmt man eine private Nutzung von 50% an, man kann sie also zur Hälfte abschreiben.

Da die WaMa unter EUR 400,- gekostet hat, würde ich die als GWG ansehen und gleich im ersten Jahr absetzen. Zu der von dir ermittelten Prozentzahl.

Bin mir aber nicht ganz sicher, ob eine WaMa ein GWG ist, oder abgeschrieben werden muss.

paman2 
Beitragsersteller
 02.07.2018, 07:36

Hi, alles unter 400€ ist GWG.

Jetzt ist die Frage, kann ich dem FA glaubhaft machen das die WaMa auch für Airbnb genutzt wird? Sie wurde erst in 2018 dafür verwendet aber 2017 angeschafft?

Hardware02  02.07.2018, 08:53
@paman2

Es ist ja im Prinzip egal, ob deine Gäste waschen oder nicht. Deine Gäste KÖNNTEN waschen, und das sagst du ja bestimmt auch in deinem Inserat, oder? Dort sieht man die Waschmaschine, dort wird sie erwähnt?

Dann würde ich dem Finanzamt auf Nachfrage dieses Inserat zeigen.

Übrigens, auf "alles unter €400 ist GWG" würde ich mich nicht verlassen, sondern in der AfA-Tabelle nachsehen, wie es sich da verhält. Mein Laptop hat EUR 250 gekostet, ist aber kein GWG, weil es ein PC ist. Auch mein alter Tintenstrahldrucker (der billigste, den ich finden konnte, für ca. EUR 45) ist kein GWG, da er nicht selbständig nutzbar ist. Also muss ich dieses Gerät, zu einem sagenhaften Kaufpreis von EUR 45,- über drei Jahre abschreiben ;-)

Versuchen kann man alles. Das Finanzamt wird sich schon dazu äußern.

Ich würde nach meinem Gefühl aber eher sagen das schmeisst dir das Finanzamt (soweit sie es sich genau ansehen) wieder raus. Primär kaufst du alle Gegenstände für dich privat. Mehr oder weniger zufällig stehen die dann eben bei der Vermietung rum. Ggf eine Art Nutzungsentgeld könnte ich mir als Aufwand vorstellen.

Generell find ichs eh spannend ;) .. wenn ich noch anteilig Miete gegenrechne, eine Verwaltungspauschale .. dann bin ich schon gedanklich bei einem steuerlichen Verlust ^^

paman2 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 15:45

genau das ist der Ansatz. Kennt sich da jemand aus? Wenn ich die Airbnb Einnahmen voll versteuere mit 42 % macht die Vermietung nur bedingt Sinn.

Steuerscherge  28.06.2018, 20:49
@paman2

Wenn man auf längere Sicht nicht in die Gewinnzone kommt, wird das Finanzamt das ganze Ding als Liebhaberei einstufen. Und dann ists Essig mit den Abschreibungen...

Bakaroo1976  28.06.2018, 20:53
@Steuerscherge

Blödsinn - natürlich gibt es eine Gewinnerzielungsabsicht. Die Einnahmen liegen doch auch über den Werbungskosten.

Bakaroo1976  28.06.2018, 20:55
@paman2

Wieso das denn? Es werden doch nicht die Einnahmen versteuert sondern der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Die Miete, die Du zahlst, für die Zeit in der Du untervermietest, sind doch Deine Werbungskosten. Wenn Du jetzt nicht völlig dämlich kalkulierst, gehst Du doch mit einem Überschuss raus.

zonkie  29.06.2018, 09:22
@paman2

Du hast ein Steuersatz von 42% ?

Da würde ich ja eher ne ganze Wohnung kaufen und sie vermieten damit machst Steuerlich ewig verluste die dir entsprechend gewaltig was bringen und irgendein armer tropf zahlt dir deine Wohnung auch noch ab ^^

nö, du nimmst dafür Miete - wie du die Wohnung ausstattest ist dir überlassen. Voll möbliert ist die Miete eben höher.

Ach ja, das ist ein zusätzliches Einkommen

paman2 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 08:30

Ich bin selbst Mieter und vermiete unter, das habe ich in meiner Frage leider vergessen zu erwähnen

peterobm  28.06.2018, 08:32
@paman2

Untervermietung so so, ihr nutzt beide die Wohnung incl. Wama und was du noch so aufgeführt hast

paman2 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 09:08
@peterobm

korrekt