Rechnung an Vermieter aber wir müssen zahlen?

21 Antworten

durch den schlüsselverlust und dass ihr euch an den vermieter gewandt habt, habt ihr nun die 1000 eur kosten.

warum muss die ganze anlage da ausgetauscht werden, das verstehe ich nicht.

wenn ich solche hohen kosten bekäme, da würde ich es vorher gern mal gesagt bekommen, wie teuer es werden würde.

du schreibst mal von dir und dann uns, wohnst du dort nicht alleine???

ich hätte lieber mal die zweitschlüssel genommen, die ja jeder hat und diese bei nem schlüsseldienst für wenige euros nachgemacht.

so kam ich mal an neue schlüssel für 10 eur / 2 stck.

statt es dem vermieter zu sagen.

hab auch des öfteren mal schlüssel verloren, aber deswegen melde ich mich nicht beim vermieter.

einer meiner schlüssel die in haustür und wohnungstür passten is mir mal abgebrochen, er is plötzlich gebrochen und ein stück steckte im schloss.

ich bekam diesen nicht neu, daher würde ich mich mit schlüsselverlust nicht an den vermieter wenden.

mein briefkastenschloss hab ich selber ausgetauscht, hab nen kumpel gefragt. weil der schlüssel weg war, das war billiger als 30 eur durch die firma zahlen zu lassen.

Es ist schon richtig, dass die Rechnung auf den Vermieter ausgestellt ist.

Habt ihr eine private Haftpflichtversicherung, bei der der Schlüsselverlust mit eingeschlossen ist?

Dann reicht den Schaden dort ein. In dem Fall ist es auch wichtig, dass die Rechnung auf den Vermieter ausgestellt ist, denn er ist schließlich der Geschädigte. Es kann dann auch gut sein, dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist und die MwSt. nicht erstattet bekommt. Das klärt dann aber deine Versicherung.

War an dem Schlüssel ein Anhänger mit Name und Adresse?

Wenn nicht muß nicht gleich die ganze Schließanlage erneuert werden.

Hier reicht es auf Deine Kosten Schlüssel nachzubestellen.

Die Rechnung wird er nicht von der Steuer absetzen können, da die Finanzbehörde sehr wohl weiß, dass die Mieter im Endeffekt für den Schaden aufkommen.

Versucht er es doch, dann ist das Steuerbetrug und nicht euer Problem.

Zahlen musst Du trotzdem, denn immerhin habt ihr den Schlüssel ja verloren. Was habt ihr dem Vermieter denn gesagt? Mir ist während einer Fährüberfahrt Richtung Schweden mal meine Jacke samt Schlüsselbund über Bord gegangen. Da musste ich lediglich den Schlüssel zahlen, weil keine Gefahr bestand, dass jemand den Schlüssel aus der Nordsee fischt und bei uns einbricht.

Es kommt wohl immer darauf an, wo man den Schlüssel verliert und ob man Rückschlüsse zur Wohnung schließen kann.

Der Vermieter ist der Auftraggeber, folglich hat der Schlüsseldienst die Rechnung an ihn gestellt. Soweit ist der Vorgang richtig.

Nun hätte der Vermieter aber an Dich eine Rechnung zwecks Weiterberechnung der Kosten schreiben müssen und die Rechnung des Schlüsseldienstes als Anlage beifügen. Das kannst du ihm ja nochmal vorschlagen.