Kann ich als Hartz 4 Empfänger eine kurzfristige Beschäftigung antreten?
Guten Tag, ich habe im Januar zum ersten Mal einen ALG II Antrag gestellt und heute meine erste Auszahlung (Nachzahlung+Mai) bekommen. Beziehe den vollen Satz von 404€ und könnte nun Anfang Mai eine kurzfristige Beschäftigung antreten. Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus und würde deshalb gerne vorweg wissen, ob ich überhaupt eine kurzfristige Beschäftigung antreten darf, bei der ich die 450€ Grenze im Monat überschreite. Kennt sich damit Jemand genauer aus? Viele Liebe Grüße und Danke schon mal im Vorraus Christine
5 Antworten
Ich war vor meinem Studium 3 Monate Harz4. Ich bin nebenbei putzen gegangen, habe quasi meinen Putzjob mit in die Harz4-Zeit gebracht.
Also 100€ vom Putzjob durfte ich behalten.
Dann darf man noch einen kleinen Teil anteilig behalten, der Rest wurde auf den Harz4 Satz gerechnet.
Alles war über den 100€ ist, wird vom Regelsatz abgezogen.
Wenn das Einkommen schwankt, dann muss und sollte man auch der ARGE jeden Monat ein Schreiben schicken, wie viel man verdient hat.
Ist das Einkommen jeden Monat gleich, dann muss man das nur einmal der ARGE mitteilen, die rechnen das dann jeden Monat ab.
Für noch mehr Hinweise dort anrufen, die schicken einem die Unterlagen zu. Das geht auch sehr schnell, weil die ARGE ja Geld einsparen kann.
Jeder Mensch ist nach Hartz 4 verpflichtet!!! jeden zumutbaren Job anzunehmen.
Hier gibt es kein antreten dürfen, sondern eine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme.
Verpflichtet ist man zu gar nichts!
Die Arbeitgeber sind verpflichtet sich an Recht & Gesetz & Moral zu halten. Und wenn sie dann die Sklaven mit 8,50€ brutto + unbezahlter Überstunden abspeisen, dann muss dies kein Mensch mehr tun.
Arbeit muss sich lohnen und das geht heute bei 1400€ NETTO los!
Sicher kannst du das,zu wünschen wäre wenn es nicht nur kurzfristig ist,denn Ziel ist es ja das du wieder ohne Sozialleistungen deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst !
Dir stehen dann vom Bruttoeinkommen zunächst die 100 € Grundfreibetrag zu,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto sind es noch mal 10 % Freibetrag.
Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Netto abgezogen und das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen,dieses wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen dementsprechend gekürzt oder du würdest ganz aus dem Bezug fallen.
Angenommen du würdest im Mai eine Beschäftigung aufnehmen,dein Einkommen aber erst im Juni ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommen,dann stünde dir für den Mai deine volle Leistung zu ohne das etwas angerechnet werden dürfte.
Nur wenn du Leistungen für Mai bekommst und dein Einkommen im Mai noch auf dein Konto bekommen würdest,wird dieses dann nach Abzug der oben genannten Freibeträge auf deine bezogenen Leistungen angerechnet und du müsstest dann das anrechenbare Einkommen zurück zahlen,max. das was du für den Monat bekommen hast.
Das ganze könntest du dann auf Antrag auch in Raten machen oder es würde evtl.mit laufendem Leistungsanspruch verrechnet.
Angenommen dein Bedarf läge inkl.Regelsatz und KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei 800 €.
Du würdest jetzt 1000 € Brutto und 780 € Netto verdienen,dann hättest du auf das Brutto 280 € Freibetrag,abzüglich von den 780 € Netto würden das 500 € anrechenbares Einkommen ergeben.
Da dein Bedarf bei angenommen 800 € liegen würden stünde dir eine Aufstockung von 300 € zu,du müsstest dann also ggf. 500 € zurück zahlen,weil das dein anrechenbares Einkommen wäre.
Man müsste dann wissen was du vom Jobcenter insgesamt bekommst und was du an Brutto und Nettoeinkommen hast !
Diese 404 € ist dein Regelsatz für den Lebensunterhalt und dazu kommen dann noch min. deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann deinen individuellen Bedarf.
Würdest du noch bei deinen Eltern leben und da keine Wohnkosten zahlen müssen,dann würde es so sein wie du angegeben hast,du hättest dann nur deine 404 € Regelsatz und dein KK - Beitrag würde gezahlt.
Das muss also erst mal bekannt sein,dann kann man es genau berechnen.
Es macht nämlich schon einen Unterschied ob du 500 € - 600 € Brutto oder Netto verdienst.
Denn bei angenommen 600 € Netto würdest du etwa 750 € Brutto haben und auf dieses Bruttoeinkommen hättest du dann erst mal 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 650 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch mal 20 % Freibetrag,also 130 € dazu,dann läge der gesamte Freibetrag bei 230 €.
Diese 230 € Freibetrag würden dann theoretisch von deinen 600 € Netto abgezogen und würden dann 370 € anrechenbares Einkommen ergeben.
Du würdest dann also bei angenommen einem Bedarf von nur 404 € Regelsatz die Differenz von 34 € vom Jobcenter bekommen und deine 600 € Verdienst vom AG.
Würdest du aber jetzt noch angenommen 350 € für die KDU - zahlen müssen,dann kämen die natürlich zu den 34 € noch dazu,dann würdest du 384 € bekommen.
Wenn du aber jetzt 600 € Bruttoeinkommen hättest,dann läge dein Freibetrag bei genau 200 € und dann würdest du ca. 475 € Netto bekommen und hättest nach dem theoretischem Abzug der 200 € Freibetrag nur noch 275 € anrechenbares Einkommen.
Dann würdest du bei 404 € Regelsatz noch 129 € bekommen und wenn du noch angenommen diese 350 € KDU - zahlen müsstest wären es 479 € und dazu dann deine 475 € Nettoeinkommen vom AG.
Hallo Mooneyes,
mein Name ist Max und ich bin einer der Gründer von InStaff. Wir rechnen alle unsere Beschäftigten über die Kurzfristige Beschäftigung ab und haben uns das her intensiv mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. Hier mal ein Versucht zur Antwort - bitte beachte, dass dies keine rechtliche Beratung ist. Dies können nur zugelassene Anwälte leisten.
Du hattest ja jetzt schon einige Antworten erhalten, die das ganze Thema aus deiner Perspektive betrachten. Aus Arbeitnehmersicht mag das alles korrekt sein, das kann ich nicht beurteilen. Es ist allerdings so, dass du für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung verpflichtet bist, deinem Arbeitgeber deinen Status als ALG-Empfänger mitzuteilen und als ALG-Empfänger ist eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich nicht möglich, weil die Krankenkassen dies bei ALG-Empfängern grundsätzlich als berufsmäßig einstufen.
Zum Hintergrund: Um eine kurzfristige Beschäftigung ausüben zu können, musst du 2 Bedingungen erfüllen:
- Du darfst im aktuellen Kalenderjahr noch nicht mehr als 70 Tage als Kurzfristig Beschäftigte/r gearbeitet haben.
- Du darfst die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausüben.
Die erste Bedingung spielt meist keine Rolle, bei der zweiten Bedingung kann die Berufsmäßigkeit auf 2 Arten zu Stande kommen:
- Durch das Erwerbsverhalten (der Lohn für die Tätigkeit ist nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Relevant für den Arbeiter).
- Durch den beruflichen Status, wobei gilt: "Unter anderem sind Personen, die beschäftigungslos und bei der Arbeitsagentur für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Arbeitsuchende gemeldet sind, als berufsmäßig beschäftigt anzusehen." Quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html
Die meines Erachtens nach korrekte Antwort ist also: Du kannst und solltest den Job auf jeden Fall annehmen, kannst aber nicht über die Kurzfristige Beschäftigung als Abrechnungsart abgerechnet werden, sondern müsstest über eine 450 EUR Beschäftigung - also als Minijob - abgerechnet werden, bzw. als Midijob, wenn du in der Gleitzone (450-850 EUR Verdienst) bist.
Viele Grüße
Max Kunz
Du darfst sogar eine langfristige Beschäftigung antreten und viel mehr Geld verdienen. Das würde Dich dann ganz aus der Bedürftigkeit bringen so dass Du eigenständig Dein Leben finanzieren kannst. Wäre doch toll, oder nicht?
Das das nicht so einfach ist, zeigen die täglichen neuen ALG 2 Anträge.
Viele Menschen haben auch keine Lust für 8,50€ brutto 8h täglich arbeiten zu gehen. Die gehen dann zum Amt und haben einen Nebenjob, weil sie dann weniger arbeiten gehen und am Ende auch 700 bis 800€ im Monat haben.
Was ich auch völlig legitim finde. Für 952€ netto 160h arbeiten gehen ist Sklaverei!
Der Fragesteller wollte wissen, ob er das Jobangebot annehmen "kann".
Darauf kann man nur sagen JA!
Ich finde es jedenfalls nicht ok, wenn Leute sagen, sie dürfen ja nur Betrag x verdienen! Das stimmt nämlich nicht.
Vielen Dank für die Antwort! Das mit dem Hartz 4 soll natürlich nur was Vorübergehendes sein, ich mag diese Abhängigkeit selber nicht, muss ich gestehen. Alles so unübersichtlich :). Also ich bekomme wie gesagt momentan 404€ monatlich (inkl. Krankenversicherung und Lebenskosten). Bei dem Job rechne ich pro Monat mit ca. 500-600€ monatlich. Wie müsste ich das berechnen um in etwa abschätzen zu können, welche Abzüge mich erwarten?
LG
Christine