ALG 1 und Minijob, wann Nachzahlung vom Amt?
Hallo.
Ich beziehe ALG 1 seit kurzen und habe einen Minijob. Ich erhalte ca. 370 - 400€ pro Monat für meinen Minijob. 165€ darf ich verdienen.
Da ich jeden Monat unterschiedlich verdiene, hat das Amt 450€ festgesetzt, Nachzahlungen erfolgen dann nach Einreichung der Monatsbescheinigung vom Arbeitgeber (Lohn + Stunden).
Nun meine Frage: Für Januar erhalte ich eine Nachzahlung von 58,39€.
Seit dem 05.02 liegt dem Amt die Abrechnung für Januar vor.
Erhalte ich die Nachzahlung immer mit der nächsten ALG 1 Auszahlung, oder umgehend nach Einreichung der Lohnabrechnung?
Danke an alle Experten!
3 Antworten
Da Einkommen im ALG - 1 Bezug nicht nach dem Zuflussprinzip angerechnet wird, sondern für den Monat, für den dieses Einkommen erzielt wurde, in deinem Fall also für Januar 2021 und das ALG - 1 rückwirkend für den Monat gezahlt wird, du also dein ALG - 1 für Januar 2021 schon bekommen hast, sollte deine Nachzahlung für Januar sobald die Nachberechnung erfolgt ist auch angewiesen werden, weil die Zahlung ja schon fällig war.
Wenn die Nachweise aber erst seit 05.02.2021 vorliegen, kann das schon noch 1 - 2 Wochen dauern, kommt auch immer auf das verfügbare Personal und die zu bearbeitenden Anträge an.
Nein.
Du bekommst die Nachzahlung vom Amt, paar Tage später ausgezahlt, sobald dein Arbeitgeber oder Du die Bescheinigung ausgefüllt habt und dem Amt zukommen lassen hast.
Dann bekommst du normalerweise einen Bescheid, aus dem hervor geht, in welchen Abständen du deine Bezüge nachweisen musst.
Ach Hänschen....erst lesen, dann denken und nur dann antworten wenn man die Antwort kennt. Deine Antwort ist einfach nur Müll, so wie deine meisten Antworten, du Experte...
Völlig Falsch. Und das hat rein 0 mit meiner Frage zu tun!
Mein Arbeitgeber hat Unterlagen erhalten wo Er jeden Monat meine Arbeitsstunden und Lohn ausfüllen muss und dem Amt zuschickt, dann wird verrechnet.