Hartz 4. ab 01.03. Teilzeit Beschäftigung. Werden Fahrtkosten zur As vom JC übernommen und wielange?
Hallo,
bin momentan noch in Alg2 Bezug. Ab 01.03. möchte ich eine Teilzeitstelle antreten. Die Vergütung beträgt ungefähr 800 Euro netto. Ich müsste meine Lebensunterhalt mit ALG 2 aufstocken da ich alleinerziehender Vater von einem 4 jährigen Sohn bin. Die Arbeitsstelle befindet sich 27 km von meinem Wohnort entfernt.
Nun zu meiner Frage.
Bekomme ich die Fahrtkosten vom Wohnort bis zum Betrieb erstattet? Und wenn ja, wie lange? Nur einige Monate oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnis?
Der Vertrag ist befristet. (1 Jahr).
Über fundierte Antworten freue ich mich. :)
4 Antworten
Bei einer Beschäftigung auf dem 1 Arbeitsmarkt bekommst du keine Fahrkosten erstattet, solange du aber Leistungen vom Jobcenter beziehen musst, könnten erhöhte berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. notwendige Fahrkosten zur Senkung deines anrechenbaren Einkommens führen.
Im Klartext bedeutet das für dich, zuerst einmal kannst du auf dein Bruttoeinkommen nach § 11 b SGB - ll Freibeträge geltend machen, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und durch dein minderjähriges Kind von 1000 € - 1500 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, ohne Kind wären es nur 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto.
Wenn du also 800 € Netto bekommst und angenommen 1000 € Brutto verdienen würdest, dann wären das zunächst 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 900 € über den 100 € stünden dir nochmal 20 % Freibetrag = 180 € zu, der gesamte Freibetrag läge dann bei 280 €.
Diese 280 € Freibetrag würde dir das Jobcenter theoretisch von deinen 800 € Nettoeinkommen abziehen, du hättest dann vorläufig ein anrechenbares Erwerbseinkommen von ca.520 € und diese würden dann von eurem Leistungsanspruch abgezogen, es sei denn du könntest erhöhte berufsbedingte notwendige Aufwendungen geltend machen.
Dann könnte sich das vorläufige anrechenbare Einkommen nochmals verringern.
Nun kommt es, in deinen 100 € Grundfreibetrag ist eine Pauschale von 30 € für Versicherungen enthalten, es gab auch mal eine Pauschale für Werbungskosten von 15,33 €, ob es die noch gibt kann ich dir nicht sicher sagen, auf jeden Fall könntest du dann aber erst einmal diese 30 € abziehen.
Die verbleibenden 70 € müsstest du zunächst für deine notwendigen berufsbedingten Aufwendungen einsetzen, erst wenn mehr erforderlich wären könntest du den übersteigenden Betrag auf Nachweis geltend machen, dieser Betrag würde dann vom vorläufigen anrechenbaren Einkommen abgezogen und du würdest mehr an Aufstockung bekommen.
Dies ist aber erst möglich, wenn man min.monatlich 400 € Bruttoeinkommen hat, eine Ausnahme gibt es da bei Azubis in betrieblicher Ausbildung.
Würdest du also diese 27 Km mit dem Auto fahren müssen, weil du entweder nicht mit den öffentlichen fahren könntest oder die Pendelzeit unzumutbar wäre ( bis 6 Stunden am Tag 2 Stunden und ab 6 Stunden 2 1/2 Stunden für Hin und Rückfahrt, inkl.Fußwege und Wartezeiten ) , dann könntest du für die einfache Fahrt pro Km 0,20 € in Abzug bringen und dazu den Beitrag für die KFZ - Haftpflicht.
Solltest du aber mit den öffentlichen fahren können und trotzdem das Auto benutzen, dann würde das Jobcenter nur die günstigere Variante zur Berechnung nutzen.
Danke dir für deinen Stern !
Bitteschön
Hallo von deinem Bruttolohn werden 100 € abgezogen als Freibetrag und und dann bekommst du noch mal 20% das wäre dann dein Freibetrag mit dem du auch deine Fahrkosten bestreiten musst aber es ist nicht der Nettolohn ausschlaggebend sondern der Bruttolohn. Wenn du mir mitteilst was du brutto hast kann ich dir genau sagen was du an Freibetrag hast und ob dir das für die Fahrt reicht musst du dann auch selber wissen
Danke :) Denn ist es eigentlich sinnlos dort anzufangen. Da ich denn nur ca. 40 Euro mehr habe als wenn ich nur h4 beziehe.
Das kann ich gut verstehen man müsste den Freibetrag höher setzen damit das Arbeiten für Aufstocker auch viel attraktiver wird aber leider ist es halt so
Schaue mal in folgenden Link, denn dort wird es ganz gut erklärt für Nebenverdienste oberhalb einer geringfügigen Beschäftigung ( Minijob ) :
https://www.hartz4hilfthartz4.de/freibetrag-einkommen/
Demnach hättest Du als alleinerziehender Vater oberhalb eines Einkommens von 850 Euro Brutto pro Monat neben 10% anrechnungsfreien Einkünften bis zur Obergrenze von 1500 Euro ( brutto ) und könntest noch einen Fahrtkostenzuschuss von 20 ct. pro KM oben drauf bekommen, wenn die tatsächlichen Fahrtkosten dieses rechtfertigen.
Dieses gilt so lange, wie Du trotz Erwerbstätigkeit noch auf ergänzende Grundsicherung angewiesen bleibst.
Wie kommst du auf die 10 % oberhalb von 850 € Brutto und Fahrkosten gibt es nicht oben drauf ?
Diese 10 % Freibetrag gibt es ab 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto, 20 % von 100 € - 1000 € Brutto und die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag.
Man könnte dann ggf.nur erhöhte notwendige berufsbedingte Aufwendungen geltend machen, diese bekommt man aber nicht gezahlt, sie würden dann zusätzlich zu den Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll vom dann anrechenbaren Nettoeinkommen abgezogen, so würde sich dann lediglich das anrechenbare Nettoeinkommen verringern.
Wow vielen lieben dank für die Kompetente antwort. :)
Gerne geschehen, aber die kompetente Antwort zu Deiner Frage musste ich selbst recharchieren. ( siehe Link ) 😉
Ich Denke nicht.Selbst ein Euro Jober müssen ihre Fahrkosten selber zahlen.
Super, denn weiß ich jetzt bescheid.
Vielen Dank. :) hat mir sehr geholfen. 😊