Hartz 4 Wohnung mieten, wie läuft das ab?
Hallo Leute,
ich habe eine frage zur Wohnungssuche, wenn man Hartz 4 bzw. ALG 2 bekommt.
Wenn ein 25 Jähriger bei den Eltern wohnt und Hartz 4 bekommt und nur den Regelbedarf bekommt von 404 Euro glaube ich und sonst nichts, aber dann aussziehen will, wie läuft das genau ab ?
Wenn man als Hartz 4 empfänger vorher noch keine eigene Wohnung hatte und man sucht sich jetzt eine und wird vielleicht fündig, sagen wir 30 Quadratmeter 200 Euro kalt und der Vermieter sagt das man die Wohnung haben könnte trotz ALG 2, dann dürfte man aber nicht sofort den Mietvertrag unterschreiben und den Vermieter müsste ich dann sagen, z.B. " Ich würde die Wohnung gerne nehmen, aber ich muss vorher einen Antrag beim Amt stellen, der sich vielleicht Wochen hinziehen kann ", gemeint ist der KDU Antrag für die Wohnung, ob die überhaupt genehmigt wird vom Amt, oder ?
Weil das würde heißen wenn man jetzt eine Wohnung gefunden hat und der Vermieter mir zusagt das ich die Wohnung sofort bekommen könnte, aber natürlich nicht mehrere Wochen zusagt, aber ich erst ein Antrag stellen muss und dieser Antrag vielleicht mehrere Wochen bearbeitungszeit dauert, könnte die Wohnung doch schon weg sein und der Antrag die warterrei wären völlig umsonst gewesen, oder ?
Würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären könntet, ob es wirklich so ist, wie ich hier beschrieben habe oder ob es anders verläuft.
Gruß
4 Antworten
Du solltest dir vorab eine Kostenzusage vom zuständigen Sachbearbeiter holen. Damit kannst du auf Wohnungssuche gehen.
Es gibt etliche Vermieter, denen es ganz recht ist, an AlG 2 Empfänger zu vermieten. Man kann ja auch vereinbaren, dass die Miete direkt vom JobCenter an den Vermieter gezahlt wird.
Eine Wohnung suchen, musst du selbst. Die Kommunen haben nur für absolute Notfälle Wohnraum zur Verfügung.
1. Du gehst zum Jobcenter und fragst nach, welche Miethöhe sie maximal für dich genehmigen können. Außerdem fragst du, ob sie den Vertrag vorher sehen wollen oder ob du innerhalb der Miethöhe abschließen darfst.
2. Du suchst eine Wohnung bei der die Miete passt. Je nachdem was bei 1 gesagt wurde, lässt den Vertrag genehmigen bzw unterschreibst. Dann gibst dem Jobcenter eine Kopie davon.
du nimmst zuerst die wohnung, und meldest die tatsache dem amt, schliesslich musst du wohnen, kannst du nicht das ganze leben bei den eltern bleiben
Es gibt zwei Varianten:
1. Die humanere: das Jobcenter gibt dir schriftlich, bis zu welcher Höhe maximal die Miete übernommen wird. Du kannst entsprechend eine Wohnung anmieten, mit dem Mietvertrag gehst du unverzüglich, also am selben tag, spätestens am Morgen des Folgetages, selber zum Amt und bittest um SOFORTIGE Genehmigung.
2. Die bürokratische: du sagst dem Vermieter zu, bittest um Aushändigung des Mietvertrages zwecks Genehmigung durchs Amt, marschierst hin, bittest um SOFORTIGE Genehmigung und bringst dem Vermieter den "genehmigten" Vertrag unterschrieben zurück.
Leider ist die zweite variante häufiger als man meint, wenn man das zweifelhafte Glück hat, einen "Machtmenschen" als Sachbearbeiter erwischt zu haben. (Eigenes Erleben)
Wochenlang auf Bearbeitung warten? Sorry, aber wenn man mit Begleitung zum Amt geht, höflich und sachlich bleibt, und um SOFORTIGEN Entscheid bittet, ist das meist machbar.... es sei denn.....siehe das o.g. Glück.
Viel Erfolg bei der Suche