Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?
Hallo zusammen,
es geht um Folgendes:
Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.
Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.
Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:
»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«
Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.
Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
5 Antworten
Ich gehe mal davon aus das ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet,also 2 Erwachsene Personen seid und eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei etwas über 400 € liegt und euch eine Regelleistung von jeweils derzeit 364 € zusteht !
Die Überzahlung beträgt 230,04 €,demnach sollte euch dann bei einer maßgeblichen Regelleistung von 2 x 364 € = 728 € dann monatlich 3 x 72,80 € ( 10 % ) = 218,40 € abgezogen werden und 1 x 11,64 €.
Schreibt also,dass ihr mit der vorgesehenen Aufrechnung einverstanden seid.
Habe da einen Fehler bemerkt,die Anrechnung der Überzahlung erfolgt dann auf die nächsten 6 Monate Leistungsbezug !
Danke dir für deinen Stern !
Du bekommst mit den nächsten Zahlungen 10% weniger und zwar solange bis die Überzahlung ausgeglichen ist.
Keine Ursache
Danke, Gendra,
dann habe ich Sie und turnmami richtig verstanden.
Vielen Dank!
Das heißt ganz einfach, dass ihr den zuviel bezahlten Betrag zurückzahlen müsst und euch das Jobcenter eine Ratenzahlung anbietet.
Sie behalten 10% eurer Leistungen ein, bis der Betrag zurückgezahlt ist.
Wenn ihr damit einverstanden seid, dann schreibt das dem Jobcenter
Nein, bei Euch beabsichtigen sie den anrechenbaren Ertrag komplett abzuziehen, da er unterhalb der 30% Grenze ( vom Regelsatz ) liegt, die abgezogen werden darf. Denn sonst würde sich ja ein immer größerer Betrag aufbauen, wenn beim gleichen Verdienst immer nur diese 10% abgezogenwerden dürften.
Bedeutet wohl, daß nicht auf einen Schlag alles aufgerechnet wird, sondern in Raten, die 10% Eures Regelbedarfes entsprechen.
Wie hoch Euer Regelbedarf ist, stand im Bewilligungsbescheid
Ich glaube in dem nachfolgenden Link ist der Anspruch besser erklärt.
Hartz IV: Vorsicht Rückforderungen & Aufrechnungen
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnungalgii887223.phpDer Link ist schon seit dem 01.01.2011 nicht mehr aktuell,da wurde das mit der Rückforderung / Anrechnung abgeändert !
Danke, für die schnelle Antwort turnmami.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bedeutet das also, dass das Jobcenter eine Ratenzahlung möchte?
10% von 1.131,70 Euro betragen 113,17 Euro. So würde das Jobcenter also solange Geld einbehalten, bis deren Forderung komplett getilgt ist?