Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

5 Antworten

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Ich gehe mal davon aus das ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet,also 2 Erwachsene Personen seid und eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei etwas über 400 € liegt und euch eine Regelleistung von jeweils derzeit 364 € zusteht !

Die Überzahlung beträgt 230,04 €,demnach sollte euch dann bei einer maßgeblichen Regelleistung von 2 x 364 € = 728 € dann monatlich 3 x 72,80 € ( 10 % ) = 218,40 € abgezogen werden und 1 x 11,64 €.

Schreibt also,dass ihr mit der vorgesehenen Aufrechnung einverstanden seid.

isomatte  20.09.2016, 14:40

Habe da einen Fehler bemerkt,die Anrechnung der Überzahlung erfolgt dann auf die nächsten 6 Monate Leistungsbezug !

Danke dir für deinen Stern !

Du bekommst mit den nächsten Zahlungen 10% weniger und zwar solange bis die Überzahlung ausgeglichen ist.

Gendra  18.06.2016, 22:39

Keine Ursache

buh94 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 22:35

Danke, Gendra,

dann habe ich Sie und turnmami richtig verstanden.

Vielen Dank!

Das heißt ganz einfach, dass ihr den zuviel bezahlten Betrag zurückzahlen müsst und euch das Jobcenter eine Ratenzahlung anbietet.

Sie behalten 10% eurer Leistungen ein, bis der Betrag zurückgezahlt ist.

Wenn ihr damit einverstanden seid, dann schreibt das dem Jobcenter

buh94 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 22:34

Danke, für die schnelle Antwort turnmami.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bedeutet das also, dass das Jobcenter eine Ratenzahlung möchte?

10% von 1.131,70 Euro betragen 113,17 Euro. So würde das Jobcenter also solange Geld einbehalten, bis deren Forderung komplett getilgt ist?

wilees  18.06.2016, 22:43
@buh94

Nein, bei Euch beabsichtigen sie den anrechenbaren Ertrag komplett abzuziehen, da er unterhalb der 30% Grenze ( vom Regelsatz ) liegt, die abgezogen werden darf. Denn sonst würde sich ja ein immer größerer Betrag aufbauen, wenn beim gleichen Verdienst immer nur diese 10% abgezogenwerden dürften.

Bedeutet wohl, daß nicht auf einen Schlag alles aufgerechnet wird, sondern in Raten, die 10% Eures Regelbedarfes entsprechen.

Wie hoch Euer Regelbedarf ist, stand im Bewilligungsbescheid

Ich glaube in dem nachfolgenden Link ist der Anspruch besser erklärt.

Hartz IV: Vorsicht Rückforderungen & Aufrechnungen

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnungalgii887223.php
isomatte  19.06.2016, 06:47

Der Link ist schon seit dem 01.01.2011 nicht mehr aktuell,da wurde das mit der Rückforderung / Anrechnung abgeändert !