Sanktion ALG 2 trotz Beschäftigung
Hallo, ich bin Alleinerziehend, habe einen Teilzeitjob und erhalte ergänzendes ALG. Ich habe vom Jobcenter zwei Einladungen erhalten wobei es um Gespräche um meine "berufliche Zukunft" handelt. Den ersten Termin habe ich fristgerecht schriftlich abgesagt und darin mitgeteilt, dass ich Aufgrund einer Beschäftigung kein Interesse mehr an einer Weitervermittlung habe.
Dann erhielt ich eine neue Einladung, der ich innerhalb von wenigen Tagen nach Erhalt des Schreibens nachkommen sollte. Da ich jeden Monat eine Geahaltkopie beim Jobcenter einreiche, habe ich die zweite Absage zwei Wochen später eingereicht und natürlich die Frist verpasst. Nun erhielt ich eine Sanktion von 10% und ich habe dagegen Widerspruch eingereicht, mit der Begründung, die Termine abgesagt zu haben.
Dann erhielt ich morgens, während ich mich fertig zur Arbeit machte einen Anruf vom Jobcenter. Er meinte ich müsste solange zu den Terminen erscheinen, bis ich keine Leistungen mehr beziehe vom Jobcenter. Und das Nichterscheinen würde rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Außerdem meinte er, ich hätte drei Einladungen erhalten, wobei ich nur zwei erhalten habe. ich schätze das sollte eine mündliche anhörung sein. Ich bin zwar momentan in Teilzeitbeschäftigt, aber nur solange bis mein Kind etwas größer ist, so dass ich dann eine Vollzeitstelle antreten kann.
Nun meine Frage, was kann ich tun um dieser Sanktion zu entgehen?
5 Antworten
Nein, Du kannst nix dagegen tun. Eine Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses ist hier zwingend. Du bist ohne ausreichende Entschuldigung ferngeblieben. Der Gesetzgeber setzt das Jobcenter eben mit einem Arbeitgeber gleich - dort darfst Du Dir solche Unzuverlässigkeiten ja auch nicht erlauben.
Es reicht übrigens eine einzige Einladung, um wegen des Nichterscheinens eine Sanktion zu verhängen.
Du erhälst nur volles ALG 2, wenn du bereit und in der Lage bist, eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben. Daher versucht das Jobcenter, dich in eine solche Anstellung zu vermitteln. Gleichzeitig bist du verpflichtet, dich selbst um eine Vollzeitstelle zu bemühen und musst diese Bemühungen (Recherchen, Bewerbungen) nachweisen. Natürlich gehört dazu auch das Erscheinen zu Terminen beim Bearbeiter. Du kannst lediglich darauf bestehen, das die Termine außerhalb deiner aktuellen Arbeitszeit liegen.
Wenn du mit deiner Teilzeitarbeit zufrieden bist, bzw. keine Zeit für eine Vollbeschäftigung hast, dann steht dir auch nur die anteilige Leistung zu. Mit deiner Ablehnung erreichst du also die dauerhafte Kürzung bzw, Einstellung des ALG.
Ich bin bereits beschäftigt und kann aufgrunddessen dem Arbeitsmarkt nicht zur VErfügung stehen. Soll ich mein Kind arbeiten gehen lassen oder in eine Pflegefamilie geben?
Sorry, aber das ist ein Scheinargument.
Offensichtlich reicht das Einkommen, das du mit deiner jetzigen Tätigkeit generierst, nicht aus, um euren Bedarf voll zu decken.
Wenn man das Einkommen als Funktion von Arbeitszeit und Stundenlohn auffasst und die Arbeitszeit konstant setzt, dann besteht immer noch die Möglichkeit, das Einkommen über einen größeren Studenlohn zu erhöhen.
Und wenn dir dein Sachbearbeiter genau das vorschlägt bzw. anregt, dass du dich um einen bessere bezahlten Job bemühst, dann hast du dich damit im Leistungsbezug zumindest auseinanderzusetzen bzw. seine Vorschläge anzuhören bzw. ggf. eigene Vorschläge zu unterbreiten, wie deine Einkommenssituation verbessert werden kann. Dem Jobcenter würde es sogar reichen, wenn du soviel verdienst, dass Wohngeld und ggf. Kiz möglich werden.
Ob du das für sinnvoll oder interessant hältst, interessiert den Sachbearbeiter zunächst nicht und darf ihn auch nicht intertessieren, wenn er einen guten Job macht.
da hat er recht ... so lange Du Leistungen beziehst, mußt Du zur Verfügung stehen .. einfach absagen mit der Begründung "kein Interesse" geht nicht
stell Dir mal vor, das Jobcenter streicht Dir die Leistung mit der Begründung "kein Interesse"
ALG gibts nur für Arbeitssuchende .... hast du kein Interesse an Vermittung, gibts auch kein Geld.
Für meinen Lebensunterhalt kann ich selbst sorgen, da ich aber noch ein Kind habe, erhalte ich für dieses eine Ergänzung. Ich kann momentan eine Vollzeitstelle nicht antreten. Mit Teilzeit meine ich auch nicht, dass ich bloß 15 oder 20 Stunden in der Woche arbeite, sondern 30 plus Überstunden. Selbst wenn ich eine Vollzeitstelle in dem Unternehmen antreten würde, würde das Geld immer noch unter dem Existenzminimum für uns beide liegen!
Ich verstehe Dein Problem nicht .. hättest Du die erste Einladung angenommen und Deinem Sachbearbeiter genau diese Situation geschildert (darum ging es ja in dem Termin), hättest Du die ganzen Probleme jetzt nicht
auf der Rückseite dieser Einladungen ist immer eine Belehrung drauf - lesen hilft.
Sorry, aber Du beziehst Leistungen und bist verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen ... so sieht es das Gesetz und das ist auch gut so .... stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, bist Du auch nicht arbeitslos
Das ist es ja, ich habe bereits diese Situation einer ARGE-Mitarbeiterin beim letzten Termin mitgeteilt und sie meinte ja zu mir, ich würde dennoch aus formalen Gründen weiterhin Termine erhalten und diese mit der Begrüng absagen, dass ich kein Interesse habe.
Ich bin bereits beschäftigt und kann aufgrunddessen dem Arbeitsmarkt nicht zur VErfügung stehen. Soll ich mein Kind arbeiten gehen lassen oder in eine Pflegefamilie geben?
Natürlich bin ich jetzt nach dem Telefonat mit dem Mitarbeiter schlauer geworden und es geht nicht darum ob ich nun dort erscheinen muss oder nicht, sondern aufgrund meiner Situation dieser Sanktion zu entgehen. Und wenn jemand keine Antwort darauf hat, bitte ich auch frusrierte Besserwisser Vorschläge für sich zu behalten.
Gut, dann ein ernst gemeinter Ratschlag:
Beziehe schriftlich Stellung zu den Vorwürfen, erkläre, wieso Du nicht erschienen bist - aber bitte, behalte die Begründung "kein Interesse" für Dich. Begründe Dein Fernbleiben mit Deinen Arbeitszeiten, Kinderbetreuung oder ähnlichem und schildere auch, dass Du aufgrund der Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung stehst und Du bereits im Rahmen Deiner Möglichkeiten einer Beschäftigung nachgehst
der mitarbeiter der ARGE hat recht !
solange du leistungen beziehst, mußt den den aufforderungen nachkommen !
Die letzte Einladung habe ich vor einem Jahr bekommen und bei diesem Termin saß ich nur paar Minuten um dann wieder gehen zu können. Diese Termine haben überhaupt keinen Sinn finde ich. Außerdem ist meine Frage nicht, ob die Recht haben oder nicht, sondern was ich dagegen tun kann ;)
das ergibt sich doch daraus: du musst den Einladungen nachkommen und Bewrbungsbemühungen nachweisen. Ob die Termine was nützen ist nicht die Frage - die MA haben ihre Richtlinien und machen nur ihren Job
Ich habe auch kein Interesse an einer Jobvermittlung. Ich war in meinem ganzen Leben bisher nur einen Monat Arbeitslos gemeldet und habe nur für einen Monat ALG 1 bezogen. Das war nach der Ausbildung und habe mich immer slber um eine Stelle gekümmert. Seit dem erhalte ich immer diese Termine, die mir keinen Nutzen bringen.