Bei der arge angeblich Schulden nun kommt statt einer Antwort ein Schreiben vom Zoll wie verhalte ich mich nun richtig?

6 Antworten

Schalte einen Anwalt ein. Du allein schaffst es nicht, das alles ordentlich zu klären.

Reicht es jetzt aus wenn ich dem Zollamt mitteile das die Forderung fragwürdig ist

Ich würde mich in der Tat zunächst sofort bzw. sehr zeitnah an den Zoll wenden und schriftlich die eigene Sicht des Sachverhalts darlegen.

Falls das zu keinem verwertbaren Ergebnis führt, würde ich empfehlen, einen Anwalt einschalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wenn sich inzwischen schon das Hauptzollamt mit einer Forderungseintreibung ( vermutlich schon eher ein Vollstreckungsbescheid ) bei Dir gemeldet hat , dann wird das Jobcenter seine Forderungen vermutlich schon rechtswirksam tituliert haben .

Wenn Du tatsächlich jetzt eine Vollstreckungsankündigung , bzw. einen Vollstreckungsbescheid vom Hauptzollamt erhalten hast , dann mußt Du binnen maximal 2 Wochen schriftlich beim HZA dagegen Widerspruch einlegen .

Dem Zoll kannst du wohl mitteilen, dass du mit der Forderung nicht einverstanden bist und du dich deswegen nochmal mit dem Jobcenter in Verbindung setzt.

Und genau das machst du dann auch. Setze dich mit dem Jobcenter in Verbindung und kläre das.

Diese "etlichen Forderungsbriefe" hättest du damals schon abklären sollen.

trend4 
Beitragsersteller
 14.02.2020, 10:57

Nach dem die Briefe jetzt von der Inkasso Stelle kamen habe ich stets immer direkt zurück geschrieben und um Klärung gebeten die es einem ja wie es scheint leider verweigert.

Davor wurde ja alles ordnungsgemäß wenn was offen war mit dem ALG 2 direkt geklärt und verrechnet so das ich mich um nichts kümmern musste. Dafiür das die jetzt so schludern mit Weiterbewilligungsantragen und somit dort wohl einiges aus dem Ruder läuft kann ich ja nichts .

Somit wurde von mir stets alles direkt zur Klärung beigetragen.

qugart  14.02.2020, 11:14
@trend4

Die Inkasso-Stelle ist da auch immer der falsche Ansprechpartner.

Sei es wie es sei, du musst dich jetzt soweiso nochmal mit dem Jobcenter auseinandersetzen. Im dümmsten Fall kann dir dann nur ein Anwalt weiterhelfen.

Du kannst dem Zoll zwar fristgerecht schriftlich gegen diese Forderung widersprechen, viel bringen wird dir das aber nichts, denn in diesem Schreiben solltest du darauf hingewiesen worden sein, dass du dich bei Fragen ans Jobcenter wenden sollst, beim Zoll kann man dir diese Forderung auch nicht erklären.

Die sind nur zum Eintreiben der Forderungen da.

Wenn du immer gleich auf Forderungen reagiert hast und nie eine Antwort mit Erklärung ( Berechnung ) erhalten hast, dann hätte ich schon lange reagiert und nachgefragt, am besten immer wieder schriftlich.